Vorlage - 2010/094
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Beschlussvorschlag:
Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem
Haushaltsjahr 2010 werden wie folgt verteilt:
Nr. |
Antragsteller |
Zuwendungszweck |
Zuschuss |
1 |
SG Dahlenburg |
Verlegung
Betriebseinfahrt MOLDA AG |
50.000 EUR |
2 |
SG Bardowick |
Errichtung
Multifunktionsraum Schulzentrum Bardowick |
55.000 EUR |
3 |
Gemeinde Vastorf |
Bau eines
Industriestammgleises |
75.000 EUR |
5 |
Stadt Bleckede |
Grunderwerb für
Dorfentwicklung in der Elbmarsch |
20.000 EUR |
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Gesamt |
200.000 EUR |
Der Zuwendungsbescheid vom 24.08.2009 an die Stadt Bleckede aus
den Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2009 über eine Zuwendung
in Höhe von 15.000 EUR für den Ausbau des „Horndorfer Weges“ wird
zurückgenommen.
Diese Restmittel werden wieder in den Bereich Stadt Bleckede
zurückfließen, der Zuwendungszweck ist ebenfalls Grunderwerb für
Dorfentwicklung in der Elbmarsch.
Sachlage:
Der Kreisausschuss hat in
seiner Sitzung am 08.06.2009 der „Richtlinie Kommunaler Strukturentwicklungsfonds
für den Landkreis Lüneburg“ in der Fassung vom 29.04.2009 zugestimmt
(Vorlage- Nr. 2009/111).
Kommunaler Strukturentwicklungsfonds 2010
Bis zum 15.03.2010 sind
folgende Anträge der Kommunen des Landkreises fristgerecht eingegangen:
1.
Flecken Dahlenburg - Verlegung der Einfahrt
für die MOLDA AG
Anteiliger Zuschuss Landkreis Lüneburg 50.000 EUR
2.
SG Bardowick - Errichtung Multifunktionsraum
SZ Bardowick
Anteiliger Zuschuss Landkreis Lüneburg 125.000
EUR
davon: Kommunaler
Strukturentwicklungsfonds 55.000 EUR
Kreisschulbaukasse 70.000 EUR
3.
Gemeinde Vastorf - Bau eines
Industriestammgleises
Anteiliger Zuschuss
Landkreis Lüneburg 100.000 EUR
4.
Stadt Bleckede - Erneuerung und Erweiterung
Sportheim Karze
Anteiliger Zuschuss Landkreis Lüneburg 27.300 EUR
5.
Stadt Bleckede – Grunderwerb für
Dorfentwicklung in der Elbmarsch
Anteiliger Zuschuss Landkreis Lüneburg 37.000 EUR
6.
Stadt Bleckede - Einführung digitale
Alarmierung und Digitalfunk
Anteiliger Zuschuss Landkreis Lüneburg 36.400 EUR
7.
Gemeinde Amt Neuhaus - Errichtung einer
Parkplatzfläche
Vorgesehener Anteil Landkreis Lüneburg 72.000 EUR
Dieser Antrag wurde von der Gemeinde Amt
Neuhaus zwischenzeitlich zurückgezogen.
Gesamtsumme der Förderanträge 377.700
EUR
ohne Amt Neuhaus 305.700
EUR
Diese Anträge
wurden gemäß Ziffer 5.1 der o. g. Richtlinie am 14.04.2010 einem paritätisch
besetzten Gremium aus Vertretern des Landkreises (Vorsitzender und
stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und Landrat) sowie
Vertretern der Gemeinden vorgestellt. Dieses Gremium empfiehlt einstimmig
folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel:
Nr. |
Antragsteller |
Zuwendungszweck |
Zuschuss |
1 |
SG Dahlenburg |
Verlegung
Betriebseinfahrt MOLDA AG |
50.000 EUR |
2 |
SG Bardowick |
Errichtung
Multifunktionsraum Schulzentrum Bardowick |
55.000 EUR |
3 |
Gemeinde Vastorf |
Bau eines
Industriestammgleises |
75.000 EUR |
5 |
Stadt Bleckede |
Grunderwerb für
Dorfentwicklung in der Elbmarsch |
20.000 EUR |
|
Gesamt |
|
200.000 EUR |
Gekürzt werden:
Nr. |
Antragsteller |
Zuwendungszweck |
Zuschuss |
3 |
Gemeinde Vastorf |
Bau eines
Industriestammgleises |
75.000 EUR
statt 100.000 EUR |
5 |
Stadt Bleckede |
Grunderwerb für
Dorfentwicklung in der Elbmarsch |
20.000 EUR statt
37.000 EUR |
Nicht
berücksichtigt werden:
Nr. |
Antragsteller |
Zuwendungszweck |
Zuschuss |
4 |
Stadt Bleckede |
Erneuerung und
Erweiterung Sportheim Karze |
27.300 EUR |
6 |
Stadt Bleckede |
Einführung
digitale Alarmierung und Digitalfunk |
36.400 EUR |
(7) |
(Gemeinde Amt Neuhaus) |
(Errichtung einer
Parkplatzfläche) |
(72.000 EUR) |
Folgende
Grundsatzbeschlüsse sollten weiterhin gelten:
§
Aus dem
Kommunalen Strukturentwicklungsfonds sollten keine Projekte über mehrere Jahre
hinweg gefördert werden.
§
Es
sollen keine Anträge berücksichtigt werden, die lediglich eine örtliche Wirkung
haben.
§
auch
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Einführung der digitalen Alarmierung und
des Digitalfunks stehen, sollen nicht gefördert werden.
