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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/259  

Betreff: Investive Sportförderung November 2024
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nette, Dorte
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
20.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur      
Kreisausschuss

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Förderliste November 2024  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

rderliste November 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderliste November 2024 (33 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.)    Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 1 des TSV Adendorf von 1923 e.V. über 14.083,- € wird bewilligt.

2.)    Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 2 des Ochtmisser SV von 1983 e.V. über 2.500,- € wird bewilligt.

3.)    Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 3 des Schützenvereines Echem und Umgebung e.V. über 5.478,- € wird bewilligt.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

r das Haushaltsjahr 2024 stehen noch 15.890,05 € an nicht gebundenen Haushaltsmitteln aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds -Sparte Sportförderung- zur Verfügung.

Folgende Anträge liegen der Verwaltung vor:

 

Zu 1.) Der TSV Adendorf von 1923 e.V. saniert zwei von vier Tennisplätzen. Die Sanierung ist dringend erforderlich, da die Bespielbarkeit nur eingeschränkt möglich ist.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

 

 

Zu 2.) Der Ochtmisser SV von 1983 e.V. plant die Neuanschaffung einer Wasserpumpe zur Bewässerung der Sportplätze des OSV. Die vorhandene Pumpe ist defekt und kann nach Pfung einer Fachfirma nicht mehr repariert werden. Eine Neuanschaffung ist daher zwingend notwendig.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

An nicht gebundenen Haushaltsmitteln stehen noch 15.890,05 € aus der Sparte Sportförderung zur Verfügung. Für die Projekte des TSV Adendorf von 1923 e.V. und des Ochtmisser SV von 1983 e.V. werden jedoch insgesamt 16.583,- € benötigt.

Es besteht eine Differenz in Höhe von 692,95 €. Diese wird beglichen aus noch verfügbaren, nicht benötigten Mitteln aus der Sparte Hochwasserschutz im (investiven) Strukturentwicklungsfonds im Haushaltsjahr 2024.

 

Zu 3.) Neben der Schützentradition wird sehr aktiv der Schießsport im Schützenverein Echem betrieben. Dafür verfügt das Echemer Schützenhaus über einen Luftgewehrstand und einen Kleinkaliberstand, welche für den Schießsport regelmäßig genutzt werden. In beiden Schießständen wird der Schießsport noch immer mit herkömmlichen Seilzuganlagen für die Trefferscheiben betrieben. Diese Anlagen sollen durch eine zeitgemäße elektronische Schießsportanlage der Firma Meyton ausgetauscht werden. Die Sportler/ -innen treffen in Wettbewerben regelmäßig auf moderne elektronische Schießsportanlagen, während sie beim heimischen Training im Echemer Schützenhaus immer noch mit herkömmlichen Seilzuganlagen trainieren müssen. Daher soll nun auch die Ausstattung der beiden Schießstände hin zu elektronischen Schießsportanlagen aufgewertet werden.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

Die Mittel aus der Sparte Sportförderung aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds sind vollständig aufgebraucht für das Jahr 2024 (siehe Punkt Nr. 2 der Sachlage). Der benötigte Betrag in Höhe von 5.478,- € kann jedoch aus noch verfügbaren, nicht benötigten Mitteln aus der Sparte Hochwasserschutz im (investiven) Strukturentwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2024 beglichen werden.

 

Nach § 7 der Richtlinie zur Sportförderung entscheidet der zuständige Fachausschuss über Ausnahmen von dieser Richtlinie. Da die Mittel aus der Sparte Sportförderung (investiver Strukturentwicklungsfonds) im Jahr 2024 vollständig aufgebraucht sind, ist über eine Ausnahme nicht mehr zur entscheiden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

22.061,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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