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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/094  

Betreff: Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg – Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, UlrichAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
08.06.2010 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
21.06.2010    Kreisausschuss      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem Haushaltsjahr 2010 werden wie folgt verteilt:

 

Nr.

Antragsteller

Zuwendungszweck

Zuschuss

1

SG Dahlenburg

Verlegung Betriebseinfahrt MOLDA AG

50.000 EUR

2

SG Bardowick

Errichtung Multifunktionsraum Schulzentrum Bardowick

55.000 EUR

3

Gemeinde Vastorf

Bau eines Industriestammgleises

75.000 EUR

5

Stadt Bleckede

Grunderwerb für Dorfentwicklung in der Elbmarsch

20.000 EUR

 

Gesamt

200.000 EUR

 

Der Zuwendungsbescheid vom 24.08.2009 an die Stadt Bleckede aus den Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2009 über eine Zuwendung in Höhe von 15.000 EUR für den Ausbau des „Horndorfer Weges“ wird zurückgenommen.

Diese Restmittel werden wieder in den Bereich Stadt Bleckede zurückfließen, der Zuwendungszweck ist ebenfalls Grunderwerb für Dorfentwicklung in der Elbmarsch.

 

Sachlage:

Sachlage:

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2009 der „Richtlinie Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg“ in der Fassung vom 29.04.2009 zugestimmt (Vorlage- Nr.  2009/111).

 

Kommunaler Strukturentwicklungsfonds 2010

Bis zum 15.03.2010 sind folgende Anträge der Kommunen des Landkreises fristgerecht eingegangen:

 

1.                  Flecken Dahlenburg - Verlegung der Einfahrt für die MOLDA AG

Anteiliger Zuschuss Landkreis Lüneburg                                                   50.000 EUR

 

2.                  SG Bardowick - Errichtung Multifunktionsraum SZ Bardowick

Anteiliger Zuschuss Landkreis Lüneburg                                                 125.000 EUR

davon:  Kommunaler Strukturentwicklungsfonds                                        55.000 EUR

            Kreisschulbaukasse                                                                    70.000 EUR

 

3.                  Gemeinde Vastorf - Bau eines Industriestammgleises

Anteiliger Zuschuss Landkreis Lüneburg                                               100.000 EUR

 

4.                  Stadt Bleckede - Erneuerung und Erweiterung Sportheim Karze

Anteiliger Zuschuss Landkreis Lüneburg                                                   27.300 EUR

5.                  Stadt Bleckede – Grunderwerb für Dorfentwicklung in der Elbmarsch

Anteiliger Zuschuss Landkreis Lüneburg                                                   37.000 EUR

 

6.                  Stadt Bleckede - Einführung digitale Alarmierung und Digitalfunk

Anteiliger Zuschuss Landkreis Lüneburg                                                   36.400 EUR

 

7.                  Gemeinde Amt Neuhaus - Errichtung einer Parkplatzfläche

Vorgesehener Anteil Landkreis Lüneburg                                                 72.000 EUR

Dieser Antrag wurde von der Gemeinde Amt Neuhaus zwischenzeitlich zurückgezogen.

 

Gesamtsumme der Förderanträge                                                                                377.700 EUR

ohne Amt Neuhaus                                                                                           305.700 EUR

 

Diese Anträge wurden gemäß Ziffer 5.1 der o. g. Richtlinie am 14.04.2010 einem paritätisch besetzten Gremium aus Vertretern des Landkreises (Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und Landrat) sowie Vertretern der Gemeinden vorgestellt. Dieses Gremium empfiehlt einstimmig folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel:

 

Nr.

Antragsteller

Zuwendungszweck

Zuschuss

1

SG Dahlenburg

Verlegung Betriebseinfahrt MOLDA AG

 

50.000 EUR

2

SG Bardowick

Errichtung Multifunktionsraum Schulzentrum Bardowick

55.000 EUR

3

Gemeinde Vastorf

Bau eines Industriestammgleises

 

75.000 EUR

5

Stadt Bleckede

Grunderwerb für Dorfentwicklung in der Elbmarsch

20.000 EUR

 

Gesamt

 

200.000 EUR

 

Gekürzt werden:

Nr.

Antragsteller

Zuwendungszweck

Zuschuss

3

Gemeinde Vastorf

Bau eines Industriestammgleises

75.000 EUR

  statt 100.000 EUR

5

Stadt Bleckede

Grunderwerb für Dorfentwicklung in der Elbmarsch

20.000 EUR

statt   37.000 EUR

 

Nicht berücksichtigt werden:

Nr.

Antragsteller

Zuwendungszweck

Zuschuss

4

Stadt Bleckede

Erneuerung und Erweiterung Sportheim Karze

27.300 EUR

6

Stadt Bleckede

Einführung digitale Alarmierung und Digitalfunk

36.400 EUR

(7)

(Gemeinde Amt Neuhaus)

(Errichtung einer Parkplatzfläche)

(72.000 EUR)

 

Folgende Grundsatzbeschlüsse sollten weiterhin gelten:

§         Aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds sollten keine Projekte über mehrere Jahre hinweg gefördert werden.

§         Es sollen keine Anträge berücksichtigt werden, die lediglich eine örtliche Wirkung haben.

§         auch Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Einführung der digitalen Alarmierung und des Digitalfunks stehen, sollen nicht gefördert werden.

§         Investitionsmaßnahmen zur Förderung des Sports, für die an anderer Stelle des Kreishaushaltes Mittel vorgehalten werden, sollen ebenfalls nicht gefördert werden.

 

Zu den Anträgen, die gefördert werden sollten, im Einzelnen: 

 

Nr. 1:

Der Antrag des Fleckens Dahlenburg zur Verlegung der Betriebseinfahrt der MOLDA AG sollte aufgrund der herausragenden Bedeutung der MOLDA AG als wichtigster Arbeitgeber in diesem Teil des Kreisgebietes in voller Höhe unterstützt werden. Diese Maßnahme unterstützt jedoch nicht nur den weiteren Verbleib der MOLDA AG an ihrem Standort in Dahlenburg sondern entspannt auch die bisher problematische Verkehrssituation im Ortskern deutlich.

 

Nr: 2:

Die Errichtung eines Multifunktionsraumes am Schulzentrum Bardowick in unmittelbarer Umgebung der dortigen Sport- bzw. Gymnastikhalle ist für die Sicherstellung der dort stattfindenden Sportveranstaltungen, die zu einem großen Teil eine überregionale Bedeutung (z.B. Faustball) haben, erforderlich. Durch Vertrag zwischen dem Landkreis und der SG Bardowick ist der Samtgemeinde in diesem Schulzentrum, das eigentlich unter der Trägerschaft des Landkreises steht, im Bereich der Sporthallen ein Sondervermögen eingerichtet worden. Insoweit ist die SG Bardowick in diesem Fall auch antragsberechtigt.

Der SG Bardowick sollen im Haushaltsjahr 2011 weitere 70.000 EUR für diese Maßnahme aus den Mitteln der Kreisschulbaukasse zur Verfügung gestellt werden.

 

Nr. 3:

Die Gemeinde Vastorf will mit dem geplanten Bau eines Industriestammgleises an dieser Stelle den jetzigen Wirtschaftsstandort (Industriegebiet Volkstorf) nachhaltig stärken. Die Gemeinde Vastorf hat für diese Maßnahme von der NBank einen Zuschuss in Höhe von 1.562.700 EUR aus den Mitteln der EU Ziel I Förderung erhalten. Insofern ist von dort die besondere Bedeutung sowie die wirtschaftliche Nachhaltigkeit dieser Maßnahme eingehend geprüft und bestätigt worden.

 

Nr. 5:

Die Stadt Bleckede treibt mit der Unterstützung des Landes Niedersachsen eine so genannte Gruppendorferneuerung für sechs Dörfer (Garze, Karze, Radegast, Brackede, Garlstorf und Wendewisch) in der Elbmarsch voran. Für das weitere Zusammenwachsen der Dörfer ist eine „Keimzelle“ erforderlich, in der das gesellschaftliche Miteinander künftig möglich sein soll. Hierfür hat sich die günstige Gelegenheit ergeben, von der Kirche ein Grundstück und Gebäude zu einem äußerst günstigen Kaufpreis zu erwerben. Dieser Erwerb - nicht dessen Ausbau - ist Fördergegenstand.

Aus der Sicht der Verwaltung wird dieses Vorhaben vor allem deshalb begrüßt, da es den bisherigen Eigentümer, die Kirche in Bleckede, in die Lage versetzt, das im Ortskern von Radegast gelegene Pfarrhaus zu erhalten und einer neuen, zum Teil touristischen, Nutzung (direkt am Elberadweg) zuzuführen. 

 

Kommunaler Strukturentwicklungsfonds 2009:

Die Stadt Bleckede hat mitgeteilt, dass sie den Zuschuss in Höhe von 15.000 EUR für den Ausbau des „Horndorfer Weges“, der aus den Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2009 bewilligt worden ist, zurückgeben möchte, da dieser Zuschuss zu 75 % auf die Förderung nach der ZILE-Richtlinie der EU angerechnet würde. Insofern verbleibt nach Abzug dieser Mittel lediglich ein Netto-Kreiszuschuss in Höhe von 3.250 EUR.

Ein Vertreter der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Lüneburg (GLL), der Zuwendungsbehörde für die ZILE-Richtlinie ist, hat dem Landkreis anheim gestellt, diesen Zuschuss aufgrund der nach der Bewilligung der Kreismittel neu hinzugekommenen Finanzmittel zurückzunehmen und damit ggf. andere Projekte zu fördern.

Die Stadt Bleckede hat deutlich gemacht, dass einerseits eine Einsparung von EU-Zuschüssen zulasten der Kreismittel nicht sinnvoll ist und dass sie andererseits um die Förderung anderer Projekte in ihrem Stadtgebiet durch diese in den Kreishaushalt zurückfließenden Mittel bittet.

 

Die Kreisverwaltung unterstützt die Haltung der Stadt Bleckede und schlägt in Abstimmung mit den Mitgliedern des Gremiums, welches am 14.04.2010 getagt hat (s. o.) folgende Vorgehensweise vor:

Der Zuwendungsbescheid vom 24.08.2009 an die Stadt Bleckede über eine Zuwendung in Höhe von 15.000 EUR für den Ausbau des „Horndorfer Weges“ wird zurückgenommen. Diese Restmittel fließen wieder in den Bereich Stadt Bleckede zurück, der Zuwendungszweck ist das Projekt „Grunderwerb für Dorfentwicklung in der Elbmarsch“.  Dadurch könnte der Stadt Bleckede für diese Maßnahme ein Gesamtzuschuss in Höhe von 35.000 EUR bewilligt werden.

 

 

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