Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 26.08.2024 | S2024-389 | |||||
Ö 5 | Vorstellung von Frau Apfelbaum, Kreisjugendpflegerin | ||||||
Ö 6 | Haushaltsplan 2025 / Haushalt Büro des Landrats / Presse und Öffentlichkeitsarbeit; Aufwendungen Ehrungen und Pflege partnerschaftlicher Beziehungen | 2024/308 | |||||
Ö 7 | Haushaltsplan FD 55, Teilhaushalt Kultur | 2024/316 | |||||
Ö 8 | Investive Sportförderung November 2024 | 2024/259 | |||||
Ö 9 | Projektbezogene und institutionelle Kulturförderung 2025 gem. Kulturförderrichtlinie | 2024/304 | |||||
Ö 10 | Antrag der Kunstschule Ikarus auf institutionelle Förderung und auf Förderung für das Jahresprogramm 2024 | 2024/082 | |||||
Ö 11 | Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke/Die PARTEI vom 17.04.2024 zum Thema "Antrag der Kunstschule Ikarus auf institutionelle Förderung und auf Förderung für das Jahresprogramm 2024" | 2024/103 | |||||
VORLAGE | |||||||
Für die Kunstschute IKARUS werden Mittel in Höhe von 20.000 Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 29.04. entsprechende Deckungsvorschläge vorzulegen. Sofern kein Deckungsvorschlag gefunden wird, soll eine überplanmäßige Bereitstellung der Mittel erfolgen. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, mit der Hansestadt Lüneburg Gespräche zu führen mit dem Ziel, dass der in 2024 der Kunstschule IKARUS gewährte Zuschuss — analog zu der Vereinbarung der Jahre 2019 — 2023 - für die kommenden Jahre in ähnlicher Weise verstetigt wird.
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Ö 12 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 13 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 14 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||