Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/103  

Betreff: Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke/Die PARTEI vom 17.04.2024 zum Thema "Antrag der Kunstschule Ikarus auf institutionelle Förderung und auf Förderung für das Jahresprogramm 2024"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:SPD, Die Linke/Die PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Bolz, Judith
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
20.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

Anlage/n: Keine

 

Beschlussvorschlag:

r die Kunstschute IKARUS werden Mittel in Höhe von 20.000 Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 29.04. entsprechende Deckungsvorschläge vorzulegen.

Sofern kein Deckungsvorschlag gefunden wird, soll eine überplanmäßige Bereitstellung der Mittel erfolgen.

Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, mit der Hansestadt Lüneburg Gespräche zu führen mit dem Ziel, dass der in 2024 der Kunstschule IKARUS gewährte Zuschuss analog zu der Vereinbarung der Jahre 2019 2023 - für die kommenden Jahre in ähnlicher Weise verstetigt wird.

 

 

Sachlage:

Sollte es keine verlässliche Finanzierungszusage für die Kunstschule geben,

- kann die Miete nicht mehr gezahlt werden

- kann die Geschäftsführung (Buchhaltung, Abrechnungen, Verträge werden fast ausschlilich von der Geschäftsführung durchgeführt) nicht bezahlt werden und somit die Organisation des laufenden Betriebes nicht aufrecht erhalten werden.

 

Die Teilnehmerzahl (in der Statistik) ist nur die, derjenigen, die jede Woche in die Kunstschute kommen. Noch ungefähr zweimal so viele Kinder sind in Schulprojekten und Projekten Ferienkursen, Workshops dazuzuzählen. Lehrpersonal, das auf der Basis von Honorarzahlungen Projekte plant, springt ab, da für ihre Familien (vergleichbar chentlicher Unterricht wie bei der Musikschute) Einkünfte wegbrechen. Kooperationsverträge wie z. B. mit Museum und Ostpreußischem Museum wären kurzfristig aufzulösen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung