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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/093  

Betreff: Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V. - Anhebung Mitgliedsbeitrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, UlrichAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
08.06.2010 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
21.06.2010    Kreisausschuss      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Einer Beitragserhöhung des Vereins Naherholung im Umland Hamburg e.V. von bisher 0,10 EUR/ Einwohner auf 0,11 EUR/Einwohner zum 01.01.2011 und damit einer Erhöhung des entsprechenden Haushaltsansatzes von bisher 17.700 EUR auf künftig 19.400 EUR wird zugestimmt.

 

Sachlage:

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist seit vielen Jahren Mitglied im Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V.. Die Mitglieder des Vereins sind die Hamburg umgebenden Landkreise Stade, Harburg und Lüneburg aus Niedersachsen, die Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg aus Schleswig-Holstein, der Landkreis Ludwigslust und die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH).

Das gemeinsame Ziel ist es, für die Menschen im Ballungsraum Hamburg attraktive Naherholungsmöglichkeiten zu schaffen und zugleich den Tourismus in der Metropolregion zu fördern. Grundlage dafür ist heute das Regionale Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg (REK 2000), in dem die aktuellen Leitlinien für die Naherholungsplanung und Leitprojekte für die Tourismusentwicklung in der Region formuliert worden sind.

 

Die (Land-)Kreise leisten derzeit einen Beitragssatz in Höhe von 0,10 EUR pro Einwohner. Daraus ergibt sich für den Landkreis Lüneburg mit seinen 176.512 Einwohner (Stichtag 31.12.2008) derzeit ein (auf-)gerundeter Mitgliedsbeitrag in Höhe von 17.700 EUR.

Insgesamt lebten in den o. g. (Land-)Kreisen sowie in der FHH zum Stichtag 31.12.2008 3.426.800 Menschen, woraus sich ein Gesamtbeitrag in Höhe von 342.700 EUR ergibt. In etwa die Hälfte dieser Beitragssumme steuert die FHH mit 177.200 EUR bei.

 

Aus diesen Mitgliedsbeiträgen werden Naherholungseinrichtungen in den (Land-)Kreisen gefördert. Die FHH hat selbst keine eigenen Maßnahmen, die aus diesen Beiträgen gefördert werden. Insofern fließen in etwa die doppelten Beitragsätze in die (Land-)Kreise zurück.

Insbesondere der Landkreis Lüneburg ist seit vielen Jahren derjenige, in den die höchste Quote der niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Kreise zurückfließt. Für jeden Euro, der aus Kreismitteln gezahlt wird, fließen 2,66 EUR an Zuschüssen wieder zurück.

 

Dies lässt sich insbesondere an folgendem Beispiel erläutern:

Der Landkreis hat in den Jahren 2002 - 2008 Beiträge in Höhe von insgesamt 139.938 EUR geleistet, für die verschiedenen Naherholungseinrichtungen im gleichen Zeitraum jedoch Zuschüsse in Höhe von 372.158 EUR erhalten, daraus ergibt sich ein positives Saldo in Höhe von 232.220 EUR.

 

Gefördert werden im Landkreis Lüneburg Naherholungseinrichtungen in den Samtgemeinden Amelinghausen (Wanderwege Lopautal, Lopaupark und Oldendorfer Totenstatt), Bardowick (Barumer See), und Scharnebeck (Inselsee) sowie in der Stadt Bleckede (Elbschloss Bleckede, Wanderwege um Bleckede und Hafenpromenade Wendewisch). Hinzu kommen gelegentliche Investitionszuschüsse in den Gemeinden. Hiervon hat in den letzten Jahren zumeist die Gemeinde Amt Neuhaus profitiert.

 

Die Geschäftsstelle des Vereins hat gemeinsam mit den Ansprechpartnern in den Landkreisen festgestellt, dass sich die Schere zwischen dem Beitragsaufkommens des Vereins und den realen Unterhaltungskosten der Naherholungsinfrastruktur seit ca. 1990 weit geöffnet hat. Der Verein hat aufgrund dieser Entwicklung Abstriche an den Förderquoten und Zuschussbeträgen vorgenommen. Vielfach konnten selbst kleine Investitionsmaßnahmen nicht mehr bedient werden, weil der Verein an seine finanziellen Grenzen gekommen ist.

 

Dieser Entwicklung ist entgegen zu wirken, um eine weitere Deckelung oder Reduzierung der laufenden Unterhaltungsleistungen seitens der betroffenen Gemeinden zu vermeiden und zu verhindern, dass eine Vielzahl von Naherholungseinrichtungen zukünftig nicht mehr oder zumindest nicht mehr in gleicher Qualität zur Verfügung stehen. 

 

Aus diesem Grunde hat der Vorstand des Vereins, der aus den Landräten der (Land-)Kreise sowie eines Vertreters der FHH besteht, einer Erhöhung des Beitrages ab dem 01.01.2011 von bisher 0,10 EUR pro Einwohner auf zukünftig 0,11 EUR pro Einwohner unter der Voraussetzung zugestimmt, dass diese Beitragserhöhung auch von den jeweiligen politischen Gremien befürwortet und unterstützt wird.

Daraus würde sich für den Landkreis Lüneburg (bei in etwa konstant bleibenden Einwohnerzahlen) eine Beitragserhöhung von bisher 17.700 EUR auf 19.400 EUR also um 1.700 EUR ergeben. Sollten auch in Zukunft für jeden gezahlten Euro ca. 2,66 EUR in den Landkreis zurückfließen, so ergibt sich hieraus eine „Mehreinnahme“ für die erforderlichen Unterhaltungsleistungen in Höhe von 4.522 EUR im Kreisgebiet.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser Beitragserhöhung zugestimmt werden, da die Beitragserhöhung einerseits moderat ausfallen und den Kreishaushalt trotz anhaltender Finanzkrise nur relativ gering belasten würde. Anderseits wäre dies ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigeren Absicherung der vorhandenen Naherholungseinrichtungen im Landkreis. Dies umso mehr, da die für die Unterhaltung zuständigen Gemeinden und Samtgemeinden zum Einen erhöhte Zuschüsse seitens des Vereins erwarten können und zum Anderen die Gewissheit haben, dass der Landkreis seinen Anteil an den Investitionen und Unterhaltungsarbeiten durch die Übernahme der Beitragserhöhung leistet.     

 

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