Vorlage - 2010/096
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Anlage/n: 1
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1 | IVE (966 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Ergebnisse der Studie „Erhalt der OHE- Bahnstrecken
im Landkreis Lüneburg“ durch das Institut für Verkehrswesen, Eisenbahnbau
und -betrieb der TU Braunschweig werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Über eine etwaige finanzielle Beteiligung des Landkreises an
den geschätzten Investitions- und Unterhaltungskosten wird erst nach einer
Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg und nach der Klärung der Interessenquote
der OHE sowie des Landes Niedersachsen entschieden.
Sachlage:
Durch Beschluss des Kreisausschusses vom 18.01.2010 (Vorlage
2009/288) wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg
und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (W.LG) Gespräche mit der
Osthannoverschen Eisenbahn AG (OHE) zur langfristigen Sicherung einer
wirtschaftlich vertretbaren Schieneninfrastruktur aufzunehmen. Des Weiteren
sollten die von der OHE und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsfreunde Lüneburg
e.V. (AVL) erarbeiteten Zusammenstellungen über die Betriebskosten und
erforderlichen Investitionen von einem entsprechenden Planungsbüro geprüft
werden.
Mit der Prüfung der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen
von OHE und AVL ist aufgrund einer beschränkten Ausschreibung das Institut für
Verkehrswesen, Eisenbahnbau und -betrieb der TU Braunschweig (IVE) beauftragt
worden. Das Auftragsvolumen von 14.756,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer teilen sich
Hansestadt, Landkreis und W.LG. Für eine Auftragsvergabe an das IVE haben neben
dem wirtschaftlichsten Angebot und einer überzeugenden Herangehensweise vor
allem die besonderen Kenntnisse über das OHE-Netz und ausgezeichnete Referenzen
gesprochen.
Das Gutachten des IVE wird nachgereicht. Ein Vertreter des IVE
wird die Ergebnisse der Untersuchung in der Sitzung am 08.06.2010 vorstellen.
Das Gutachten geht von folgenden zwischen den Beteiligten
vereinbarten Grundannahmen aus:
§
Die
Sicherstellung der im Kreisgebiet vorhandenen Schieneninfrastruktur soll
zunächst bis zum Jahr 2020 erfolgen. Insofern sind die Aufwendungen für
Unterhaltung und Investitionen auf eine mögliche Schließung der Strecken zum
31.12.2020 ausgerichtet.
§
Die
Eisenbahnstrecke zwischen Lüneburg und Amelinghausen und weiter nach Hützel
soll weiterhin vor allem für den Güterverkehr zur Verfügung stehen. Eine
Ansiedlung von Firmen, die an einem Gleisanschluss interessiert sind, ist vor
allem im GI Lüneburg Süd möglich. Damit eine Bedienung des GI Lüneburg Süd auch
nach 2020 möglich ist, muss aber das Verkehrsaufkommen gegenüber heute deutlich
gesteigert werden. Hierdurch würden weitere Trasseneinnahmen generiert, die für
die Instandhaltung der Strecke notwendig sind.
§
Die
Bewertung dieser Schienenstrecke erfolgt anhand der Teilstrecken Lüneburg - Lüneburg-Süd
(ca. 1,3 km), Lüneburg-Süd - Melbeck/Embsen (ca. 8,3 km), Melbeck/Embsen -
Amelinghausen (ca. 13,3 km) und Amelinghausen - Hützel (13,4 km), falls ggf.
lediglich der Erhalt einzelner Teilstrecken infrage kommen sollte.
§
Die
Eisenbahnstrecke zwischen Lüneburg und Bleckede wird fast ausschließlich durch
einen sporadischen Personenzugverkehr (Oldtimerfahrten) genutzt.
§
Die
Bewertung dieser Schienenstrecke erfolgt deshalb nur anhand der Teilstrecken
Lüneburg - Abzweig Hafenbahn (ca. 1,2
km) und Abzweig Hafenbahn - Bleckede (ca. 25,2 km).
Das Gutachten hat im Wesentlichen folgende Ergebnisse:
§
Der
Zustand der Brücken wurde ausschließlich per Augenschein und durch Einsichtnahme
in die Brückenbücher der OHE begutachtet. Eine Brückenprüfung im Sinne des
„TÜV“ hat nicht stattgefunden und war auch nicht Bestandteil des
Auftrags. IVE geht jeweils grundsätzlich von einer Betriebssicherheit bis 2020
aus.
§
Die
Wirtschaftlichkeitsberechnung der OHE für die Schienenstrecke Lüneburg - Amelinghausen
- Hützel wird weitestgehend bestätigt.
§
Die
Strecke Lüneburg – Hützel ist eine Nebenbahn, deren Infrastrukturzustand
als „gut“ bezeichnet werden kann, bei Durchführung der geplanten
Instandhaltungsmaßnahmen ist ein sicherer Betrieb bis zum Jahre 2020 möglich.
