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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/100  

Betreff: Förderung der Arbeit der Sozialraumkonferenzen (im Stand der 2. Aktualisierung vom 25.09.2013)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, JürgenAktenzeichen:EKR
Federführend:Verwaltungsleitung Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.04.2012 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
13.02.2013 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss
21.10.2013 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage 2012.100 - Anlage  
2012-100 Antragsübersicht 2012  
Antragsübersicht Budget II Stand 24-9-2013  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

18.04.2012: Anlage Richtlinie „Förderung der Arbeit der Sozialkonferenzen…“

13.02.2013: Antragsübersicht 2012

21.10.2013: Antragsübersicht seit 2012 – Stand: 24.09.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 2012.100 - Anlage (36 KB)      
Anlage 2 2 2012-100 Antragsübersicht 2012 (47 KB)      
Anlage 3 3 Antragsübersicht Budget II Stand 24-9-2013 (67 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag vom 18. April 2012:

Der anliegenden Förderrichtlinie „Förderung der Arbeit der Sozialraumkonferenzen im Rahmen der Sozialraumorientierung im Landkreis Lüneburg“ wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag vom 25.09.2013:

Der Landkreis Lüneburg wird im Haushaltsjahr 2014 die Arbeit der Sozialkonferenzen auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Förderung der Arbeit der Sozialkonferenzen im Rahmen der Sozialraumorientierung im Landkreis Lüneburg“ fördern und unterstützen.

 

Den Sozialkonferenzen wird die Möglichkeit eingeräumt, nicht verbrauchte Budgetmittel eines Haushaltsjahrs in das folgende Haushaltsjahr zu übertragen. Dies kann jedoch nur einmal erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist Jugendamt in seinem Gebiet mit Ausnahme der Hansestadt Lüneburg, die ein eigenes Jugendamt hat.

 

In den übrigen Bereichen sind auf der Ebene einer jeden Einheits- oder Samtgemeinde Sozialräume gebildet worden. Zentrales Gremium eines Sozialraums ist die Sozialraumkonferenz. In ihr kommen alle relevanten Akteure zusammen, die wichtige Aufgaben in dem Sozialraum haben.


 

Der Landkreis Lüneburg beabsichtigt, die Arbeit der Sozialraumkonferenzen aufzuwerten. Sie sollen die Möglichkeit haben, mit einem eigenen Budget Projekte und Maßnahmen zu finanzieren, auf die sich die Konferenz selbstbestimmt einigen kann.

 

Grundlage dafür soll ein kurzes, strukturiertes Konzept sein, in dem eine Ausgangslage, Zielsetzung und Maßnahme konkret beschrieben werden.

 

Der Landkreis Lüneburg würde durch den Fachdienst 51 die Mittel zuteilen, ohne dabei die Vorarbeiten der Sozialraumkonferenzen infrage zu stellen. Er würde lediglich die Übereinstimmung der Projektskizze mit dem Sozialkonzept und der Richtlinie prüfen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, aus den Mitteln des Kostenträger 363-33001 100.000 € für diesen Zweck vorzusehen.

 

Im Gegensatz zur Verteilung der Mittel für die Sozialraumverträge sollte dieser Betrag nach Köpfen verteilt werden. D. h. für jeden Sozialraum stünden 10.000 € als Projektmittel zur Verfügung.

 

Die Mittel könnten als Eigenanteil eingesetzt werden, wenn es dem Sozialraum gelingt, externe Fördermittel zu erhalten.

 

Aktualisierte Sachlage vom 15. Januar 2013:

 

Nach ca. einem Jahr sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, bezüglich der Förderung der Arbeit der Sozialraumkonferenzen eine Zwischenbilanz zu ziehen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegen Sozialraumkonzepte für die Samtgemeinden, Adendorf, Amelinghausen, Dahlenburg, Ostheide und Scharnebeck vor. In den anderen Samtgemeinden befinden sich die Sozialraumkonzepte entweder in einem Entwurfsstadium oder sind noch in der Erarbeitungsphase.

 

Aus der in der Anlage 1 angefügten Übersicht kann man die zurzeit gestellten Projektanträge und ihren Bearbeitungsstand erkennen.

