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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Kindeswohlgefährdung  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.01.2022    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2022/016 Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Kindeswohlgefährdung
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.6. 363-300 Hilfe zur Erziehung
 15.7. 363-400 Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Benne, Fachdienstleitung Jugendhilfe und Sport, berichtet über die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs. Sie erklärt, dass dem Jugendamt des Landkreises Lüneburg folgende Nachbesserungen im Kindesschutz aufgetragen wurden:

 

       Aktualisierung und Überprüfung der älteren sogenannten §8a SGB VIII-Vereinbarungen zum Kinderschutz mit den freien Trägern der Jugendhilfe auf Grundlage der empfohlenen Mustervereinbarung zum § 8a SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter (AGJÄ).
 

       Evaluation der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII in regelmäßigem Abstand
 

       Bildung eines Arbeitskreises, um die Qualität der Verfahren zum Kindesschutz regelmäßig unter Hinzuziehung verschiedener Akteure zu hinterfragen

 

Frau Benne berichtet hierzu, dass der Beirat Frühe Hilfen in einen Beirat Frühe Hilfen/Kindesschutz überführt werden soll. Geplant war die konstituierende Sitzung für Februar 2022. Da die Sitzung jedoch in Präsenz stattfinden muss, wird diese auf das Frühjahr 2022 vertagt.

 

Die Kooperationsvereinbarungen werden durch Hansestadt und Landkreis Lüneburg gemeinsam überprüft und im Jahr 2022 angepasst.

 

Beschluss:

Die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs vom 10.12.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung und Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPG zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

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