Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Landrat Herr Böther weist die nicht im Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach § 40 bis § 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Die entsprechenden Vorschriften werden diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Berichtsvorlage – Beschlussfassung nicht erforderlich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | JHA Pflichtenbelehrung (19 KB) |