Die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes vom 10.12.2021 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung und Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPG zu veranlassen.
26.01.2022 - Jugendhilfeausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs vom 10.12.2021 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung und Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPG zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig
14.02.2022 - Kreisausschuss
N 12 - zur Kenntnis genommen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
03.03.2022 - Kreistag
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes vom 10.12.2021 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung und Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPG zu veranlassen.