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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/096  

Betreff: Sicherung von Schieneninfrastruktur im Kreisgebiet – Vorlage eines Gutachtens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, UlrichAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
08.06.2010 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
21.06.2010    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
IVE  

Anlage/n: 1

Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 IVE (966 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Ergebnisse der Studie „Erhalt der OHE- Bahnstrecken im Landkreis Lüneburg“ durch das Institut für Verkehrswesen, Eisenbahnbau und -betrieb der TU Braunschweig werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Über eine etwaige finanzielle Beteiligung des Landkreises an den geschätzten Investitions- und Unterhaltungskosten wird erst nach einer Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg und nach der Klärung der Interessenquote der OHE sowie des Landes Niedersachsen entschieden.

 

Sachlage:

Sachlage:

Durch Beschluss des Kreisausschusses vom 18.01.2010 (Vorlage 2009/288) wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (W.LG) Gespräche mit der Osthannoverschen Eisenbahn AG (OHE) zur langfristigen Sicherung einer wirtschaftlich vertretbaren Schieneninfrastruktur aufzunehmen. Des Weiteren sollten die von der OHE und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsfreunde Lüneburg e.V. (AVL) erarbeiteten Zusammenstellungen über die Betriebskosten und erforderlichen Investitionen von einem entsprechenden Planungsbüro geprüft werden.  

 

Mit der Prüfung der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen von OHE und AVL ist aufgrund einer beschränkten Ausschreibung das Institut für Verkehrswesen, Eisenbahnbau und -betrieb der TU Braunschweig (IVE) beauftragt worden. Das Auftragsvolumen von 14.756,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer teilen sich Hansestadt, Landkreis und W.LG. Für eine Auftragsvergabe an das IVE haben neben dem wirtschaftlichsten Angebot und einer überzeugenden Herangehensweise vor allem die besonderen Kenntnisse über das OHE-Netz und ausgezeichnete Referenzen gesprochen.

 

Das Gutachten des IVE wird nachgereicht. Ein Vertreter des IVE wird die Ergebnisse der Untersuchung in der Sitzung am 08.06.2010 vorstellen.

 

Das Gutachten geht von folgenden zwischen den Beteiligten vereinbarten Grundannahmen aus:

§         Die Sicherstellung der im Kreisgebiet vorhandenen Schieneninfrastruktur soll zunächst bis zum Jahr 2020 erfolgen. Insofern sind die Aufwendungen für Unterhaltung und Investitionen auf eine mögliche Schließung der Strecken zum 31.12.2020 ausgerichtet.

§         Die Eisenbahnstrecke zwischen Lüneburg und Amelinghausen und weiter nach Hützel soll weiterhin vor allem für den Güterverkehr zur Verfügung stehen. Eine Ansiedlung von Firmen, die an einem Gleisanschluss interessiert sind, ist vor allem im GI Lüneburg Süd möglich. Damit eine Bedienung des GI Lüneburg Süd auch nach 2020 möglich ist, muss aber das Verkehrsaufkommen gegenüber heute deutlich gesteigert werden. Hierdurch würden weitere Trasseneinnahmen generiert, die für die Instandhaltung der Strecke notwendig sind.

§         Die Bewertung dieser Schienenstrecke erfolgt anhand der Teilstrecken Lüneburg - Lüneburg-Süd (ca. 1,3 km), Lüneburg-Süd - Melbeck/Embsen (ca. 8,3 km), Melbeck/Embsen - Amelinghausen (ca. 13,3 km) und Amelinghausen - Hützel (13,4 km), falls ggf. lediglich der Erhalt einzelner Teilstrecken infrage kommen sollte.

§         Die Eisenbahnstrecke zwischen Lüneburg und Bleckede wird fast ausschließlich durch einen sporadischen Personenzugverkehr (Oldtimerfahrten) genutzt.

§         Die Bewertung dieser Schienenstrecke erfolgt deshalb nur anhand der Teilstrecken Lüneburg - Abzweig Hafenbahn  (ca. 1,2 km) und Abzweig Hafenbahn - Bleckede (ca. 25,2 km).

 

Das Gutachten hat im Wesentlichen folgende Ergebnisse:

§         Der Zustand der Brücken wurde ausschließlich per Augenschein und durch Einsichtnahme in die Brückenbücher der OHE begutachtet. Eine Brückenprüfung im Sinne des „TÜV“ hat nicht stattgefunden und war auch nicht Bestandteil des Auftrags. IVE geht jeweils grundsätzlich von einer Betriebssicherheit bis 2020 aus.

§         Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der OHE für die Schienenstrecke Lüneburg - Amelinghausen - Hützel wird weitestgehend bestätigt.

§         Die Strecke Lüneburg – Hützel ist eine Nebenbahn, deren Infrastrukturzustand als „gut“ bezeichnet werden kann, bei Durchführung der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen ist ein sicherer Betrieb bis zum Jahre 2020 möglich.

§         Für Unterhaltung und erforderliche Investitionen der Strecke Lüneburg - Amelinghausen - Hützel werden Aufwendungen in Höhe von ca. 3.500.000 EUR bis zum Jahre 2020 erwartet. Abzüglich der erwarteten Einnahmen und Zuschüsse in Höhe von ca. 1.450.000 EUR ergibt sich ein Gesamtdefizit für diese Strecke von ca. 2.050.000 EUR. Daraus ergibt sich pro Jahr ein Defizit von ca. 200.000 EUR.

§         Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der AVL für die Schienenstrecke Lüneburg – Bleckede wird in weiten Teilen bestätigt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kostenparameter der AVL aufgrund der geplanten Beschäftigung von so genannten Ein-Euro-Kräften weit unter den vorhandenen Erfahrungswerten liegen.

§         Der Zustand der Strecke Lüneburg – Bleckede ist durch eine problematische Entwässerung der Schwellenbereiche und das vergleichsweise hohe Alter der Holzschwellen als „schlecht“ zu bezeichnen. Instandhaltungsmaßnahmen müssen umgehend ergriffen werden, um einen sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten.

§         Für Unterhaltung und erforderliche Investitionen der Strecke Lüneburg - Bleckede werden Aufwendungen in Höhe von ca. 1.030.000 EUR bis zum Jahre 2020 erwartet, unter der Annahme, dass die Maßnahmen mit Ein-Euro-Kräften umgesetzt werden können. Abzüglich der erwarteten Einnahmen und Zuschüsse in Höhe von ca. 580.000 EUR ergibt sich ein Gesamtdefizit für diese Strecke von ca. 450.000 EUR. Daraus ergibt sich pro Jahr ein Defizit von ca. 45.000 EUR.

§         Die Einschätzung der Machbarkeit einer Übernahme der Strecke Lüneburg - Bleckede durch die AVL hängt nach Einschätzung des IVE an der Erfüllbarkeit bestimmter Voraussetzungen. Hierbei geht es vor allem die erfolgreiche Akquise von Zuschüssen sowie die Verfügbarkeit von 1 EUR –Kräften.

 

Aus der Sicht der Verwaltung hat das IVE eine sachgerechte Prüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen von OHE und AVL vorgenommen. Insofern sollte das Gutachten jetzt zustimmend zur Kenntnis genommen werden.

Gleichwohl gibt es zu diesem Themenbereich eine Vielzahl von zentralen Fragestellungen, die jetzt sowohl intern als auch gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg zu klären sind, bevor eine Entscheidung über eine mögliche finanzielle Beteiligung an den erwarteten Aufwendungen für Unterhaltung und Investition getroffen wird. Hierzu einige Beispiele:

 

§         Wollen Hansestadt und Landkreis die nunmehr bestätigten Aufwendungen für die Unterhaltung und Investitionen zum Erhalt der Schieneninfrastruktur in Höhe von ca. 250.000 EUR/a für beide Strecken übernehmen oder bedarf es für eine Finanzierung dieser erheblichen Ausgaben weiterer Partner?

§         Welchen Anteil an den Kosten zumindest für die Strecke Lüneburg - Amelinghausen - Hützel übernimmt zukünftig die OHE, welchen Anteil wird ggf. das Land Niedersachsen übernehmen?

§         Sollen die Schienenverbindungen in ihrer jetzigen, vollständigen Länge erhalten werden oder beschränkt man die kommunale, finanzielle Beteiligung auf bestimmte Teilstrecken?

Beispiel: Aus Sicht der Wirtschaftsförderung ist insbesondere das Teilstück Lüneburg-Süd - Melbeck / Embsen zum dortigen GI Lüneburg-Süd wichtig. Das Defizit allein für dieses Teilstück beträgt ca. 750.000 EUR für den gesamten Zeitraum und ca. 75.000 EUR/a.

§         Das Engagement der AVL ist in vielfacher Hinsicht unterstützenswert, aber ist den kommunalen Partnern der Erhalt der Strecke ca. 450.000 EUR für den gesamten Zeitraum und ca. 45.000 EUR/a wert, wenn hierfür bis zu 40 Fahrtenpaare im Jahr durchgeführt werden?

 

Hinweis: Selbst wenn zur Zeit bestehende offene Fragestellungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Ein-Euro-Kräfte o. ä. außer Acht gelassen werden sollten, bedeutet eine Zusage an die AVL zur Kostenübernahme, dass diese dann ggf. für 10 Jahre aufrecht erhalten werden muss. 

 

Insofern wird die Verwaltung beauftragt, die bisher gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg geführten Gespräche mit der OHE sowie mit den Dienststellen des Landes Niedersachsen mit der Zielsetzung fortzusetzen, welche Interessen an einem Erhalt der Schieneninfrastruktur im Kreisgebiet von dort besteht.

 

 

 

 

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