Beschluss:
Seitens des Landkreises Lüneburg werden für die
Auswahlkommission für das Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen (§ 45
NSchG) benannt:
-
als Vertreter des Schulträgers der Vorsitzende
des Kreisschulausschusses, Herr Markus Graff,
-
als Stellvertreterin/Stellvertreter der
jeweilige Leiter des Fachdienstes Schule und Kultur.
Die Benennung der Vertreter des Schulträgers für die
Auswahlkommission für das Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen wird
für die Dauer der Wahlperiode festgesetzt.