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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/103  

Betreff: Erhöhung der Kostenbeteiligung am Essen in der Schule am Knieberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heuer, UrsulaAktenzeichen:5520.77.50.00
Federführend:Bildung und Kultur   
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
09.07.2003 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.    Für das in der Schule am Knieberg, Lüneburg-Oedeme, ausgegebene Mittagessen wird ab Schuljahresbeginn 2003/04 ab 21. August 2003 ein Entgelt von 2,50 € pro Portion erhoben.

2.    Ab Haushaltsjahr 2004 stellt der Landkreis Lüneburg seine Bezuschussung der Verpflegung ein. Das von den Eltern zu zahlende Entgelt wird ab 1. Januar 2004 auf 3,00 € pro Portion festgelegt. Die Verwaltung wird in noch zu führenden Gesprächen die Elternvertretung, Elternschaft und die Schule über die beabsichtigte Erhöhung des Entgeltes für die Mittagskost eingehend informieren. Hierdurch bedingte Sozial- und Härtefälle bei einzelnen Eltern werden durch die Verwaltung berücksichtigt und im Rahmen einer Einzelfallprüfung in Bezug auf eine Zuschussgewährung überprüft.

Sachlage:

Sachlage:

1.    Die Schülerinnen und Schüler der Schule am Knieberg, Oedeme, die im Ganztagsbetrieb geführt wird, erhalten in der Schule ein Mittagessen. Das Essen wird seit August 2001 von der Firma Ingo Römer, Lüneburg, geliefert und von zwei Hauswirtschaftshilfen (Teilzeitkräfte) unter anderem kindgerecht zubereitet und portioniert.

Der Preis pro Portion wurde mit 5,50 DM inkl. MwSt. festgelegt. Bei Umstellung auf den Euro wurde der Preis auf 2,81 € festgelegt.

 

2.    Die Firma Ingo Römer hat beantragt den Preis pro Einzelportion von 2,81 € auf 3,00 € inkl. MwSt. zu erhöhen. Als Begründung wird angeführt, dass eine Preisanhebung erforderlich sei, um auch weiterhin die gewohnte Qualität und Abwechslung zu erhalten. Zusätzlich wird dargestellt, dass die Firma Römer den Anteil an biologisch erzeugten Lebensmitteln erweitern möchte und auch bei der Auswahl der tierischen Produkte einen möglichst hohen Qualitätsstandard erhalten, bzw. diesen auf ein noch höheres Niveau bringen möchte. Der Vertrag mit der Firma Römer wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung von einer Frist von einem halben Jahr zum 31. Juli eines jeden Jahres, bzw. zum 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt werden. Gemäß § 7 des Vertrages bedürfen Änderungen und Ergänzungen der Schriftform. Die von der Firma Römer beantragte Preisanhebung beläuft sich auf rd. 7 %. In Anbetracht der Entwicklung im Lebensmittelbereich und der auch im Rahmen der Euroumstellung festzustellenden Preissteigerung ist nachzuvollziehen, dass die geforderte Preiserhöhung zu vertreten ist um die Qualität des Essens zu erhalten.

 

3.    Mit Kreistagsbeschluss vom 13. Oktober 1997 wurde eine Eigenbeteiligung der Eltern pro Portion von 4,50 DM = 2,30 € festgesetzt. Die geplante Preisanhebung von rd. 7 % ist frühestens zum Schuljahresbeginn 2003/04 möglich. Zuständig für die Festsetzung allgemein und privatrechtlicher Entgelte ist der Kreistag.

 

4.    Gemäß Stellungnahme des Schulleiters der Schule am Knieberg, Herrn Scholing, war die Qualität des Essens jahreslang ein problematisches Thema. Die Firma Römer beliefert die Schule seit August 2001. Das Essen ist in seiner Qualität in vollem Umfang überzeugend. Insbesondere wird auf ein kindgerechtes Essen geachtet. Aus Sicht der Schule wird die Zusammenarbeit mit der Firma Römer als jederzeit reell und zuverlässig bezeichnet. Die Notwendigkeit einer Preiserhöhung wurde plausibel dargestellt.

 

5.    Der Schulelternrat wurde auf seiner Sitzung am 28. Mai 2003 über die vorgesehene Preiserhöhung informiert. Um auch weiterhin gute Qualität des Essens zu erhalten hat der Elternrat der vorgesehenen Preiserhöhung von 0,20 € und Übernahme der Preiserhöhung von Seiten der Eltern zugestimmt (Erhöhung des Kostenanteils somit von 2,30 € auf 2,50 € je Portion).

 

6.    Die Landkreisbeteiligung liegt zzt. bei 0,51 € pro Portion = 18 %. Bei rd. 18.000 Essen pro Jahr und Gesamtkosten von rd. 50.000,00 € macht das einen anteiligen Betrag von rd. 9.000,00 € aus. Um einen weiteren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten und auch im Rahmen der Gleichbehandlung der Ganztagsschulen (hier erfolgt keine Kostenbeteiligung für die Bereitstellung einer Mittagskost), kann ein Einsparungspotential unter Berücksichtigung der Preiserhöhung der Firma Römer ab 1. August 2003 in Höhe von rd. 9.000,00 € erzielt werden, wenn der Landkreis Lüneburg ab Haushaltsjahr 2004 seine Bezuschussung der Verpflegung einstellt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Landkreis im Rahmen der Bereitstellung einer Mittagskost zusätzliche Kosten für das vorhandene Hauswirtschaftspersonal (zwei Teilzeitkräfte) trägt. Die Personalkosten einschließlich Arbeitsgeberanteil zur Sozialversicherung und Zusatzversorgungskasse sowie Gemeindeunfallversicherung und Beihilfeumlage belaufen sich im Haushaltsjahr 2003 auf voraussichtlich rd. 35.200,00 €. Da die Personalkosten auch weiterhin durch den Landkreis Lüneburg getragen werden, ist es aus Sicht der Verwaltung zu vertreten,

 

1.       die vorgesehene Preisanhebung durch die Firma Römer ab 1. August 2003 von den Eltern tragen zu lassen und

 

2.       ab Haushaltsjahr 2004 die Bezuschussung der Verpflegung einzustellen.

Stammbaum:
2003/103   Erhöhung der Kostenbeteiligung am Essen in der Schule am Knieberg   Bildung und Kultur   Beschlussvorlage
2003/103.1   Erhöhung der Kostenbeteiligung am Essen in der Schule am Knieberg   Bildung und Kultur   Beschlussvorlage

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