Vorlage - 2013/230
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Sachlage:
Der Betreuungsverein hat im Jahre 2013 nach Nutzung internen Einsparpotentials ein strukturelles Defizit in Höhe von 19.700,00 € zu verzeichnen. Im laufenden Jahr kann dieses Defizit durch die erwartete Erstattung der Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 20.000,00 € gedeckt werden (Betreuungsvereine sind aufgrund aktueller Rechtsprechung nicht mehr umsatzsteuerpflichtig).
Im Jahre 2005 wurde die pauschale Vergütung durch die Justiz für Betreuungsvereine eingeführt. Bisher wurde diese nicht erhöht. In absehbarer Zeit ist das auch nicht zu erwarten.
Für unvermeidbar steigende Sach- und Personalkosten des Vereins gibt es also seitens der Justiz keine Gegenfinanzierung.
Der Verein führt derzeit ca. 190 Betreuungen und hat sich verpflichtet, jede Betreuung zu führen, die die Betreuungsstelle zur Übernahme anbietet. Damit ist gewährleistet, dass die Betreuungsstelle nicht selbst Betreuungen führen muss.
Bei Auflösung des Vereins wäre die Betreuungsstelle in der Pflicht. Um die 190 Betreuungen vom Verein zu übernehmen, müssten hier fast fünf Vollzeitstellen geschaffen werden.
Die Existenz des Vereins kann nur durch Erhöhung der Förderung gesichert werden. Der Vertrag soll daher wie folgt geändert werden:
- 95 % statt bisher 93 % der Betreuungsleistung wird durch das Amtsgericht vergütet. Dies wird möglich durch Erhöhung der Fallzahlen bei den Vereinsmitarbeiterinnen.
- Die Geschäftsführertätigkeit wird ehrenamtlich durch den Vorstand bzw. hauptamtlich durch Mitarbeiterinnen erbracht. Förderungsfähig ist diese Tätigkeit nicht mehr.
- Der Zuschuss wird um das strukturelle Defizit von 20.000,00 € auf 134.700,00 € erhöht. Dazu kommt ab 2014 jährlich die nachgewiesene tarifbedingte Erhöhung der Personalkosten.
Sachlage vom 22.10.2013:
Gemäß § 4 der Satzung des Jugendamts des Landkreises Lüneburg ist der Jugendhilfeausschuss ermächtigt, bis zu einer Höhe von 16.000,00 € pro Einzelmaßnahme über Ausgaben zu beraten und abschließend zu beschließen.
Diese Grenze ist bei der vorliegenden Maßnahme überschritten. Es wird daher auch um die Zustimmung des Kreisausschusses gebeten.