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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/202  

Betreff: Vereinbarung zur Förderung des Frauenhauses zwischen dem Verein "Frauen helfen Frauen e.V." und dem Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
15.09.2016 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
17.10.2016    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage:

Antrag „Frauen helfen Frauen e.V.“

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Verein “Frauen helfen Frauen e.V.“ einen Zuschussbetrag bis zu einer Höhe von 11.000,00 € für das Jahr 2017 zu bewilligen, soweit dieses zur Sicherung der Liquidität des Frauenhauses erforderlich ist.

 

 

 

Sachlage:

Seit mehreren Jahren unterstützen sowohl der Landkreis Lüneburg als auch die Hansestadt Lüneburg durch freiwillige Zuwendungen den Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb des Frauenhauses. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder durch Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet der Landkreis einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.

Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanung wurde die Förderung des Frauenhauses bereits für die Haushaltsjahre 2002 bis 2016 vertraglich budgetiert. Im vergangenen Förderzeitraum von 2012 bis 2016 betrug die Landeszuwendung 76.400 € und die Fördersumme von Landkreis und Hansestadt je 34.000,- €. Die Laufzeit der Fördervereinbarung zwischen dem Verein Frauen helfen Frauen e.V.“, dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg wurde jeweils an die Laufzeit der Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zu Förderungen von Maßnahmen von Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, gekoppelt. Diese Richtlinie tritt zum 31.12.2016 außer Kraft. Somit besteht für die Zeit ab 01.01.2017 keine Regelung über die Förderung durch das Land.

Das Frauenhaus bittet aus vorgenannten Gründen um eine weitere Förderung ab 2017.

Aktuell liegt weder eine Richtlinie noch ein entsprechender Richtlinienentwurf zur Förderung des Landes vor. Da eine Förderung des Landes derzeit nicht konkretisiert werden kann, ist die genaue Höhe des Förderbedarfes des Frauenhauses seitens des Landkreises und der Hansestadt nicht zu bestimmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass für das Frauenhaus ein über den Landeszuschuss hinausgehender Förderbedarf bestehen wird.

Da der genaue erforderliche Förderbetrag durch den Landkreis zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden kann, schlägt die Verwaltung vor, einen einmaligen Zuschuss bis zu einer Höhe von 11.000,00 € zu bewilligen, soweit dieses zur Sicherung der Liquidität zum Jahresanfang 2017 des Vereins “Frauen helfen Frauen“ zum Betrieb des Frauenhauses erforderlich ist.

 

Die gleiche Verfahrensweise wurde im Jahr 2011 vorgenommen, als ebenfalls keine Richtlinie des Landes Niedersachsen vorlag.

Der Verein „Frauen helfen Frauen“ wird seinen Standpunkt sowie die aktuelle Situation des Frauenhauses in der Ausschusssitzung vorstellen.

 

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