Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/007  

Betreff: Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Paschen, DetlevAktenzeichen:1.40
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
19.01.2007 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage Vorlage 2007[1].07  

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Vorlage 2007[1].07 (36 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Sachlage:

Sachlage:

Gemäß § 47 a in Verbindung mit § 39 Abs. 1 NLO werden die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vom Vorsitzenden förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 23 NLO auf die ihm nach §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die §§ 20 und 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut beigefügt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung