Vorlage - 2024/082
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2024-082 Anlage 1 Antrag_Institutionelle Förderung 2024_Kunstschule Ikarus eV (203 KB) | ||||
2 | 2024-082 Anlage 2 Foerderantrag Ikarus_31102023 (1378 KB) |
Beschlussvorschlag:
1) Der Antrag der Kunstschule Ikarus für das Jahr 2024 auf Zuschuss für die Geschäftsführung in Höhe von 15.000 € wird bis zur Entscheidung über die Kulturförderrichtlinie zurückgestellt.
2) Der Antrag der Kunstschule Ikarus für das Jahr 2024 auf einen Zuschuss zum Jahresprogramm in Höhe von 5.000 € wird abgelehnt. Die Geschäftsführung wird aufgezeigt, das eine Förderung konkreter Projekte damit nicht ausgeschlossen wird.
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Sachlage:
Die Kunstschule Ikarus e.V. hat am 26.03.2024 einen Antrag über 15.000 € für einen Zuschuss einer halben Stelle „Geschäftsführung“ gestellt. Bei der Hansestadt Lüneburg wurde ebenfalls ein Antrag in gleicher Höhe gestellt.
Der Antrag ist als institutionelle Förderung anzusehen. Derzeit wird von der Verwaltung eine Richtlinie zur Förderung von Kultur erarbeitet, die mit der Politik abzustimmen ist. Eine erste Vorstellung des Rahmens einer Förderrichtlinie ist im Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur am 14. Februar 2024 vorgestellt worden. Nach inhaltlicher Diskussion haben sich die Fraktionen darüber verständigt, dass zunächst von politischer Seite die Vorstellung zur künftigen Kulturförderung abgestimmt werden und diese dann von der Verwaltung zu einer Richtlinie ausgearbeitet werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass sie im Herbst 2024 einen Entwurf vorlegen kann.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag auf institutionelle Förderung der Kunstschule Ikarus bis dahin zurückzustellen.
Neben der institutionellen Förderung wurde ebenfalls ein Antrag über 5.000 € als Zuschuss zum Jahresprogramm gestellt. Dabei handelt es sich um keine konkrete Förderung eines bestimmten Projektes sondern um eine allgemeine Förderung, so dass diese auch als institutionelle Förderung zu verstehen ist. Der Antrag sollte aber nicht zurückgestellt werden, sondern abgelehnt werden. Die Geschäftsführung sollte auf die Möglichkeit der Projektförderung hingewiesen werden.
Beide Anträge liegen der Vorlage als Anlage bei.
Sollte den Anträgen dennoch entsprochen werden, so sind rund 30 - 40% der Mittel, je nach Höhe des bewilligten Betrages, der im Haushalt eingestellten Mitteln für die Kulturförderung gebunden.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 0 € |
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b) | an Folgekosten: | 0 € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| x | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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