Vorlage - 2010/093
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Beschlussvorschlag:
Einer
Beitragserhöhung des Vereins Naherholung im Umland Hamburg e.V. von bisher 0,10
EUR/ Einwohner auf 0,11 EUR/Einwohner zum 01.01.2011 und damit einer Erhöhung
des entsprechenden Haushaltsansatzes von bisher 17.700 EUR auf künftig 19.400
EUR wird zugestimmt.
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg
ist seit vielen Jahren Mitglied im Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V..
Die Mitglieder des Vereins sind die Hamburg umgebenden Landkreise Stade,
Harburg und Lüneburg aus Niedersachsen, die Kreise Pinneberg, Segeberg,
Stormarn und Herzogtum Lauenburg aus Schleswig-Holstein, der Landkreis
Ludwigslust und die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH).
Das gemeinsame Ziel ist es, für die Menschen im Ballungsraum
Hamburg attraktive Naherholungsmöglichkeiten zu schaffen und zugleich den
Tourismus in der Metropolregion zu fördern. Grundlage dafür ist heute das
Regionale Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg (REK 2000), in dem
die aktuellen Leitlinien für die Naherholungsplanung und Leitprojekte für die
Tourismusentwicklung in der Region formuliert worden sind.
Die (Land-)Kreise leisten derzeit einen Beitragssatz in Höhe
von 0,10 EUR pro Einwohner. Daraus ergibt sich für den Landkreis Lüneburg mit
seinen 176.512 Einwohner (Stichtag 31.12.2008) derzeit ein (auf-)gerundeter
Mitgliedsbeitrag in Höhe von 17.700 EUR.
Insgesamt lebten in den o. g. (Land-)Kreisen sowie in der FHH
zum Stichtag 31.12.2008 3.426.800 Menschen, woraus sich ein Gesamtbeitrag in
Höhe von 342.700 EUR ergibt. In etwa die Hälfte dieser Beitragssumme steuert
die FHH mit 177.200 EUR bei.
Aus diesen Mitgliedsbeiträgen werden
Naherholungseinrichtungen in den (Land-)Kreisen gefördert. Die FHH hat selbst
keine eigenen Maßnahmen, die aus diesen Beiträgen gefördert werden. Insofern
fließen in etwa die doppelten Beitragsätze in die (Land-)Kreise zurück.
Insbesondere der Landkreis Lüneburg ist seit vielen Jahren
derjenige, in den die höchste Quote der niedersächsischen und
schleswig-holsteinischen Kreise zurückfließt. Für jeden Euro, der aus Kreismitteln
gezahlt wird, fließen 2,66 EUR an Zuschüssen wieder zurück.
Dies lässt sich insbesondere an folgendem Beispiel erläutern:
Der Landkreis hat in den Jahren 2002 - 2008 Beiträge in Höhe
von insgesamt 139.938 EUR geleistet, für die verschiedenen
Naherholungseinrichtungen im gleichen Zeitraum jedoch Zuschüsse in Höhe von
372.158 EUR erhalten, daraus ergibt sich ein positives Saldo in Höhe von
232.220 EUR.
Gefördert werden im Landkreis Lüneburg
Naherholungseinrichtungen in den Samtgemeinden Amelinghausen (Wanderwege
Lopautal, Lopaupark und Oldendorfer Totenstatt), Bardowick (Barumer See), und
Scharnebeck (Inselsee) sowie in der Stadt Bleckede (Elbschloss Bleckede,
Wanderwege um Bleckede und Hafenpromenade Wendewisch). Hinzu kommen
gelegentliche Investitionszuschüsse in den Gemeinden. Hiervon hat in den
letzten Jahren zumeist die Gemeinde Amt Neuhaus profitiert.
Die Geschäftsstelle des Vereins hat gemeinsam mit den
Ansprechpartnern in den Landkreisen festgestellt, dass sich die Schere zwischen
dem Beitragsaufkommens des Vereins und den realen Unterhaltungskosten der
Naherholungsinfrastruktur seit ca. 1990 weit geöffnet hat. Der Verein hat aufgrund
dieser Entwicklung Abstriche an den Förderquoten und Zuschussbeträgen
vorgenommen. Vielfach konnten selbst kleine Investitionsmaßnahmen nicht mehr
bedient werden, weil der Verein an seine finanziellen Grenzen gekommen ist.
Dieser Entwicklung ist entgegen zu wirken, um eine weitere
Deckelung oder Reduzierung der laufenden Unterhaltungsleistungen seitens der
betroffenen Gemeinden zu vermeiden und zu verhindern, dass eine Vielzahl von
Naherholungseinrichtungen zukünftig nicht mehr oder zumindest nicht mehr in gleicher
Qualität zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grunde hat der Vorstand des Vereins, der aus den
Landräten der (Land-)Kreise sowie eines Vertreters der FHH besteht, einer
Erhöhung des Beitrages ab dem 01.01.2011 von bisher 0,10 EUR pro Einwohner auf
zukünftig 0,11 EUR pro Einwohner unter der Voraussetzung zugestimmt, dass diese
Beitragserhöhung auch von den jeweiligen politischen Gremien befürwortet und
unterstützt wird.
Daraus würde sich für den Landkreis Lüneburg (bei in etwa
konstant bleibenden Einwohnerzahlen) eine Beitragserhöhung von bisher 17.700
EUR auf 19.400 EUR also um 1.700 EUR ergeben. Sollten auch in Zukunft für jeden
gezahlten Euro ca. 2,66 EUR in den Landkreis zurückfließen, so ergibt sich
hieraus eine „Mehreinnahme“ für die erforderlichen
Unterhaltungsleistungen in Höhe von 4.522 EUR im Kreisgebiet.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser Beitragserhöhung
zugestimmt werden, da die Beitragserhöhung einerseits moderat ausfallen und den
Kreishaushalt trotz anhaltender Finanzkrise nur relativ gering belasten würde.
Anderseits wäre dies ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigeren Absicherung
der vorhandenen Naherholungseinrichtungen im Landkreis. Dies umso mehr, da die
für die Unterhaltung zuständigen Gemeinden und Samtgemeinden zum Einen erhöhte
Zuschüsse seitens des Vereins erwarten können und zum Anderen die Gewissheit
haben, dass der Landkreis seinen Anteil an den Investitionen und Unterhaltungsarbeiten
durch die Übernahme der Beitragserhöhung leistet.