Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/001  

Betreff: Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogrammes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Kalliefe, BurkhardAktenzeichen:60.71
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
19.01.2007 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
05.02.2007    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
entwurf.st.-nahme PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 entwurf.st.-nahme (82 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) zustimmend zur Kenntnis und bittet, diese dem Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zuzuleiten.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 30.01.2007:

Die FDP-Kreistagsfraktion stellt mit Schreiben vom 29.01.2007 (Eingang: 29.01.2007) folgenden Änderungsantrag:

„Zu Ziffer 4.1: Diesem Zusatz kann die FDP nicht zustimmen.“

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 31.01.2007:

Die Gruppe CDU-Unabhängige / SPD stellt mit Schreiben vom 25.01.2007 (Eingang 31.01.2007) folgenden Änderungsantrag:

„Die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme (Vorlage 2007/001) ist wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern:

Zu Ziffer 1.1 (Absatz 05) des LROP – Metropolregionen – Stellungnahme der Verwaltung:

Anstelle des ersten Satzes ist folgende Formulierung aufzunehmen:

Die Verflechtung des Landkreises in die Metropolregion Hamburg ist für die weitere Entwicklung der Region besonders wichtig. In diesem Zusammenhang kommt deshalb der interkommunalen Abstimmung eine hohe Bedeutung zu.

Es muss verdeutlich werden, dass Niedersachsen und Hamburg in einer gegenseitigen Informations- und Kooperationspflicht stehen, die in eine gleichberechtigte Zusammenarbeit münden sollte.

Schwerpunkte der Zusammenarbeit zeichnen sich in der Wachstumsinitiative Süderelbe ab (s. auch Stellungnahme zu Ziffer 4.1.1 03 Logistikregionen).

Zu Ziffer 4.1.2 (Absätze 01 – 04) des LROP:

Der Landkreis Lüneburg weist darauf hin, dass die Eisenbahnstrecke Lüneburg – Dahlenburg – Dannenberg von besonderer regionaler Bedeutung zur Erschließung dieses Raumes ist.

Deshalb muss dem Erhalt und dem Ausbau dieser Strecke für den Personen- und Güterverkehr hohe Priorität eingeräumt werden.

Um die Attraktivität der Strecke zu erhöhen, ist zu prüfen, ob eine Fortführung der Strecke nach Wittenberge sinnvoll ist.

Zu Ziffer 4.3 (Absatz 02) des LROP:

Mit der Festlegung einer Veränderungssperre für das Erkundungsbergwerk und das Zwischenlager Gorleben sollte aus der Sicht des Landkreises Lüneburg keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle verbunden sein.

Der Landkreis Lüneburg legt Wert darauf, dass weitere fachlich neutrale Untersuchungen an verschiedenen Standorten für die Suche nach einer bestmöglichen Endlagerstätte notwendig sind und durchgeführt werden.“

Sachlage:

Sachlage:

 

Das Ministerium hat mit Schreiben vom 15.11.2006 die Landkreise als Träger der Regionalplanung, alle übrigen Gemeinden und Träger öffentlicher Belange nach § 9 des Nds. Raumordnungsgesetzes aufgefordert, zur grundlegenden Änderung/Neuaufstellung des LROP bis zum 15.02.2007 Stellung zu nehmen. Die Fraktionen haben bereits die zeichnerische Darstellung in Papierform zugesandt sowie die Adresse im Internet für die Gesamtfassung des Entwurfs mitgeteilt bekommen (www.lrop-online.de).

Das LROP enthält die grundlegenden übergeordneten raumbezogenen Ziele und Grundsätze des Landes und ist von den nachfolgenden Planungsebenen, insbesondere den Landkreisen als Träger der Regionalplanung, aber auch von den Kommunen und den öffentlichen und diesen gleichgestellten Planungsträgern bei ihren eigenen Planungsvorhaben zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Es stellt also auch für unseren Landkreis ein wichtiges räumliches Steuerungsinstrument dar. Es  enthält nicht nur unmittelbar wirksame Ziele und Grundsätze, sondern macht auch bedeutende Vorgaben für die Erarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms:

·        was muss,

·        was soll und

·        was kann in eigener Zuständigkeit geregelt und

·        was kann und muss räumlich näher konkretisiert werden.

 

Es beeinflusst damit unmittelbar und mittelbar die räumliche Ordnung und Entwicklung unserer Region.

