Tagesordnung - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 27.01.2010 | S2010-612 | |||||
Ö 4 | Sicherung von Schieneninfrastruktur im Kreisgebiet – Vorlage eines Gutachtens | 2010/096 | |||||
Ö 5 | Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg – Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2010 | 2010/094 | |||||
Ö 6 | Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V. - Anhebung Mitgliedsbeitrag | 2010/093 | |||||
Ö 7 | Verein Naturpark „Elbhöhen / Wendland“ e. V. ; Kündigung Mitgliedschaft | 2010/133 | |||||
Ö 8 | Optimierung der ÖPNV-Anbindung Barum - Bergedorf | 2010/007 | |||||
Ö 9 | Antrag der Grüne-Kreistagsfraktion vom 15.03.2010 (Eingang: 20.04.2010); Gestattungsverträge für Forst- und Wirtschaftswegen: Unnötige Bürokratie stoppen-Tourismusförderung sichern | 2010/101 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag der Grünen-Kreistagsfraktion:
„Der Kreistag stellt fest: Vorgaben zur wirtschaftlichen Rentabilität prägen die Arbeit der Landesforsten und anderer Waldbesitzer in immer stärkerem Ausmaß. Nicht mehr nur über die Vermarktung des Nutzholzes sollen Einnahmen generiert werden, auch über so genannte „Gestattungsverträge“ mit Kommunen und Waldnutzern sollen künftig Erlöse erzielt werden. Dies hat auch negative Auswirkungen: Nutzungsentgelte für die Nutzung und insbesondere die Ausschilderung von Rad-, Wander- und Reittouren erschweren den Tourismus in Niedersachsen erheblich. Die Position des Landes (MW und ML) und deren Empfehlung an die Kommunen sind zu diesen Fragen nach wie vor nicht eindeutig. Die derzeitigen Regelungen stellen ein Hemmnis für die allseits gewünschte Entwicklung einer attraktiven touristischen Infrastruktur dar und stehen damit den Zielen der vom Landkreis Lüneburg gewünschten Tourismusförderung entgegen. Sie haben dazu geführt, dass viele Kommunen bereits mit erheblichem bürokratischem Aufwand kostenpflichtige Gestattungsverträge mit Eigentümern abschließen mussten. Derzeit werden aus diesem Grund Radverkehrskonzepte in Teilbereichen des Landes gar nicht mehr umgesetzt. Es sind Fälle bekannt, wo ein Landkreis mit über 120 Grundstücksbesitzern Einzelverträge für die Ausschilderung nur eines Radwegeprojektes abgeschlossen hat. Der Aufwand steht in vielen Fällen in keinem Verhältnis zum Nutzen.
1. Der Landkreis Lüneburg übernimmt stellvertretend für alle kreiseigenen Kommunen die Zuständigkeit für den Abschluss von Gestattungsverträgen für die Nutzung von Forst- und Wirtschaftswegen im Rahmen der Festlegung von touristischen Routen und der Installation eines Wegweisungssystems für Radfahrer, Wanderer und Reiter sowie als Kutschwege oder Laufsportstrecken. 2. In den Gestattungsverträgen ist sicherzustellen, dass rechte aus den Verträgen die Gemeinden übertragen werden können, so dass deren Handlungsspielräume bei der Festlegung von Strecken für Tourismus und Naherholung gewahrt bleiben. 3. Der Landkreis setzt sich dafür ein, dass für das gesamte Kreisgebiet einheitliche Bedingungen für die Nutzung von Forst- und Wirtschaftswegen sichergestellt werden, die Übernahme von Verkehrsversicherungspflichtigen und der Haftung durch die Kommunen vermieden werden. 4. Der Landkreis setzt sich gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden beim Land für folgende Regelungen im Zusammenhang mit Gestattungsverträgen, der Übernahme von Verkehrssicherungspflichten und der Haftung ein:
· Auf den Wegen im Grundbesitz der Landesforsten übernimmt das land Niedersachsen die Verkehrsicherungspflicht und die Haftung, ohne diese per Gestattungsvertrag auf die jeweilige Kommune zu übertragen. · Das Land Niedersachsen legt einen einvernehmlich gestellten Gestattungsvertrag als Musterantrag vor, an dem sich künftig alle Vertragspartner orientieren sollen (Basis: Mustervertrag der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen). Auf Vertragsabschlussgebühren und Nutzungsentgelte wird verzichtet. · Das Land Niedersachsen übernimmt die Initiative für eine gemeinsame Absichtserklärung aller großen Grundeigentümer wie Niedersächsische Landesforsten, Deutsche Bahn, Klosterforsten, Wasserschifffahrtsamt, und Privateigentümer mit dem ziel, regionale und landesweite Radverkehrskonzepte und Reitroutenkonzepte abzustimmen, bei der Umsetzung zu unterstützen und zu begleiten.“ |
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17.05.2010 - Kreisausschuss | |||||||
N 23 - geändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
08.06.2010 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV | |||||||
Ö 9 - zurückgestellt | |||||||
Beschluss: Eine Entscheidung über die endgültige Erledigung dieses Tagesordnungspunkts wird vertagt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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15.09.2010 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV | |||||||
Ö 6 - zurückgezogen | |||||||
Der Antrag wird von der Grünen-Kreistagsfraktion zurückgezogen. |
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Ö 10 | Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 07.02.2010 (Eingang: 08.02.2010); Brücke Elbe-Lübeck-Kanal im Verlaufe der B5 | 2010/047 | |||||
Ö 11 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 12 | Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung | ||||||