 

Mit den Mitteln für das sog. Budget II ist der Landkreis Lüneburg einen neuen Weg gegangen, der in dieser Form zumindest für die hiesigen Akteure ohne Vorbild war. Auf Erfahrungen konnte nicht zurückgegriffen werden. Erwartungsgemäß war es nicht einfach, die neue Philosophie zu vermitteln. Alle Beteiligten müssen durch ein wechselseitiges Lernen dieses Instrument entwickeln; das gilt nicht nur für die Mitglieder der Sozialkonferenzen, sondern auch für die Kreisverwaltung. Diese Entwicklung ist noch lange nicht an ihrem Endpunkt gelangt, im Gegenteil, die Strukturen werden sich ständig weiter entwickeln, wobei sich in den einzelnen Sozialräumen unterschiedliche Richtungen ergeben können. Dies entspricht im vollen Umfang dem Grundkonzept.

 

In einigen Sozialräumen sind mittlerweile gute Entwicklungen zu erkennen. Sozialraumkonzepte liegen vor und Projekte sind auf den Weg gebracht.

 

Allerdings ist oder war die Diskussion nicht immer einfach. Die Irritationen ranken sich im Wesentlichen um den scheinbaren Widerstreit zweier Prinzipien:


 

Den Sozialräumen sollen bewusst Freiräume eingeräumt werden. Sie sollen Problemlagen, Lösungsansätze, Projekte und Formen der Zusammenarbeit eigeninitiativ entwickeln und gemeinsam fortschreiben. Die jeweils 10.000 € sind somit wie eine „Initialzündung“ zu verstehen, die eine aus sich selbst heraus getragene Dynamik entfachen soll.

 

Hierfür gibt der Landkreis aber einen Rahmen vor, der sich mit dem zuvor genannten Aspekt nicht nur verträgt, sondern sogar ein Teil davon ist. So sollen die Sozialraumkonzepte Konturen aufweisen, also die Beschreibung von Zielgruppen, Problemlagen und Zielen. Hier sind keine umfangreichen Papiere gefragt, Kern ist vielmehr der Prozess der gemeinsamen Verständigung auf Schwerpunkte.

 

Letzter Punkt konnte noch nicht an jeder Stelle hinreichend vermittelt werden und hat zu Irritationen geführt, die noch nicht überall beseitigt sind. Die Vorgabe des Landkreises ist teilweise als Einengung der Gestaltungsspielräume der Sozialkonferenzen empfunden worden. Die Kreisverwaltung hat sich deutlich gegen Konzepte ausgesprochen, die nicht einmal ein Mindestmaß an Konturen aufwiesen, die also eine Mittelvergabe an alle Stellen für jegliche Zwecke erlaubt hätten. In Einzelfällen wurde gar die Aufteilung der Mittel nach Zahl der anwesenden Institutionen vorgeschlagen. Nach Ansicht der Kreisverwaltung kann die gießkannenartige Verteilung der Mittel aus dem Budget II die erhoffte Eigendynamik nicht erreichen. Die Mittel würden effektlos verpuffen.

 

Ähnlich gestaltet sich die Problematik auf der Ebene der Projekte. Hier zeigen sich eine ganze Reihe sehr unterstützenswerter Ansätze. Allerdings zielen manche Anträge auf eine sehr allgemeine Förderung von Maßnahmen ab, die klar der allgemeinen Jugendpflege zuzuordnen sind, wofür die gemeindliche Ebene und nicht der Landkreis zuständig ist.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die bisherige Linie mit aller Vorsicht weiter zu verfolgen. Ihr ist klar, dass in dieser sensiblen Phase die Initiative vor Ort nicht erstickt werden darf. Andererseits können Fehlentwicklungen nicht unwidersprochen bleiben, wenn eine Korrektur im Nachhinein nicht mehr möglich sein wird.

 

In der Sitzung wird mündlich vorgetragen.

 

Aktualisierte Sachlage vom 25.09.2013:

Die im Frühjahr 2012 beschlossene Förderung der Arbeit der Sozialraumkonferenzen durch den Landkreis Lüneburg hat sich hingegen erster Bedenken nun doch zu einer Erfolg versprechenden Aktivierung der sozialräumlichen Arbeit, hier insbesondere der Arbeit der Sozialkonferenzen entwickelt.

 

In den zehn Sozialkonferenzen wurde über mindestens 63 Projekte und Programme beraten. Eine Übersicht dieser Projekte und ihre jeweilige finanzielle Ausstattung ist der beigefügten Liste zu entnehmen. Insgesamt wurde durch Entscheidung der Sozialkonferenzen ein Volumen von 100.031,00 € gebunden.

 

In den Sozialkonferenzen, in denen noch keine Finanzvolumen gebunden wurden (dies sind die Samtgemeinde Ilmenau und die Samtgemeinde Bardowick), finden zurzeit intensive Planungen für die Erarbeitung von Sozialraumkonzepten bzw. auch schon konkreten einzelnen Anträgen für Projekte und Programme statt.


