Vorlage - 2003/103
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Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Schule am Knieberg,
Lüneburg-Oedeme, ausgegebene Mittagessen wird ab Schuljahresbeginn 2003/04 ab
21. August 2003 ein Entgelt von 2,50 € pro Portion erhoben.
2. Ab Haushaltsjahr 2004 stellt der Landkreis
Lüneburg seine Bezuschussung der Verpflegung ein. Das von den Eltern zu
zahlende Entgelt wird ab 1. Januar 2004 auf 3,00 € pro Portion festgelegt. Die
Verwaltung wird in noch zu führenden Gesprächen die Elternvertretung,
Elternschaft und die Schule über die beabsichtigte Erhöhung des Entgeltes für
die Mittagskost eingehend informieren. Hierdurch bedingte Sozial- und
Härtefälle bei einzelnen Eltern werden durch die Verwaltung berücksichtigt und
im Rahmen einer Einzelfallprüfung in Bezug auf eine Zuschussgewährung
überprüft.
Sachlage:
1. Die Schülerinnen und Schüler der Schule am
Knieberg, Oedeme, die im Ganztagsbetrieb geführt wird, erhalten in der Schule
ein Mittagessen. Das Essen wird seit August 2001 von der Firma Ingo Römer,
Lüneburg, geliefert und von zwei Hauswirtschaftshilfen (Teilzeitkräfte) unter
anderem kindgerecht zubereitet und portioniert.
Der Preis pro Portion wurde mit 5,50 DM inkl. MwSt. festgelegt. Bei Umstellung
auf den Euro wurde der Preis auf 2,81 € festgelegt.
2. Die Firma Ingo Römer hat beantragt den Preis
pro Einzelportion von 2,81 € auf 3,00 € inkl. MwSt. zu erhöhen. Als Begründung
wird angeführt, dass eine Preisanhebung erforderlich sei, um auch weiterhin die
gewohnte Qualität und Abwechslung zu erhalten. Zusätzlich wird dargestellt,
dass die Firma Römer den Anteil an biologisch erzeugten Lebensmitteln erweitern
möchte und auch bei der Auswahl der tierischen Produkte einen möglichst hohen
Qualitätsstandard erhalten, bzw. diesen auf ein noch höheres Niveau bringen
möchte. Der Vertrag mit der Firma Römer wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Es kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung von einer Frist von einem
halben Jahr zum 31. Juli eines jeden Jahres, bzw. zum 31. Dezember eines jeden
Jahres gekündigt werden. Gemäß § 7 des Vertrages bedürfen Änderungen und
Ergänzungen der Schriftform. Die von der Firma Römer beantragte Preisanhebung
beläuft sich auf rd. 7 %. In Anbetracht der Entwicklung im Lebensmittelbereich
und der auch im Rahmen der Euroumstellung festzustellenden Preissteigerung ist
nachzuvollziehen, dass die geforderte Preiserhöhung zu vertreten ist um die
Qualität des Essens zu erhalten.
3. Mit Kreistagsbeschluss vom 13. Oktober 1997
wurde eine Eigenbeteiligung der Eltern pro Portion von 4,50 DM = 2,30 €
festgesetzt. Die geplante Preisanhebung von rd. 7 % ist frühestens zum
Schuljahresbeginn 2003/04 möglich. Zuständig für die Festsetzung allgemein und
privatrechtlicher Entgelte ist der Kreistag.
4. Gemäß Stellungnahme des Schulleiters der
Schule am Knieberg, Herrn Scholing, war die Qualität des Essens jahreslang ein
problematisches Thema. Die Firma Römer beliefert die Schule seit August 2001.
Das Essen ist in seiner Qualität in vollem Umfang überzeugend. Insbesondere
wird auf ein kindgerechtes Essen geachtet. Aus Sicht der Schule wird die
Zusammenarbeit mit der Firma Römer als jederzeit reell und zuverlässig
bezeichnet. Die Notwendigkeit einer Preiserhöhung wurde plausibel dargestellt.
5. Der Schulelternrat wurde auf seiner Sitzung
am 28. Mai 2003 über die vorgesehene Preiserhöhung informiert. Um auch
weiterhin gute Qualität des Essens zu erhalten hat der Elternrat der
vorgesehenen Preiserhöhung von 0,20 € und Übernahme der Preiserhöhung von
Seiten der Eltern zugestimmt (Erhöhung des Kostenanteils somit von 2,30 € auf
2,50 € je Portion).
6. Die Landkreisbeteiligung liegt zzt. bei 0,51
€ pro Portion = 18 %. Bei rd. 18.000 Essen pro Jahr und Gesamtkosten von rd.
50.000,00 € macht das einen anteiligen Betrag von rd. 9.000,00 € aus. Um einen
weiteren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten und auch im Rahmen der
Gleichbehandlung der Ganztagsschulen (hier erfolgt keine Kostenbeteiligung für
die Bereitstellung einer Mittagskost), kann ein Einsparungspotential unter
Berücksichtigung der Preiserhöhung der Firma Römer ab 1. August 2003 in Höhe
von rd. 9.000,00 € erzielt werden, wenn der Landkreis Lüneburg ab Haushaltsjahr
2004 seine Bezuschussung der Verpflegung einstellt. Weiterhin ist zu
berücksichtigen, dass der Landkreis im Rahmen der Bereitstellung einer
Mittagskost zusätzliche Kosten für das vorhandene Hauswirtschaftspersonal (zwei
Teilzeitkräfte) trägt. Die Personalkosten einschließlich Arbeitsgeberanteil zur
Sozialversicherung und Zusatzversorgungskasse sowie Gemeindeunfallversicherung
und Beihilfeumlage belaufen sich im Haushaltsjahr 2003 auf voraussichtlich rd.
35.200,00 €. Da die Personalkosten auch weiterhin durch den Landkreis Lüneburg
getragen werden, ist es aus Sicht der Verwaltung zu vertreten,
1. die vorgesehene Preisanhebung durch die
Firma Römer ab 1. August 2003 von den Eltern tragen zu lassen und
2. ab Haushaltsjahr 2004 die Bezuschussung der
Verpflegung einzustellen.
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