§
Investitionsmaßnahmen
zur Förderung des Sports, für die an anderer Stelle des Kreishaushaltes Mittel
vorgehalten werden, sollen ebenfalls nicht gefördert werden.
Zu den Anträgen,
die gefördert werden sollten, im Einzelnen:
Nr. 1:
Der Antrag des Fleckens Dahlenburg zur Verlegung der
Betriebseinfahrt der MOLDA AG sollte aufgrund der herausragenden Bedeutung der
MOLDA AG als wichtigster Arbeitgeber in diesem Teil des Kreisgebietes in voller
Höhe unterstützt werden. Diese Maßnahme unterstützt jedoch nicht nur den
weiteren Verbleib der MOLDA AG an ihrem Standort in Dahlenburg sondern
entspannt auch die bisher problematische Verkehrssituation im Ortskern
deutlich.
Nr: 2:
Die Errichtung eines Multifunktionsraumes am Schulzentrum
Bardowick in unmittelbarer Umgebung der dortigen Sport- bzw. Gymnastikhalle ist
für die Sicherstellung der dort stattfindenden Sportveranstaltungen, die zu
einem großen Teil eine überregionale Bedeutung (z.B. Faustball) haben,
erforderlich. Durch Vertrag zwischen dem Landkreis und der SG Bardowick ist der
Samtgemeinde in diesem Schulzentrum, das eigentlich unter der Trägerschaft des
Landkreises steht, im Bereich der Sporthallen ein Sondervermögen eingerichtet
worden. Insoweit ist die SG Bardowick in diesem Fall auch antragsberechtigt.
Der SG Bardowick sollen im Haushaltsjahr 2011 weitere 70.000
EUR für diese Maßnahme aus den Mitteln der Kreisschulbaukasse zur Verfügung
gestellt werden.
Nr. 3:
Die Gemeinde Vastorf will mit dem geplanten Bau eines
Industriestammgleises an dieser Stelle den jetzigen Wirtschaftsstandort
(Industriegebiet Volkstorf) nachhaltig stärken. Die Gemeinde Vastorf hat für
diese Maßnahme von der NBank einen Zuschuss in Höhe von 1.562.700 EUR aus den
Mitteln der EU Ziel I Förderung erhalten. Insofern ist von dort die besondere
Bedeutung sowie die wirtschaftliche Nachhaltigkeit dieser Maßnahme eingehend
geprüft und bestätigt worden.
Nr. 5:
Die Stadt Bleckede treibt mit der Unterstützung des Landes
Niedersachsen eine so genannte Gruppendorferneuerung für sechs Dörfer (Garze,
Karze, Radegast, Brackede, Garlstorf und Wendewisch) in der Elbmarsch voran.
Für das weitere Zusammenwachsen der Dörfer ist eine „Keimzelle“
erforderlich, in der das gesellschaftliche Miteinander künftig möglich sein
soll. Hierfür hat sich die günstige Gelegenheit ergeben, von der Kirche ein
Grundstück und Gebäude zu einem äußerst günstigen Kaufpreis zu erwerben. Dieser
Erwerb - nicht dessen Ausbau - ist Fördergegenstand.
Aus der Sicht der Verwaltung wird dieses Vorhaben vor allem
deshalb begrüßt, da es den bisherigen Eigentümer, die Kirche in Bleckede, in
die Lage versetzt, das im Ortskern von Radegast gelegene Pfarrhaus zu erhalten
und einer neuen, zum Teil touristischen, Nutzung (direkt am Elberadweg) zuzuführen.
Kommunaler
Strukturentwicklungsfonds 2009:
Die Stadt Bleckede hat mitgeteilt, dass sie den Zuschuss in
Höhe von 15.000 EUR für den Ausbau des „Horndorfer Weges“, der aus
den Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2009 bewilligt worden ist,
zurückgeben möchte, da dieser Zuschuss zu 75 % auf die Förderung nach der
ZILE-Richtlinie der EU angerechnet würde. Insofern verbleibt nach Abzug dieser
Mittel lediglich ein Netto-Kreiszuschuss in Höhe von 3.250 EUR.
Ein Vertreter der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung
und Liegenschaften Lüneburg (GLL), der Zuwendungsbehörde für die
ZILE-Richtlinie ist, hat dem Landkreis anheim gestellt, diesen Zuschuss
aufgrund der nach der Bewilligung der Kreismittel neu hinzugekommenen
Finanzmittel zurückzunehmen und damit ggf. andere Projekte zu fördern.
Die Stadt Bleckede hat deutlich gemacht, dass einerseits eine
Einsparung von EU-Zuschüssen zulasten der Kreismittel nicht sinnvoll ist und
dass sie andererseits um die Förderung anderer Projekte in ihrem Stadtgebiet
durch diese in den Kreishaushalt zurückfließenden Mittel bittet.
Die Kreisverwaltung unterstützt die Haltung der Stadt Bleckede
und schlägt in Abstimmung mit den Mitgliedern des Gremiums, welches am
14.04.2010 getagt hat (s. o.) folgende Vorgehensweise vor:
Der Zuwendungsbescheid vom 24.08.2009 an die Stadt Bleckede
über eine Zuwendung in Höhe von 15.000 EUR für den Ausbau des „Horndorfer
Weges“ wird zurückgenommen. Diese Restmittel fließen wieder in den
Bereich Stadt Bleckede zurück, der Zuwendungszweck ist das Projekt „Grunderwerb
für Dorfentwicklung in der Elbmarsch“.
Dadurch könnte der Stadt Bleckede für diese Maßnahme ein Gesamtzuschuss
in Höhe von 35.000 EUR bewilligt werden.