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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung  

Bezeichnung: Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
Datum: Di, 24.03.2015    
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Schulzentrum Oedeme, Eingang G (Mensa)
Ort: Oedemer Weg 94, 21335 Lüneburg
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TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 12.01.2015  
S2015-666  
     
   
Ö 5  
Weiterführung und Erweiterung des Projektes "Energiesparen an Schulen"  
2015/050  
Ö 6  
Finanzierung des Eigenanteils des Projektes "Energiesparen an Schulen und Kindertagesstätten" der Hansestadt Lüneburg für weiterführende Schulen aus dem Strukturentwicklungsfonds  
Enthält Anlagen
2015/051  
Ö 7  
Antrag auf Förderung durch den Strukturentwicklungsfonds für die Installation einer DC-Schnellladesäule für Elektro-KfZ im Parkhaus am Bahnhof Lüneburg  
Enthält Anlagen
2015/045  
Ö 8  
Beratungsangebot Klimaanpassung in der MRH  
Enthält Anlagen
2015/049  
Ö 9  
Auszeichnungen im Ideenwettbewerb "dörfliche Energieprojekte"  
2015/046  
Ö 10  
Regionales Raumordnungsprogramm 2003 - 2. Änderung "Vorranggebiete für Windenergienutzung" - Beratung Empfehlung des Satzungsbeschlusses  
Enthält Anlagen
2015/060  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 – Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung, wird in der Fassung des Entwurfs von März 2015 (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
  2. Der Begründung (Anlage 3) und dem Umweltbericht (Anlage 4) wird zugestimmt.

 

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 30.04.2015:

  1. Die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 – Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung, wird in der Fassung des Entwurfs von März 2015 (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
  2. Der Begründung (Anlage 3) und dem Umweltbericht (Anlage 4) wird zugestimmt.
  3. Die während der 1. und 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der 3. eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge der Verwaltung (siehe Anlage 5, 7 und 9) sind Grundlage für die Beschlüsse in Punkt 1 und 2.
  4. Der Landrat wird ermächtigt, die 2. Änderung des RROP 2003 gem. § 5 Abs. 6 NROG i. V. m. § 11 Abs. 1 ROG bekannt zu machen.

 

   
    24.03.2015 - Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 – Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung, wird in der Fassung des Entwurfs von März 2015 (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
  2. Der Begründung (Anlage 3) und dem Umweltbericht (Anlage 4) wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Gegenstimme

   
    20.04.2015 - Kreisausschuss
    N 11 - zurückgestellt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    18.05.2015 - Kreisausschuss
    N 11 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    01.06.2015 - Kreistag
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung, wird in der Fassung des Entwurfs von März 2015 (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
  2. Der Begründung (Anlage 3) und dem Umweltbericht (Anlage 4) wird zugestimmt.
  3. Die während der 1. und 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der 3. eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge der Verwaltung (siehe Anlage 5, 7 und 9) sind Grundlage für die Beschlüsse in Punkt 1 und 2.
  4. Der Landrat wird ermächtigt, die 2. Änderung des RROP 2003 gem. § 5 Abs. 6 NROG i. V. m. § 11 Abs. 1 ROG bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen

Ö 11  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 12  
Beantwortung von Anfragen gemäß § 17 Geschäftsordnung      
Ö 13  
Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

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