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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/219  

Betreff: Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, Klaus
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
21.10.2013 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der JHA nimmt die verwaltungsseitigen Planungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese entsprechend umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im März 2012 wurde ein über mehrere Jahre angelegtes Gesamtkonzept zur Förderung und Unterstützung von Partizipation und bürgerschaftlichem Engagement von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Lüneburg beschlossen.

Dieses von Herrn Prof. Stange vorgelegte und entwickelte Konzept bildet die Grundlage für den strategischen Aufbau von Partizipationsstrukturen für Kinder und Jugendliche in den Gemeinden/Samtgemeinden des Landkreises, auf der Grundlage des § 36 NKomVG.

Die Verwaltung wurde für 2012/2013 beauftragt, die ersten beiden Bausteine, Impulsveranstaltung und Moderatorenqualifikation, bedarfsgerecht umzusetzen.

Somit wurde für den 02.06.2012 eine Fachtagung zum Thema - Partizipation von Kindern und Jugendlichen im kommunalen Raum - in der Leuphana Universität organisiert. Eingeladen waren ein breites Spektrum von Personen und Institutionen, die alle an möglichen Partizipationsentwicklungen beteiligt sein können, wie z.B. Kommunalpolitikerinnen und –politiker, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Kindertagesstätten und Jugendverbände und Jugendgruppen.

Die Veranstaltung war gut besucht und die Teilnehmer wurden fachgerecht über Partizipationsmodelle informiert und konnten anhand der Präsentation bereits gelungener Beispiele diese Prozesse exemplarisch nachvollziehen. Das angestrebte Ziel, das Thema Partizipation ins Gespräch bzw. die Diskussion zu bringen, wurde erreicht.

Parallel hierzu wurde eine Moderatorenausbildung durchgeführt. Im Jahre 2012 haben insgesamt 19 Teilnehmer die Moderatorenausbildung absolviert, konkrete regionale Projekte entwickelt und diese im Jahr 2013 praktisch umgesetzt und dokumentiert. Diese Projekte werden am 06.12.2013 in einer Veranstaltung an der Universität präsentiert und vorgestellt und die Moderatoren erhalten dann ihr erworbenes Zertifikat.

 

Aufbauend auf diese Ergebnisse sollen 2013/2014 Prozessergebnisse und ihre prägenden Strukturen weiter ausgewertet und generalisiert werden, mit dem Ziel einen „Leitfaden, Lehrplan, Fahrplan“ für kommunale Partizipationsstrukturen zu entwickeln. Dieser  „Daten- oder Ideen-Pool“ soll anhand gelungener Beispiele praxisorientierte Anregungen geben, um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zum „Alltagsbestandteil“ kommunaler und institutioneller Entscheidungen werden zu lassen. Hierzu wird Herr Prof. Stange bis Ende Oktober 2013 ein entsprechendes handlungsleitendes Konzeptpapier entwickeln.

 

Ausgehend von ersten Planungen sollen bei der Arbeit in 2014, vier bis fünf Samt- bzw. Einheitsgemeinden im Mittelpunkt stehen. Änderungen sind bedarfsgerecht noch möglich.

Hierbei handelt es sich bewusst um sehr unterschiedliche Projektschwerpunkte, um ein möglichst breites Spektrum übertragbarer Ergebnisse zu erhalten.

 

Ein Beispiel ist der Aufbau eines kommunalen Familienzentrums in Melbeck unter Einbeziehung offener und verbandlicher Jugendarbeitsstrukturen). Der Aufbau dieses Familienzentrums soll  in Kooperation mit den Sozialraumteams, der Schulsozialarbeít, den  Mitarbeitern von PACE und der Sozialkonferenz gestaltet werden. Besondere Bedeutung kommt hier der in 2013 begonnenen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu.

 

Die Samtgemeinde Amelinghausen ist Vorreiter in Sachen Beteiligungsprojekte. Hier sind viele praktische Projektideen zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die regionale Kommunalpolitik und insbesondere die Kooperation mit den Kommunalpolitikern vor Ort. umgesetzt  worden Diese Strukturen gilt es zu verankern und nachhaltig zu etablieren und dieser Prozess muss generalisierend dokumentiert werden.  (Leitfaden zur Implementierung von real praktizierten Strukturen im Sinne des § 36 NKomVG.) 

 

Das Filmprojekt der Samtgemeindejugendpflege Bardowick ist ein klassisches Beteiligungsprojekt medialer Auf- und Bearbeitung eines aktuellen Jugendthemas / -problems , in diesem Falle Mobbing in der Schule.