 

Der Landkreis Lüneburg war insoweit gut beraten, der Entwicklung der Diskussion und dem Finden von geeigneten Arbeitsformen der Sozialkonferenzen genügend Zeit und Raum zu geben. Die Übertragung der Mittel aus dem Haushaltsjahr 2012 in das Haushaltsjahr 2013 hat hierfür die nötige Entspannung geboten und hat die Räume für die Entwicklung von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.

 

Die Verschiedenheit der einzelnen Sozialräume, die gekennzeichnet ist durch ihre unterschiedliche sozialstrukturellen Beschaffenheiten, ihr unterschiedliches Angebot an Leistungen und Ressourcen, aber auch durch die Unterschiedlichkeit der Zusammensetzung der jeweiligen Sozialkonferenzen spiegelt sich auch in den von diesen Sozialkonferenzen gestellten Anträgen bzw. ihrer Bewilligungspraxis wider.

 

In einigen Fällen gelingt es den Sozialkonferenzen bereits deutlich, auch ein Wir-Gefühl zu entwickeln, indem die vorgeschlagenen Programme und Projekte schon vernetzt beantragt werden. Andere Sozialkonferenzen haben diesen Punkt noch nicht erreicht, hier stellen einzelne Antragsteller einen Antrag in der Regel allein für eine Leistung, die in ihrem eigenen Gestaltungsbereich liegt. Die Vertreter des Landkreises in den Sozialkonferenzen animieren hier zunehmend,  bereits in den Antragstellungen vernetzte Konzepte zu entwickeln.

 

Auch die Bewilligungspraxis der Sozialkonferenzen ist in Nuancen unterschiedlich, wobei in der Regel allen vorgeschlagenen Anträgen zugestimmt wird. Leider müssen in einigen Fällen die Vertreter des Landkreises hier dann auf die Konformität der Richtlinien für das Budget II bzw. der von den Sozialkonferenzen selbst erstellen Sozialraumkonzepte aufmerksam machen bzw. in wenigen Fällen ein Veto einlegen.

 

Das positive Klima in den Sozialkonferenzen drückt sich daher häufig in einer großen Gewogenheit allen Antragstellern gegenüber aus und lässt im einen oder anderen Fall auch eine kritische Distanz vermissen. Bisher waren die zur Nutzung zur Verfügung gestellten Budget-Mittel auch so ausreichend bemessen, dass es nicht zu echten Wettbewerbssituationen gekommen ist.

 

Die Implementierung eines so ambitionierten Anliegens, das der Landkreis Lüneburg mit der Unterstützung der Sozialkonferenzen in Angriff genommen hat, bedarf mit Sicherheit noch einer längeren Reifung und Entwicklung. Der positive Trend bei dieser Entwicklung ist jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht zu übersehen.

 

Da die Unterstützung der Sozialkonferenzen durch die Vertreter des Landkreises – dies sind im Wesentlichen der Fachdienstleiter und seine Stellvertreterin – in einem hohen Umfang ressourcenbindend ist, haben die Landkreisvertreter mit den jeweiligen Sozialkonferenzen entschieden, die Entscheidungen über Budget II-Mittel maximal zweimal im Jahr in der Sozialkonferenz auf die Tagesordnung zu setzen. An diesen Sitzungen nehmen die Vertreter des Landkreises verpflichtend teil.

 

Da die Sozialkonferenzen in der Regel drei bis vier Mal pro Jahr tagen, bleibt den Sozialkonferenzen damit noch genügend Zeit, sich mit anderen Aufgaben und Themen zu befassen. Insoweit wurde einer aufkommenden Kritik, dass die Sozialkonferenzen nur noch für die Vergabe von Geldmitteln zuständig sind, bereits begegnet.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, den eingeschlagenen Weg auch im Haushaltsjahr 2014 fortzusetzen. Die Verwaltung hat die entsprechenden Mittel bereits in die Haushaltsplanungen für 2014 mit eingebracht.


 

Die Verwaltung schlägt weiter vor, auch an der Praxis, nicht verbrauchte Budget II-Mittel aus dem Vorjahr in das folgende Haushaltsjahr zu übertragen, festzuhalten. Dies sollte jedoch nur von einem auf das nächste Haushaltsjahr möglich sein. Das Ansparen von Budgetmitteln über einen längeren Zeitraum sollte nicht zur Regel werden.

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