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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/304  

Betreff: Projektbezogene und institutionelle Kulturförderung 2025 gem. Kulturförderrichtlinie
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Voß, Kristine
Produkte:19.37. 281-000 Heimat- und sonstige Kulturpflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
20.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Kulturförderrichtlinie 2024 finale Fassung_LK Lüneburg-1  
Antragsvolumen 2025 gesamt_Stand 25-10-24  

 

 

 

Anlage/n:

Kulturförderrichtlinie Landkreis Lüneburg

Auflistung Antragsvolumen 2025 gesamt

Detailübersicht Kulturförderanträge 2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kulturförderrichtlinie 2024 finale Fassung_LK Lüneburg-1 (1094 KB)      
Anlage 2 2 Antragsvolumen 2025 gesamt_Stand 25-10-24 (72 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Kein Beschluss, da Berichtsvorlage

 

 

 

 

Sachlage:

Zur Schaffung eines transparenten Verfahrens für Antragstellende hat der Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur über eine einheitliche Kulturförderrichtlinie beraten, diese wurde am 19.09.2024 im Kreistag beschlossen. Gefördert werden öffentlich zugängliche, gemeinwohlorientierte künstlerische und kulturelle Projekte und Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Förderrichtlinie beinhaltet die Optionen, Projektförderung bis max. 2.000 Euro oder institutionelle Förderung bis max. 15.000 Euro zu beantragen, förderfähig sind jeweils bis zu 50% der Gesamtkosten.

 

Es wurden insgesamt 18 Anträge eingereicht, von denen zwei Anträge vorab zurückgezogen wurden. Wiederum zwei der verbleibenden Anträge sind in der Einschätzung der Verwaltung nicht richtlinienkonform gem. § 1 Absatz 2 der Kulturförderrichtlinie.

 

Die finale he des Haushaltsansatzes ist für beide Förderoptionen noch zu diskutieren und zu entscheiden. Sollte der Mittelansatz nicht ausreichen, ist zu entscheiden, nach welcher Maßgabe (beispielsweise Kürzung aller Anträge) die Verwaltung die Förderanträge bescheiden soll.

 

Eine endgültige Zusage über die einzelnen Förderzuschüsse kann erst nach Genehmigung des Haushaltes 2025 erfolgen.

 

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