Große Teile sind bereits dokumentiert und man arbeitet an der Gestaltung von Begleitmaterial zur pädagogischen und unterrichtlichen Nutzung des erstellten Films .Auch hier ist die Erstellung eines „Leitfadens“ eines medialen Beteiligungsprojektes wünschenswert, am besten durch zielgerichtete Dokumentation eines neuen Projektes.

Ziel sollte es hier sein, die Möglichkeit der nachhaltigen Verhaltensänderung (z.B. in Schule) durch die Realisierung einer Projektidee zu evaluieren

 

In der Gemeinde Amt Neuhaus ist der Aufbau einer kommunalen offenen Jugendarbeit im Gespräch und in der Planung und dies wird wahrscheinlich 2014 / 2015 erfolgen. Beteiligungsprojekte unter Beteiligung der Schule und der Jugendarbeit zur Ausgestaltung der kommunalen offenen Jugendarbeit gilt es zu initiieren.

 

Ziel ist es alle Projekte und Prozesse strategisch richtig und nachhaltig einzubinden und beteiligungsorientierte und handlungsorientierte Strukturen auf allen Ebenen zu etablieren und zu verselbständigen.  „Beteiligung als alltägliches Strukturelement kommunaler Entscheidungen und Gestaltungsprozesse.

Dies wissenschaftlich zu beraten und zu begleiten und  zu dokumentieren ist Aufgabe der nächsten Jahre.

 

Die Rechtsverwirklichung des § 36 NKomVG als regionale kommunale Aufgabe muss durch ein Strategiegerüst nachhaltig garantiert werden.

Diese regionalen Prozesse müssen dann auch durch die regionale Kommunalpolitik getragen werden und eine finanzielle Beteiligung ist gewünscht und eingeplant, im Sinne eines „Eigenanteils“ der Kommune für seine Bürger.

 

Die Unterstützung beim Aufbau der Rahmenbedingungen, auch finanziell, kann und sollte Aufgabe des Landkreises sein. Im Haushaltsjahr 2013 stehen 16.000,00 € zur Verfügung und die gleiche Summe ist für 2014 in den HH eingestellt worden.

 

Dies führt zu einer grundsätzlichen Entscheidung bei der Realisierung von § 36.

  1. Die konkrete regionale Planung, Umsetzung, Auswertung und handlungsorientierte Dokumentation (Verlaufsbogen z.B.) sowie die Leitung und Finanzierung obliegt alleine den Gemeinden und Samtgemeinden
  2. Die Schaffung von Rahmenbedingungen (Moderatorenausbildung) gezielte übergreifende Dokumentation und Evaluation (Leitfaden) und die wissenschaftliche Fortentwicklung von Beteiligungsprojekten im kommunalen Raum ist Aufgabe des Landkreises.

 

Geplante Umsetzung:

2013                8.000,00 €              Moderatorenausbildung und wissenschaftliche Begleitung der

                                          Umsetzungsphase der kommunalen Projekt, Dokumentation,

Ergebnispräsentation

 

    8.000,00               Konzeption eines Implementierungsmodells, Umsetzung der Begleitung obiger

Projekte, Arbeitsplan 2014, anteilige Finanzierung wissenschaftliche Hilfskraft

 

2014                 16.000,00               wissenschaftliche Hilfskraft für 20 Std/Woche (1.300€ /Monat 16.000,00 €/Jahr).

Diese wird unter Anleitung von Herrn Stange in enger Kooperation mit dem Landkreis arbeiten.

Auf Basis des Implementierungsmodells und des Arbeitsplanes werden in enger Kooperation mit dem Landkreis obige Projekte begleitet und dokumentiert (Nachhaltigkeit). Der Leitfaden entwickelt und erstellt und weitere strategische Implementierungsschritte entwickelt (2015/2016).

 

                  8.000,00              LAP Mittel von der Universität beantragt für Projekte in Gellersen, Ilmenau,

Amelinghausen; diese ergänzen und erweitern das obige Handlungsfeld.

 

2015                                           Nachhaltigkeits- und Qualitätsprüfung

 

Hierzu ist eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete handlungsorientierte, konkrete  Ziel- und Handlungsvereinbarung mit der Leuphana unverzichtbar. Sollte diese bis Ende Januar 2014 nicht realisierbar sein, sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen im Ausschuss über alternative Modelle beraten werden.

 

Die Verwaltung wird ergänzend vortragen

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