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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/063  

Betreff: Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 28.02.16 (Eingang: 29.02.16);
Versorgung unserer Flüchtlinge: Gesundheitspolitische Forderungen
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 11.08.2016)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Wiese, Martin
Federführend:Fachbereich Soziales Beteiligt:Sozialhilfe und Wohngeld
Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
14.03.2016    Kreisausschuss      
Kreistag
14.03.2016 
Kreistag geändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
11.05.2016    Abgesagt: Ausschuss für Soziales und Gesundheit      
15.09.2016 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   
Kreisausschuss
26.09.2016    Kreisausschuss      
Kreistag
26.09.2016 
Kreistag geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Originalantrag  
PM_NST-NLT_-_Elektronische_Gesundheitskarte  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

4 Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag (366 KB)      
Anlage 3 3 PM_NST-NLT_-_Elektronische_Gesundheitskarte (120 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der Gruppe SPD und Grüne:

  1. Der Landkreis Lüneburg fordert das Land Niedersachsen auf, die Kosten der gesundheitlichen Versorgung der Flüchtlinge vollständig zu erstatten.

 

  1. Der Landkreis Lüneburg hält die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge für geboten.

 

  1. Kommt es für eine Elektronische Gesundheitskarte zu einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Krankenkassen, dann nutzt der Landkreis Lüneburg diese unverzüglich, sofern dem Landkreis keine weiteren Kosten entstehen.

     (Aktualisiert nach der Kreistagssitzung vom 14.03.2016)

 

  1. In diesem Kontext ist die ärztliche Versorgung insgesamt und insbesondere im ländlichen Raum an die veränderten Anforderungen in Folge des Flüchtlingszuzugs anzupassen. Auch die Krankenhausversorgung ist zu überprüfen, ob sich durch den Flüchtlingszuzug andere quantitative oder qualitative Herausforderungen ergeben und wie man diesen gerecht werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zur Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 14. März 2016 stellt die Gruppe SPD und Grüne den als Anlage beigefügte Antrag. Zur Begründung siehe Antrag.

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 25.04.2016:

 

Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am 14.03.2016 mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nach § 264 Abs. 1 SGB V geschlossen.

Wie dem anliegenden NLT-Rundschreiben und der gemeinsamen Pressemitteilung von NLT und NST zu entnehmen ist, wurde diese Rahmenvereinbarung ohne Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände vorgenommen.

Der NLT empfiehlt daher ausdrücklich nicht der Rahmenvereinbarung beizutreten.

Insbesondere bestand bis zuletzt zu folgenden Punkte der getroffenen Rahmenvereinbarung keine Einigkeit zwischen dem DLT und den GKV-Spitzenverbänden:

 

-Beschränkter Leistungsumfang nach §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):

Für die kommunalen Spitzenverbände ist die Beschränkung des Leistungsumfangs nach dem AsylbLG maßgeblich. In weiten Teilen ist eine Beschreibung der einzelnen Leistungen erfolgt. Allerdings sind die Krankenkassen der Auffassung, dass die vom Arzt getroffene medizinische Entscheidung von den Kassen nicht zu prüfen sei. Die kommunalen Spitzenverbände dagegen fordern, dass die Krankenkassen zumindest Routinekontrollen durchführen, um zu gewährleisten, dass der beschränkte Leistungsumfang der §§ 4, 6 AsylbLG gewahrt wird und damit eine Differenzierung zwischen dem Leistungsumfang nach AsylbLG und nach SGB V für Versicherte erfolgt.

 

-Höhe der Verwaltungskosten:

Gemäß der Rahmenvereinbarung sind der Krankenkasse 8 % der entstandenen Leistungsausgaben als Verwaltungskostenersatz zu leisten, mindestens 10,- € monatlich je Leistungsberechtigtem. Die kommunalen Spitzenverbände verweisen auf die Regelung für die Krankenbehandlung von Sozialhilfeempfängern, wonach bis zu 5% der Leistungsausgaben als Verwaltungskosten veranschlagt werden können.

 

-Kostenrisiko bei Wegfall der Leistungsberechtigung:

Die Sperrung der elektronischen Gesundheitskarte ist den Krankenkassen flächendeckend frühestens ab Mitte 2018 möglich. Keine der beiden Seiten möchte das daraus entstehende Missbrauchsrisiko tragen.

 

Eine Abfrage bei der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg hat ergeben, dass kein Landkreis der Rahmenvereinbarung beigetreten ist bzw. beabsichtigt dieser beizutreten.

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 11.08.2016:

In seiner Sitzung vom 14.03.2016 hat der Kreistag den Antrag zur weiteren Vorbereitung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.

In dieser Sitzung wurde mitgeteilt, dass eine kleine Änderung der Beschlussempfehlung der Gruppe SPD und Grüne durch den Kreisausschuss vorgenommen wurde. Im Absatz 3 wird nach dem Wortlaut „unverzüglich“, […] „sofern dem Landkreis keine weiteren Kosten entstehen“ eingefügt.

 

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