Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Ausschuss für Soziales und Gesundheit  

Bezeichnung: Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Datum: Do, 15.09.2016    
Zeit: 14:00 - 16:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.02.2016  
S2016-110  
     
   
Ö 5  
Betreuung von Asylbewerbern - im Stand der Aktualisierung vom 7. Juli 2016  
2015/012  
Ö 6  
Förderung der freien Wohlfahrtspflege; Kreiszuschuss für die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege  
2016/112  
Ö 7  
Vereinbarung zur Förderung des Frauenhauses zwischen dem Verein "Frauen helfen Frauen e.V." und dem Landkreis Lüneburg  
2016/202  
Ö 8  
örtlicher Pflegebericht 2015 - Fortschreibung  
Enthält Anlagen
2016/168  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Allgemeine Informationen über die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern  
2016/113  
Ö 10  
Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 28.02.16 (Eingang: 29.02.16); Versorgung unserer Flüchtlinge: Gesundheitspolitische Forderungen (im Stand der 2. Aktualisierung vom 11.08.2016)
Enthält Anlagen
2016/063  
Ö 11  
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 02.06.16 (Eingang: 06.06.16); Wohnraummaßnahmen des Jobcenters
Enthält Anlagen
2016/155  
    VORLAGE
   

 

 

 

Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE:

„Der Landkreis Lüneburg als einer der Träger des Jobcenters Lüneburg, vertreten durch den Landrat Manfred Nahrstedt als zuständigen Fachaufsichtsbeamten, wirkt darauf hin, dass das Jobcenter Lüneburg zur Gewährung eines rechtmäßigen Gesetzesvollzugs folgende Maßnahmen herbeiführt:

 

  1. Die Miethöchstgrenze ist auf die Wohngeldtabelle ab 01.01.2016 mit einem 10 prozentigem Sicherheitszuschlag festzusetzen (vgl. Sozialgericht Leipzig, Urteil v. 19.01.2016 – S 10 AS 3521/14; LSG München, Beschluss v. 18.01.2016 – L 7 AS 869/15 B ER; Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 27.01.2016 – L4 AS 1631/14; Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 19. Februar 2016 (Az.: S 62 SO 444/14)
  2. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Kostensenkungsverfahrens sind Aufforderungen zum Wohnungswechsel (gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SBG II) als Kostensenkungsmaßnahmen davon abhängig zu machen, dass unter Berücksichtigung der Einzelfallbedarfslage und des lokalen Wohnungsmarktes in der Stadt und im Landkreis Lüneburg von Seiten des Jobcenters der Nachweis zu erbringen ist, dass im jeweiligen Einzelfall ein ausreichendes Angebot konkret anmietbaren Wohnraums vorhanden ist.
  3. Zur sachgerechten Entscheidungsfindung ist unter Beteiligung des Sozialausschusses der Stadt und des Landkreises Lüneburg eine praxistaugliche Richtlinie zu erarbeiten, die das Kostensenkungsverfahren gem. § 22 Abs. 1 SGB II regelt.
  4. Bei im Einzelfall fehlendem ausreichendem Angebot konkret anmietbarer Wohnungen im Einzugsgebiet des Jobcenters müssen die Gesamtkosten der als nicht angemessen eingestuften Wohnung übernommen werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II).
  5. Soweit sich durch gesetzliche Änderungen (aktuell: neue Mietobergrenze ab 1. Januar 2016) für Hilfebedürftige mit laufenden Leistungen ein höherer Anspruch auf Leistungen ergibt, sind diese unverzüglich von sich verändernden Rechtslagen gem. § 14 SGB I zu unterrichten und zu beraten, um zur Sicherung der Leistungsansprüche zweckentsprechende Anträge zu stellen.“

 

   
    20.06.2016 - Kreisausschuss
    N 29 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    20.06.2016 - Kreistag
    Ö 25 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Antrag wird zur Vorbereitung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    15.09.2016 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
    Ö 11 - zurückgestellt
   

 

 

Der Tagesordnungspunkt wurde auf Bitten der Fraktion DIE LINKE auf den nächsten Sozialausschuss verschoben.

 

 

   
    09.01.2017 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
    Ö 13 - abgelehnt
   

Beschluss:

Der Antrag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 1 Zustimmung, 10 Ablehnungen, 1 Enthaltung (1:10 bei 1 Enthaltung)

   
    20.02.2017 - Kreisausschuss
    N 26 - abgelehnt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    06.03.2017 - Kreistag
    Ö 19 - abgelehnt
   

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen

Ö 12  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 13  
Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung      
Ö 14  
Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung