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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/012  

Betreff: Betreuung von Asylbewerbern - im Stand der 2. Aktualisierung vom 22. Februar 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, Martin
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:14.11. 313-000 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
10.02.2015 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
09.03.2015    Kreisausschuss      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
15.09.2016 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
17.10.2016    Kreisausschuss      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
21.03.2017 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
15.05.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

---

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Diakonieverband Lüneburg und der Arbeiterwohlfahrt Lüneburg einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 24.970,00 € zur Gegenfinanzierung eines Projekts zur Flüchtlingssozialarbeit.

 

Beschlussvorschlag vom 7. Juli 2016:

Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Diakonieverband Lüneburg und der Arbeiterwohlfahrt Lüneburg einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 17.800,00 € zur Gegenfinanzierung eines Projekts zur Flüchtlingssozialarbeit.

 

Beschlussvorschlag vom 22. Februar 2017:

Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Diakonieverband Lüneburg und der Arbeiterwohlfahrt Lüneburg einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 17.991,78 € zur Gegenfinanzierung eines Projekts Flüchtlingssozialarbeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage vom 10. Februar 2015:

Der Diakonieverband Nordostniedersachsen der ev.-luth. Kirchenkreise Lüneburg-Uelzen-Bleckede und die Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Lüneburg/Uelzen/Lüchow-Dannenberg beabsichtigen, das im Jahr 2014 begonnene Projekt Flüchtlingssozialarbeit auch im Jahr 2015 fortzusetzen. Personell soll dieses Projekt mit zwei Halbtagskräften besetzt sein. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes und aus Mitteln des Landkreises.

 

Das Projekt fügt sich in die Gesamtbetreuungsstruktur durch Kulturmittler, Betreuung durch Sozialraumträger, Integrationskurse durch die Volkshochschule, die Arbeit des Bildungs- und Integrationsbüros und die hier zur Beschlussfassung anstehende Flüchtlingssozialarbeit ein.

 

Die Beschlussfassung muss unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2015 erfolgen.

 

2014 war die Finanzierung dieses Projekts in der Weise erfolgt, dass die für das Projekt Wohnraumlotsen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 30.000,00 € für diesen Zweck umgewidmet wurden.

 

Da auch im Haushalt 2015 für das Projekt Wohnraumlotsen 30.000,00  € bereitgestellt worden sind, aber im Augenblick noch keine konkreten Anträge oder Schritte zur Umsetzung dieses Projekts unternommen worden sind, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, diese Mittel erneut zur Finanzierung zu verwenden.

 

Es verblieben für erste Schritte zur Umsetzung des Projekts Wohnraumlotsen 5.000,00 €, die für eine erste eventuelle Umsetzung in 2015 dann sicherlich auch ausreichend wären. 

 

Sachlage vom 7. Juli 2016:

Dem Diakonieverband Nordostniedersachsen der Ev.-luth. Kirchenkreise Lüneburg/Uelzen/Bleckede und der Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Lüneburg/Uelzen/Lüchow-Dannenberg ist es auch für das Jahr 2016 gelungen, Landesmittel für die Fortführung des Projekts Flüchtlingssozialarbeit einzuwerben.

 

Erfreulich ist, dass nunmehr aufgrund eines höheren Fördervolumens die Möglichkeit besteht, zwei Kräfte in Vollzeit für diesen Zweck einzusetzen. Zeitgleich hat das Land auch die Förderquote erhöht, so dass auf ein Gesamtvolumen von 113.000,00 € nur noch ein Kreiszuschuss in Höhe von 17.800,00 € (also in Höhe von 15 %, in den Vorjahren waren es 46 %) erforderlich wird.

 

Das Projekt stellt weiterhin einen wichtigen Baustein in der Gesamtbetreuungsstruktur im Landkreis Lüneburg dar und sollte daher (erfreulicherweise in dieser erweiterten Form) fortgesetzt werden. Die Finanzierung des Zuschusses kann, wie in den Vorjahren auch, aus vorhandenen Haushaltsmitteln sichergestellt werden.

 

Da die neue verbesserte Finanzierung auf Grundlage einer geänderten Förderrichtlinie in 2016 erfolgt, war dem Land nur eine verzögerte Bescheiderstellung möglich. Insoweit kann eine Beteiligung des Ausschusses erst jetzt erfolgen.

 

Sachlage vom 22. Februar 2017:

Der Diakonieverband Nordostniedersachsen und die Arbeiterwohlfahrt AWOSoziale Dienste gGmbH beabsichtigen das im Jahr 2014 begonnene Projekt Flüchtlingssozialarbeit auch in 2017 fortzusetzen. Das Projekt soll personell mit zwei Halbtags- und einer Ganztagskraft besetzt sein. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Mitteln des Landes sowie aus Mitteln des Landkreises Lüneburg.

 

Die Höhe der Landesfinanzierung beträgt ca. 85%, so dass der Landkreis Lüneburg ca. 15% der Kosten zu tragen hätte.

 

Das Projekt ist in eine gewachsene Gesamtstruktur eingebunden, die sich aus der Betreuung der Sozialraumträger bzw. gemeindlichen Sozialarbeiter, der Kulturmittler, der Sprach- und Integrationskurse, der Arbeit des Bildungs- und Integrationsbüros sowie aus der zu Beschlussfassung anstehenden Flüchtlingssozialarbeit zusammensetzt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2017.

 

Die Finanzierung des Zuschusses kann, wie in den Vorjahren auch, aus vorhandenen Haushaltsmitteln sichergestellt werden.

 

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