Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Regionales Raumordnungsprogramm 2003 - 2. Änderung "Vorranggebiete für Windenergienutzung" - Beratung Empfehlung des Satzungsbeschlusses  

Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.03.2015    
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Schulzentrum Oedeme, Eingang G (Mensa)
Ort: Oedemer Weg 94, 21335 Lüneburg
Zusatz: WLAN ist nicht vorhanden. Wir bitten Sie, Ihre elektronische Aktenmappe zu packen.
2015/060 Regionales Raumordnungsprogramm 2003 - 2. Änderung "Vorranggebiete für Windenergienutzung" -
Beratung Empfehlung des Satzungsbeschlusses
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 30.04.2015)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena EileenAktenzeichen:RBP
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Dr. Kämpny verweist auf seinen gestellten Änderungsantrag.

 

Vorsitzende Kruse-Runge erklärt, dass der Antrag gestern im Kreistag behandelt und im Übrigen abgelehnt wurde.

 

KTA Dr. Kämpny stellt klar, dass er sich auf einen anderen Änderungsantrag als den gestrigen bezieht.

 

LR Nahrstedt bittet darum, den Änderungsantrag wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, dann im Verlauf der Diskussion zum TOP zu stellen.

 

KR´in Scherf trägt die Vorlage vor. Im Anschluss daran gehen KR´in Scherf, Ang´e Schlag und Berater Kalliefe auf die außerhalb des förmlichen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 8 ein.

 

Vorsitzende Kruse-Runge unterbricht die Sitzung für eine Bürgerfragestunde.

 

Die Sitzungsunterbrechung wird ohne Gegenstimmen beschlossen.

 

Eine Bürgerin aus Köstorf stellt fest, dass ein nachgewiesener Nistplatz des Rotmilans innerhalb des 1 km Abstandes zum Windpark bzw. das Vorhandensein eines seiner Wechselhorste ein Verhinderungsgrund für Windkraftanlagen darstellt. Die geplante Vorrangfläche in Köstorf liegt innerhalb dieses 1000-Meter-Radius. Der Landkreis stellt Köstorf durch die Bestandsanlagen als Sondersituation dar, dennoch sind 1 bis 2 zusätzliche Anlagen durch die Erweiterung der Fläche möglich. Zwingendes Naturschutzrecht muss auch schon auf der Ebene der Raumordnung beachtet und abgewogen werden. Unverständlich ist, warum der Landkreis diese rechtliche Unsicherheit eingeht und das Problem auf die zeitnahe Genehmigungsebene verschiebt. Der Rotmilan wechselt zwar zwischen den Horsten, ist ansonsten jedoch Gebietstreu. Der vorgetragene Unterschied zur Vorrangfläche Vögelsen, an dem ebenso der Rotmilan nachgewiesen wurde, ist hingegen fraglich. Sie fordert die Verkleinerung des Gebietes Köstorf, um zusätzliche Neuanlagen zu verhindern.

 

Berater Kraetzschmer (PU) antwortet darauf, Ziel der Planungsebene sei es zu vermeiden, in einen Verbotstatbestand hineinzuplanen. In Vögelsen konnte die bisher unbebaute Fläche nicht mitaufgenommen werden, da durch den Rotmilan ein Verbotstatbestand vorlag. Im vorliegenden Fall Köstorf gibt es jedoch bereits einen bestehenden Windpark. Die Fläche wird zudem nicht wesentlich erweitert. Eine mögliche zusätzliche Anlage ist, im Vergleich zur Bestandsfläche, als untergeordneter Teilbereich einzustufen. Sollte der Rotmilan im Genehmigungsverfahren an dem Standort innerhalb des 1 km Abstandes sitzen, ist eine weitere Anlage nicht genehmigungsfähig.

 

Ein Bürger (BI Windkraft in der SamBa) stellt die Frage, ob dem Ausschuss bekannt ist, wer der reichste Mann Niedersachsen ist. Nach Aufforderung erklärt er, dies sei ein Windenergieanlagenhersteller. Im Übrigen möchte er wissen, welches Ausschussmitglied persönlich von der Windenergieplanung profitiert. Er bittet auch um nochmalige Erklärung, warum die Verwaltung nicht mit den Vorbehaltsgebieten Forstwirtschaft und zugleich mit den Waldflächen plant. Des Weiteren verweist er auf eine frühere Anfrage und möchte immer noch wissen, ob und wo im Landkreis genmanipulierte Pflanzen angebaut werden. Der Bürger fragt weiter, welche Auswirkungen die Luftverwirbelungen der Windkraftanlagen auf die Verbreitung der Haare des Eichenprozessionsspinners haben und ob die Verwaltung hierzu ein Gutachten in Auftrag geben wird. Außerdem stellt er die Frage, welche Auswirkungen die Fällung von Rotmilan-Nistbäumen auf die Genehmigung von Windkraftanlagen haben würden. Zum Abschluss appelliert er an das Gewissen der Planungsbehörde, die in Bezug auf den Infraschall nicht im Interesse der Einwohner handle. Er fragt, ob man hier keine Angst vor einer Klagewelle habe.

