Auszug - Auswahlkommission zur Besetzung von Schulleiterstellen; hier: Benennung eines Vertreters / einer Vertreterin des Schulträgers
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Beschluss:
Seitens des Landkreises Lüneburg werden für die Auswahlkommission für das Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen (§ 45 NSchG) benannt:
- als Vertreter des Schulträgers der Vorsitzende des Kreisschulausschusses, Herr Markus Graff,
- als Stellvertreterin/Stellvertreter der jeweilige Leiter des Fachdienstes Schule und Kultur.
Die Benennung der Vertreter des Schulträgers für die Auswahlkommission für das Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen wird für die Dauer der Wahlperiode festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig bei einer Enthaltung -