Vorlage - 2007/010
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Anlage/n:
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Nr. | Name | ||||
1 | Anlage (394 KB) |
Beschlussvorschlag:
Sachlage:
Das o.a. Produkt besteht aus den Leistungen
03.02.30.10 Raumordnung
und Bauleitplanung
03.02.30.20 Infrastruktur
des Straßen-, Radwege-, und Schienennetzes
Eine detaillierte Beschreibung des Produktes und der Leistungen
ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Der
Landkreis ist verantwortlich für die Regionalentwicklung, hat Zuständigkeiten
und/oder Finanzverantwortung im Infrastrukturbereich (u.a. Kindergärten,
Schulen, Kreisstraßen, Öffentlicher Personennahverkehr) und ist bei der
Aufstellung von Flächennutzungsplänen Träger öffentlicher Belange und
Genehmigungsbehörde. Flächennutzungsplan-Darstellungen der Gemeinden vor allem
im Blick auf Baulandausweisung können für den Landkreis mit umfangreichen
Kosten im investiven Bereich und bei den
Transferleistungen/Hilfeleistungen/laufenden Kosten verbunden sein.
Ziel ist es,
bis Ende 2007 hinsichtlich der Vorlage von Flächennutzungsplänen der Samt-
/Einheitsgemeinden auf der Basis von in 2006 erarbeiteten Vorschlägen der
Verwaltung für Standards insbesondere im Bereich Infrastrukturfolgekosten
festzulegen und Grundsatzvereinbarungen zur Kostenträgerschaft mit den
Samt-
/Einheitsgemeinden abzuschließen. Ein erstes Rohkonzept für eine solche
Grundsatzvereinbarung enthält Anlage 2.
Anlass
für solche Vereinbarungen ist die Tatsache, dass wegen der angespannten Finanzlage öffentlicher Haushalte, so auch
des Kreishaushalts, sowie aufgrund der gravierenden Auswirkungen des sich
abzeichnenden demografischen Wandels
- zum einen nachhaltig
und dauerhaft die Versorgung der Kreisbevölkerung in allen Teilräumen
quantitativ und qualitativ gesichert und
- zum anderen die
investiven und laufenden Finanzmittel dafür effizienter eingesetzt werden
müssen.
Dies ist
nur möglich im Zusammenwirken von Landkreis, Samtgemeinden und Gemeinden bei
der Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben. Da der Landkreis gesetzlich und
aufgrund von langfristigen Verträgen ganz oder teilweise zuständig ist für eine
Reihe von Einrichtungen und Vorkehrungen zur Daseinsvorsorge (Einrichtungen der
technischen und sozialen Infrastruktur), ist für ihn ein sparsamer und
effizienter Mitteleinsatz von eminent hohem Interesse. Hierzu stellen die in
der Anlage genannten Angaben der Samtgemeinden bei der Vorlage ihrer
Flächennutzungspläne /-änderungen eine
grundlegende Voraussetzung dar, um Transparenz für alle Beteiligten zu schaffen
und die Folgen für Kommunal- und Kreishaushalt abschätzen zu können.
Diese
Angaben sind bei den Begründungen für Flächennutzungspläne inzwischen
weitgehend üblich; Vereinbarungen über eine Standardisierung bieten jedoch den
Vorteil
- einer Vergleichbarkeit
zwischen den Samtgemeinden und
- einer Systematisierung.
Die
Bauverwaltung hat als Vorbereitung für solche Grundsatzvereinbarungen im Laufe
des Jahres 2006 Gespräche mit einer
Reihe von Samt-/Einheitsgemeinden im Landkreis, z.T. unter Einbeziehung der
Mitgliedsgemeinden sowie mit den berührten Fachdiensten der Kreisverwaltung
geführt. Sie ist dabei auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen, hat darüber hinaus wertvolle
Anregungen und Hinweise erhalten, wie solche Vereinbarungen näher ausgestaltet
werden sollten und auf welche Aspekte es den Kommunen und Fachdiensten dabei
ankommt.
Die
Verwaltung konnte dabei auf Vorbilder zurückgreifen, wie sie in den letzten
Jahren im Bereich der Baulandausweisung in Koordination mit der sozialen
Infrastruktur beispielgebend abgeschlossen worden sind:
- eine Vereinbarung
zwischen der Gemeinde Westergellersen, der Samtgemeinde Gellersen und dem
Landkreis Lüneburg über zeitliche und räumliche Abschnitte bei der
Entwicklung von Baugebieten in 2004 auf Initiative der Verwaltung,
- Vereinbarungen
zwischen der Samtgemeinde Bardowick, den einzelnen Gliedgemeinden und dem
Landkreis Lüneburg in 2006 auf Initiative der Samtgemeindeverwaltung.
Als
nächste Schritte sieht die Verwaltung vor:
- Beratung des
Rohkonzepts in der HVB- Konferenz am 22.02.07
- Erarbeitung eines
Vereinbarungsmusters
- sukzessiver Abschluss
von Vereinbarungen zwischen Landkreis und Samt-/Einheitsgemeinden.