 

Vorsitzende Kruse-Runge nimmt hierzu Stellung. Sie äert sich erfreut, dass die Wirtschaft rund um erneuerbare Energien floriert. Persönliche Vorteile in Bezug auf die Planung weist sie für alle Ausschussmitglieder aufs Schärfste zurück. Die Anfrage nach genmanipulierten Pflanzen im Landkreis wurde ihrer Fraktion gestellt und nicht an den Ausschuss, die Beantwortung der Anfrage erfolgt noch. Angst vor Klagen gibt es nicht, vielmehr ist sie zuversichtlich hinsichtlich der technischen Entwicklung der Windkraftanlagen neuester Bauart.

 

KR´in Scherf legt dar, dass eine Planung mit der Zugrundelegung Vorbehaltsflächen für Forstwirtschaft und Waldflächen als Ausschlusskriterien dazu führen würde, dass im Ergebnis noch weniger Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen werden könnten. Hier bewegt man sich ohnehin schon an der unteren Grenze, um der Windenergie substanziell Raum zu geben..

 

Berater Kraetzschmer stellt klar, dass die Fällung eines Rotmilan-Nistbaumes einen Straftatbestand darstellt. Für das weitere planerische Verfahren wurde bei Antragstellung davon ausgegangen, dass der Horst noch existiert. Die Beseitigung von Rotmilan-Nistplätzen würde also keine Windkraftanlagen ermöglichen.

 

KTA Dr. Kämpny kritisiert die viel zu geringen Abstandsflächen zu den Siedlungsbereichen, der Schutz der Bevölkerung ist zu wenig gewürdigt worden.

 

KR´in Scherf hrt weiter aus, dass die Auswirkungen der Luftverwirbelungen auf die Verbreitung der Haare des Eichenprozessionsspinners nicht im Rahmen der Regionalplanung geprüft werden muss. Vielmehr könne man erst dann eine solche Fragestellung betrachten, wenn man weiß, wo die Anlagen stehen. Diese Problematik kann daher wenn überhaupt - erst Teil des Genehmigungsverfahrens sein.

Die von KTA Dr. Kämpny eingebrachte Forderung nach einem 2 km-Abstand zur Wohnbebauung weist sie als Verhinderungsplanung zurück. Im Übrigen weist sie darauf hin, dass Klagen gegen die Planung zulässig sind. Sollte ein Gericht die gewählten Abstände als gesundheitlich schädlich einstufen, sste die Planung überarbeitet werden. Diese liegen jedoch nicht vor. Bislang liegen keine belastbaren, wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu vor.

 

Die Bürgermeisterin von Dahlem erklärt, ihre Gemeinde hätte 2005 einen B-Plan aufgestellt, aufgrund dessen sich bereits vor 2 Jahren der Gemeinderat einheitlich gegen die Erweiterung des Windvorranggebietes nach Osten ausgesprochen habe. Horste des Rotmilans sind hier nachgewiesen worden. Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde, die umwelt- und artenschutzrechtlichen Belange durchzusetzen?

 

Hierzu verweist Berater Kalliefe auf die Möglichkeit der Inzidentklage hin.

 

KR´in Scherf stellt klar: Klagen kann der, der in seinen Belangen eine Betroffenheit nachweisen kann. Hier hätte demnach nicht die Gemeinde die Klagemöglichkeit, sondern z. B. ein anerkannter Naturschutzverband. Sie rät der Gemeinde, sich rechtlich beraten zu lassen.

 

Ein Bürger aus Etzen erklärt, er und andere Einwohner Etzens haben sich dagegen verwehrt, dass Etzen als Mischgebiet eingestuft wird. Etzen besteht zu 99 % aus Wohnbebauung und verlangt daher, dass Etzen als Wohngebiet in die Planung einzubeziehen sei.

 

Berater Kalliefehrt dazu aus: Maßgeblich für die raumordnerische Planung ist die planerische Konzeption (FNP) der Samtgemeinde. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Amelinghausen weist für Etzen ein Mischgebiet aus. Bei einer Überprüfung vor Ort hat sich die Nutzungsstruktur in Etzen als Mischgebiet Dorf herausgestellt. Die Samtgemeinde wurde daraufhin befragt und von dieser Seite nochmals bestätigt, dass die planerische Konzeption für ein Mischgebiet bestehen bleibt.