§
Für
Unterhaltung und erforderliche Investitionen der Strecke Lüneburg -
Amelinghausen - Hützel werden Aufwendungen in Höhe von ca. 3.500.000 EUR bis
zum Jahre 2020 erwartet. Abzüglich der erwarteten Einnahmen und Zuschüsse in
Höhe von ca. 1.450.000 EUR ergibt sich ein Gesamtdefizit für diese Strecke von
ca. 2.050.000 EUR. Daraus ergibt sich pro Jahr ein Defizit von ca. 200.000 EUR.
§
Die
Wirtschaftlichkeitsberechnung der AVL für die Schienenstrecke Lüneburg –
Bleckede wird in weiten Teilen bestätigt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Kostenparameter der AVL aufgrund der geplanten
Beschäftigung von so genannten Ein-Euro-Kräften weit unter den vorhandenen Erfahrungswerten
liegen.
§
Der
Zustand der Strecke Lüneburg – Bleckede ist durch eine problematische
Entwässerung der Schwellenbereiche und das vergleichsweise hohe Alter der
Holzschwellen als „schlecht“ zu bezeichnen.
Instandhaltungsmaßnahmen müssen umgehend ergriffen werden, um einen sicheren
Bahnbetrieb zu gewährleisten.
§
Für
Unterhaltung und erforderliche Investitionen der Strecke Lüneburg - Bleckede
werden Aufwendungen in Höhe von ca. 1.030.000 EUR bis zum Jahre 2020 erwartet,
unter der Annahme, dass die Maßnahmen mit Ein-Euro-Kräften umgesetzt werden
können. Abzüglich der erwarteten Einnahmen und Zuschüsse in Höhe von ca.
580.000 EUR ergibt sich ein Gesamtdefizit für diese Strecke von ca. 450.000
EUR. Daraus ergibt sich pro Jahr ein Defizit von ca. 45.000 EUR.
§
Die
Einschätzung der Machbarkeit einer Übernahme der Strecke Lüneburg - Bleckede
durch die AVL hängt nach Einschätzung des IVE an der Erfüllbarkeit bestimmter
Voraussetzungen. Hierbei geht es vor allem die erfolgreiche Akquise von
Zuschüssen sowie die Verfügbarkeit von 1 EUR –Kräften.
Aus der Sicht der Verwaltung hat das IVE eine sachgerechte
Prüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen von OHE und AVL vorgenommen. Insofern
sollte das Gutachten jetzt zustimmend zur Kenntnis genommen werden.
Gleichwohl gibt es zu diesem Themenbereich eine Vielzahl von
zentralen Fragestellungen, die jetzt sowohl intern als auch gemeinsam mit der
Hansestadt Lüneburg zu klären sind, bevor eine Entscheidung über eine mögliche
finanzielle Beteiligung an den erwarteten Aufwendungen für Unterhaltung und
Investition getroffen wird. Hierzu einige Beispiele:
§
Wollen
Hansestadt und Landkreis die nunmehr bestätigten Aufwendungen für die Unterhaltung
und Investitionen zum Erhalt der Schieneninfrastruktur in Höhe von ca. 250.000
EUR/a für beide Strecken übernehmen oder bedarf es für eine Finanzierung dieser
erheblichen Ausgaben weiterer Partner?
§
Welchen
Anteil an den Kosten zumindest für die Strecke Lüneburg - Amelinghausen -
Hützel übernimmt zukünftig die OHE, welchen Anteil wird ggf. das Land
Niedersachsen übernehmen?
§
Sollen
die Schienenverbindungen in ihrer jetzigen, vollständigen Länge erhalten werden
oder beschränkt man die kommunale, finanzielle Beteiligung auf bestimmte
Teilstrecken?
Beispiel: Aus Sicht der Wirtschaftsförderung
ist insbesondere das Teilstück Lüneburg-Süd - Melbeck / Embsen zum dortigen GI
Lüneburg-Süd wichtig. Das Defizit allein für dieses Teilstück beträgt ca.
750.000 EUR für den gesamten Zeitraum und ca. 75.000 EUR/a.
§
Das
Engagement der AVL ist in vielfacher Hinsicht unterstützenswert, aber ist den
kommunalen Partnern der Erhalt der Strecke ca. 450.000 EUR für den gesamten Zeitraum
und ca. 45.000 EUR/a wert, wenn hierfür bis zu 40 Fahrtenpaare im Jahr durchgeführt
werden?
Hinweis: Selbst wenn zur Zeit bestehende
offene Fragestellungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Ein-Euro-Kräfte o. ä.
außer Acht gelassen werden sollten, bedeutet eine Zusage an die AVL zur
Kostenübernahme, dass diese dann ggf. für 10 Jahre aufrecht erhalten werden
muss.
Insofern wird die Verwaltung beauftragt, die bisher gemeinsam
mit der Hansestadt Lüneburg geführten Gespräche mit der OHE sowie mit den
Dienststellen des Landes Niedersachsen mit der Zielsetzung fortzusetzen, welche
Interessen an einem Erhalt der Schieneninfrastruktur im Kreisgebiet von dort besteht.