 

Im Sinne des sog. „Gegenstromprinzips“, also der Möglichkeit, durch Beteiligung am Aufstellungsverfahren an der endgültigen Ausgestaltung des LROP mitzuwirken, kommt einer Stellungnahme hierzu eine hohe Bedeutung zu.

Dabei geht es zum einen darum, die regionalen Interessen zur Geltung zu bringen und zum anderen durch Anregungen auf eine positive, zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung des Landes Niedersachsen Einfluss zu nehmen.

 

Erstmalig wird, wie dies aufgrund entsprechender EU- Vorgaben im Raumordnungsgesetz des Bundes vorgeschrieben ist, auch die Öffentlichkeit beteiligt, erstmalig ist darüber hinaus auch ein Umweltbericht als Grundlage für eine durchzuführende Strategische Umweltprüfung enthalten.

Formal neu ist darüber hinaus, dass die Rechtsstruktur des LROP vereinfacht wird: Bestand dieses bisher aus dem Teil I (als Gesetz) und dem Teil II (als Verordnung), so wird  künftig das LROP nur noch als eine - alle räumlichen Regelungen enthaltende - Verordnung aufgestellt.

Neben dieser Deregulierung soll das LROP auch von Regelungen „entfrachtet“ werden, die

 

  • entweder kaum Raumbezug haben oder
  • ohnehin in anderen Vorschriften abschließend geregelt sind.

 

Es soll auch „verschlankt“ werden, insofern als

 

  • sich das Land auf Ziele und Grundsätze von landesweiter Bedeutung beschränkt und gleichzeitig
  • die regionale und kommunale Planungskompetenz durch erheblich größere Spielräume deutlich stärkt.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Verwaltung die Samtgemeinden/Gemeinden zu einer Erörterung am 19.12.2006 eingeladen und dort und anschließend auf schriftlichem Wege Anregungen und Hinweise erhalten, die beim anliegenden Entwurf einer Stellungnahme berücksichtigt worden sind.

 

Das Ministerium sieht vor, nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen den Entwurf mit den Trägern der Regionalplanung zu erörtern. Danach soll das LROP dem Landtag zur Stellungnahme vorgelegt und voraussichtlich im Herbst 2007 im Kabinett beschlossen und anschließend durch Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft gesetzt werden.

 

Zu den wesentlichen Inhalten des Entwurfs zum LROP wird die Verwaltung in der Sitzung näher vortragen.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 26.01.2007:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV am 19.01.2007 waren Änderungsanträge zum Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Landesraumordnungsprogramms von der Fraktion GRÜNE - als Tischvorlage - sowie der FDP- Fraktion -  mündlich -  gestellt worden. Die Beratung darüber wurde an den Kreisausschuss verwiesen.

 

Als Anlage sind deshalb beigefügt

 

  • die Änderungsanträge der o.g. Fraktionen
  • eine Übersicht darüber, ob und inwieweit diese Anträge berücksichtigt werden sollen sowie
  • der geänderte Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (Hinweis: Die Änderungen sind in Fettdruck geschrieben und mit einem randlichen Balken gekennzeichnet !).

 

Abgesehen von redaktionellen Umformulierungen/Klarstellungen sind inhaltlich ergänzt worden

  • der Punkt 3.1.2 05 (Berücksichtigung des Antrags des Beratenden Ausschussmitglieds von Haaren - Landwirtschaftkammer Niedersachsen),
  • Punkt 3.2.4 Ziff. 13 (zusätzliche Anregung der Stadt Bleckede) sowie
  • Punkt 4.1.4 04 (aktuelle Anregung der IHK Lüneburg/Wolfsburg, der sich die Wirtschaftsfördergesellschaft Lüneburg angeschlossen hat).

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 30.01.2007:

 

Die FDP-Kreistagsfraktion hat mit Datum vom 29.01.2007 (Eingang: 29.01.2007) einen Änderungsantrag gestellt. Die Begründung hierzu lautet wie folgt:

„Niedersachsen ist ein Flächenland, dessen ausreichende Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel nie rentabel und umweltfreundlich erreicht werden kann. Der motorisierte Individualverkehr – zum mindesten auf Entfernungen, die 10 km übersteigen – gehört zur Bewegungsfreiheit und Lebensqualität der ländlichen Bevölkerung. Einschränkungen würden zur weiteren Verödung der Flächen führen.“

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 31.01.2007:

Die Gruppe CDU-Unabhängige / SPD hat mit Datum vom 25.01.2007 (Eingang: 31.01.2007) einen Änderungsantrag gestellt. Die Begründung hierzu erfolgt mündlich.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung