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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.01.2022    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2022/019 Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Landrat Herr Böther weist die nicht im Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach § 40 bis § 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Die entsprechenden Vorschriften werden diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss:

Berichtsvorlage Beschlussfassung nicht erforderlich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JHA Pflichtenbelehrung (19 KB)      

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