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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/010  

Betreff: Haushalt 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Kalliefe, BurkhardAktenzeichen:60.71
Federführend:Bauen Bearbeiter/-in: Schiemann, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
19.01.2007 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage  

Anlage/n:

Anlage/n:

2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (394 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Sachlage:

Sachlage:

Das o.a. Produkt besteht aus den Leistungen

03.02.30.10                   Raumordnung und Bauleitplanung

03.02.30.20                   Infrastruktur des Straßen-, Radwege-, und Schienennetzes

Eine detaillierte Beschreibung des Produktes und der Leistungen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Der Landkreis ist verantwortlich für die Regionalentwicklung, hat Zuständigkeiten und/oder Finanzverantwortung im Infrastrukturbereich (u.a. Kindergärten, Schulen, Kreisstraßen, Öffentlicher Personennahverkehr) und ist bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen Träger öffentlicher Belange und Genehmigungsbehörde. Flächennutzungsplan-Darstellungen der Gemeinden vor allem im Blick auf Baulandausweisung können für den Landkreis mit umfangreichen Kosten im investiven Bereich und bei den Transferleistungen/Hilfeleistungen/laufenden Kosten verbunden sein.

 

Ziel ist es, bis Ende 2007 hinsichtlich der Vorlage von Flächennutzungsplänen der Samt- /Einheitsgemeinden auf der Basis von in 2006 erarbeiteten Vorschlägen der Verwaltung für Standards insbesondere im Bereich Infrastrukturfolgekosten festzulegen und Grundsatzvereinbarungen zur Kostenträgerschaft mit den

Samt- /Einheitsgemeinden abzuschließen. Ein erstes Rohkonzept für eine solche Grundsatzvereinbarung enthält Anlage 2.

 

Anlass für solche Vereinbarungen ist die Tatsache, dass wegen der angespannten  Finanzlage öffentlicher Haushalte, so auch des Kreishaushalts, sowie aufgrund der gravierenden Auswirkungen des sich abzeichnenden demografischen Wandels

 

  • zum einen nachhaltig und dauerhaft die Versorgung der Kreisbevölkerung in allen Teilräumen quantitativ und qualitativ gesichert und
  • zum anderen die investiven und laufenden Finanzmittel dafür effizienter eingesetzt werden müssen.

 

Dies ist nur möglich im Zusammenwirken von Landkreis, Samtgemeinden und Gemeinden bei der Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben. Da der Landkreis gesetzlich und aufgrund von langfristigen Verträgen ganz oder teilweise zuständig ist für eine Reihe von Einrichtungen und Vorkehrungen zur Daseinsvorsorge (Einrichtungen der technischen und sozialen Infrastruktur), ist für ihn ein sparsamer und effizienter Mitteleinsatz von eminent hohem Interesse. Hierzu stellen die in der Anlage genannten Angaben der Samtgemeinden bei der Vorlage ihrer Flächennutzungspläne /-änderungen  eine grundlegende Voraussetzung dar, um Transparenz für alle Beteiligten zu schaffen und die Folgen für Kommunal- und Kreishaushalt abschätzen zu können.

 

Diese Angaben sind bei den Begründungen für Flächennutzungspläne inzwischen weitgehend üblich; Vereinbarungen über eine Standardisierung bieten jedoch den Vorteil

 

  • einer Vergleichbarkeit zwischen den Samtgemeinden und
  • einer Systematisierung.

 

Die Bauverwaltung hat als Vorbereitung für solche Grundsatzvereinbarungen im Laufe des Jahres 2006  Gespräche mit einer Reihe von Samt-/Einheitsgemeinden im Landkreis, z.T. unter Einbeziehung der Mitgliedsgemeinden sowie mit den berührten Fachdiensten der Kreisverwaltung geführt. Sie ist dabei auf grundsätzliche Zustimmung  gestoßen, hat darüber hinaus wertvolle Anregungen und Hinweise erhalten, wie solche Vereinbarungen näher ausgestaltet werden sollten und auf welche Aspekte es den Kommunen und Fachdiensten dabei ankommt.

Die Verwaltung konnte dabei auf Vorbilder zurückgreifen, wie sie in den letzten Jahren im Bereich der Baulandausweisung in Koordination mit der sozialen Infrastruktur beispielgebend abgeschlossen worden sind:

 

  • eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Westergellersen, der Samtgemeinde Gellersen und dem Landkreis Lüneburg über zeitliche und räumliche Abschnitte bei der Entwicklung von Baugebieten in 2004 auf Initiative der Verwaltung,
  • Vereinbarungen zwischen der Samtgemeinde Bardowick, den einzelnen Gliedgemeinden und dem Landkreis Lüneburg in 2006 auf Initiative der Samtgemeindeverwaltung.

 

Als nächste Schritte sieht die Verwaltung vor:

 

  • Beratung des Rohkonzepts in der HVB- Konferenz am 22.02.07
  • Erarbeitung eines Vereinbarungsmusters
  • sukzessiver Abschluss von Vereinbarungen zwischen Landkreis und Samt-/Einheitsgemeinden.

 

 

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