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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/041  

Betreff: Neuausrichtung der Eingliederungshilfe im Kinder- und Jugendbereich und Umorganisation FD 51,52 und 53
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hobro, Yvonne
Federführend:Fachbereich Soziales Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Hobro, Yvonne  Jugendhilfe und Sport
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
26.01.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
14.02.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2022-01 PPP Umsetzung des BTHGs im Kinder- und Jugendbereich  

 

 

 

 

Anlage/n:

-          Präsentation Umsetzung BTHG im Kinder- und Jugendbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-01 PPP Umsetzung des BTHGs im Kinder- und Jugendbereich (375 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt,r die vorgestellte Neuausrichtung der Eingliederungshilfe im Kinder- und Jugendbereich und die damit verbundene Umstrukturierung von Teilbereichen der FD 51, 52 und 53 ein Konzept zu planen und dieses umzusetzen.

Bei der konzeptionellen Planung wird die Verwaltung fachlich durch einen externen Organisationsberater begleitet. Der Berater wird auch Aussagen zur Personalausstattung treffen. Vor der Umsetzung wird die Verwaltung das erarbeitete Konzept nochmals im Jugendhilfeausschuss vorstellen.

 

 

 

 

Sachlage:

Die Änderungen der vergangenen Jahre im SGB IX und XII durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Änderungen im SGB VIII, die gravierende Auswirkungen auf die Hilfeplanung von Menschen mit Behinderungen haben, verlangen eine Neuausrichtung der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und ihnen ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft ermöglichen.

 

An den Leistungen der Eingliederungshilfe sind im Landkreis die drei Fachdienste 51, 52 und 53 beteiligt. Die Zuständigkeiten sind für Menschen, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, nicht transparent. Der Zugang zu den Leistungen wird damit unnötig erschwert. Im Kinder- und Jugendbereich entscheiden Alter und Art der Behinderung über die Zuständigkeit.

 

 

 

Die in der Sitzung vorgestellte Neuausrichtung der Eingliederungshilfe im Kinder- und Jugendbereich entspricht dem Gedanken, den Zugang zu Hilfeleistungen einfach und möglichst aus „einer Hand“ anzubieten. In der Neuausrichtung soll bereits dem Ansatz der sog. „Großen Lösung“, den der Gesetzgeber des SGB VIII für 2028 in der Eingliederungshilfe im Kinder- und Jugendbereich umzusetzen plant, Rechnung tragen.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung ausführlich vortragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Es handelt sich um einen reinen Umstrukturierungsprozess innerhalb der Verwaltung, der Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Mitarbeiter hat, die aber keine Umweltauswirkungen haben.

 

 

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