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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV  

Bezeichnung: Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
Gremium: Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
Datum: Fr, 19.01.2007    
Zeit: 14:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden  
2007/006  
Ö 4  
Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder  
Enthält Anlagen
2007/007  
Ö 5  
Produkt Kreisentwicklung und Steuerungsunterstützung (03.03.10)  
2007/009  
Ö 6  
Haushalt 2007; Produkt ÖPNV, Nahverkehrsplan sowie Verbesserungsmaßnahmen ÖPNV und Verträge mit Verkehrsunternehmen  
Enthält Anlagen
2006/189  
Ö 7  
Haushalt 2007  
Enthält Anlagen
2007/010  
Ö 8  
Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogrammes  
Enthält Anlagen
2007/001  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) zustimmend zur Kenntnis und bittet, diese dem Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zuzuleiten.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 30.01.2007:

Die FDP-Kreistagsfraktion stellt mit Schreiben vom 29.01.2007 (Eingang: 29.01.2007) folgenden Änderungsantrag:

„Zu Ziffer 4.1: Diesem Zusatz kann die FDP nicht zustimmen.“

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 31.01.2007:

Die Gruppe CDU-Unabhängige / SPD stellt mit Schreiben vom 25.01.2007 (Eingang 31.01.2007) folgenden Änderungsantrag:

„Die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme (Vorlage 2007/001) ist wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern:

Zu Ziffer 1.1 (Absatz 05) des LROP – Metropolregionen – Stellungnahme der Verwaltung:

Anstelle des ersten Satzes ist folgende Formulierung aufzunehmen:

Die Verflechtung des Landkreises in die Metropolregion Hamburg ist für die weitere Entwicklung der Region besonders wichtig. In diesem Zusammenhang kommt deshalb der interkommunalen Abstimmung eine hohe Bedeutung zu.

Es muss verdeutlich werden, dass Niedersachsen und Hamburg in einer gegenseitigen Informations- und Kooperationspflicht stehen, die in eine gleichberechtigte Zusammenarbeit münden sollte.

Schwerpunkte der Zusammenarbeit zeichnen sich in der Wachstumsinitiative Süderelbe ab (s. auch Stellungnahme zu Ziffer 4.1.1 03 Logistikregionen).

Zu Ziffer 4.1.2 (Absätze 01 – 04) des LROP:

Der Landkreis Lüneburg weist darauf hin, dass die Eisenbahnstrecke Lüneburg – Dahlenburg – Dannenberg von besonderer regionaler Bedeutung zur Erschließung dieses Raumes ist.

Deshalb muss dem Erhalt und dem Ausbau dieser Strecke für den Personen- und Güterverkehr hohe Priorität eingeräumt werden.

Um die Attraktivität der Strecke zu erhöhen, ist zu prüfen, ob eine Fortführung der Strecke nach Wittenberge sinnvoll ist.

Zu Ziffer 4.3 (Absatz 02) des LROP:

Mit der Festlegung einer Veränderungssperre für das Erkundungsbergwerk und das Zwischenlager Gorleben sollte aus der Sicht des Landkreises Lüneburg keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle verbunden sein.

Der Landkreis Lüneburg legt Wert darauf, dass weitere fachlich neutrale Untersuchungen an verschiedenen Standorten für die Suche nach einer bestmöglichen Endlagerstätte notwendig sind und durchgeführt werden.“

   
    19.01.2007 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

   
    05.02.2007 - Kreisausschuss
    N 13 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 9  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 10  
Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung      
               

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