Vorlage - 2024/304
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kulturförderrichtlinie 2024 finale Fassung_LK Lüneburg-1 (1094 KB) | ||||
2 | Antragsvolumen 2025 gesamt_Stand 25-10-24 (72 KB) |
Sachlage:
Zur Schaffung eines transparenten Verfahrens für Antragstellende hat der Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur über eine einheitliche Kulturförderrichtlinie beraten, diese wurde am 19.09.2024 im Kreistag beschlossen. Gefördert werden öffentlich zugängliche, gemeinwohlorientierte künstlerische und kulturelle Projekte und Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Förderrichtlinie beinhaltet die Optionen, Projektförderung bis max. 2.000 Euro oder institutionelle Förderung bis max. 15.000 Euro zu beantragen, förderfähig sind jeweils bis zu 50% der Gesamtkosten.
Es wurden insgesamt 18 Anträge eingereicht, von denen zwei Anträge vorab zurückgezogen wurden. Wiederum zwei der verbleibenden Anträge sind in der Einschätzung der Verwaltung nicht richtlinienkonform gem. § 1 Absatz 2 der Kulturförderrichtlinie.
Die finale Höhe des Haushaltsansatzes ist für beide Förderoptionen noch zu diskutieren und zu entscheiden. Sollte der Mittelansatz nicht ausreichen, ist zu entscheiden, nach welcher Maßgabe (beispielsweise Kürzung aller Anträge) die Verwaltung die Förderanträge bescheiden soll.
Eine endgültige Zusage über die einzelnen Förderzuschüsse kann erst nach Genehmigung des Haushaltes 2025 erfolgen.