 

KR´in Scherf ergänzt dazu, dass die Verwaltung bei allen älteren Flächennutzungsplänen vorsichtshalber die zukünftige, planerische Konzeption bei den zuständigen Gemeinden abgefragt habe.

 

Eine Bürgerin aus Köstorf stellt die Frage, wie der Ausschuss das bürgerschaftliche Engagement wertet. Sie hlt sich nicht ernst genommen, wenn sämtliche vorgebrachten Argumente abgebügelt werden. Insbesondere geht sie dabei auf die Themen Gesundheit/Lebensqualität und Lärmbelastung ein.

Sie stößt sich bezüglich des gemeldeten Rotmilan-Niststandortes in Köstorf an der Formulierung in der Abwägung „unter der Annahme, dass diese Beobachtung stimmt“. Sie sieht darin eine Herabwürdigung der Arbeit der Bürgerinitiative bzw. des beauftragten Gutachters. Sie vertritt die Meinung, dass die vorliegende Beplanung der Fläche Köstorf das Tötungsrisiko des Rotmilans erhöht. Des Weiteren ist ihr nicht klar, wieso das Vorkommen des Rotmilans auf der einen Seite die Streichung der ehemals geplanten Fläche Vögelsen zur Folge hat, in Köstorf allerdings weiter beplant wird.

 

KR´in Scherf macht deutlich, dass der Verwaltung hier eine immense Verantwortung auferliegt. Klagewilligen Investoren stehen quasi schon vor der Tür und daher muss die Planung gerichtsfest sein. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass die Regionalplanung kippt und dann Windenergieanlagen privilegiert überall im Landkreis gebaut werden dürfen. Dazu gehört auch, dass der Rotmilan nicht per se ein Ausschusskriterium sein kann. Hier musste im Einzelfall entschieden werden, die Situationen in Vögelsen und Köstorf sind nicht vergleichbar.

Das Bürgerengagement wird sehr ernst genommen. Dies zeigen die 3 Auslegungen und die vielen berücksichtigten Einwendungen.

 

Eine Bürgerin aus Dahlem bringt vor, dass die Windparks die Verbände der Zugvögel auseinander reißen. Einzeltiere würden verwirrt zurückbleiben und den Anschluss an die Gruppe verlieren. Sie möchten wissen, wie die Verwaltung damit umgeht.

Außerdem verlangt sie eine Stellungnahme zu der Problematik, dass Fledermäusen durch die Windkraftanlagen die Lungen platzen. Sie stellt zudem die Frage in den Raum, ob nun angedacht sei, eine Bebauung durch Windenergieanlagen ohne Baugenehmigung zuzulassen, wie bereits in Dahlenburg geschehen.

Des Weiteren berichtet sie von massiven Schallbeeinträchtigungen im eigenen Haus.

 

Berater Kraetzschmerhrt zu der Vogelzug-Problematik aus, dass Wildvögel nachgewiesenermaßen den Windkraftanlagen ausweichen. Dadurch, aber auch durch andere Gründe bedingt, werden Tiere von der Gruppe getrennt, die sich dann an anderer Stelle aber wieder im Verlaufe des Weiterfluges an die Gruppe anschließen. Des Weiteren findet der Vogelzug im gesamten Landkreis und im gesamten Bundesgebiet statt, dass kann demnach auch im Bereich eines Windparks sein. Dies steht aus den o. a. Gründen der Planung jedoch nicht entgegen.

 

Berater Popp weist darauf hin, dass Messungen an den Anlagen keinerlei Schallbeeinträchtigungen ergeben haben.

 

Aus den Reihen der Bürger kommt der Einwand, dass es hier nicht um messbaren Schall an der Anlage selbst, sondern um tatsächliche Lärmbelastungen in den Wohnhäusern geht.

 

KR´in Scherf weist noch einmal auf den Unterschied zwischen regionalplanerischer Ebene und Genehmigungsebene hin. Viele hier aufgeführte Problematiken könnten erst dann geklärt werden, wenn man weiß, welche Anlage wo steht.

 

Vorsitzende Kruse-Rungechte die Fragestunde schließen, es folgt Protest aus den Reihen der Bürger.

 

LR Nahrstedt stellt klar, dass die Verwaltung in der Regionalplanung nur das beeinflussen kann, wozu eine Ermächtigung vorliegt. In Dahlenburg ist Wildwuchs entstanden, weil es keine Planung gab. Genau das soll mit Hilfe des Teilplans Windenergie für den Landkreis verhindert werden. Die Regionalplanung gibt hierbei nur die Räume vor, nicht die Genehmigung für einzelne Anlagen. Der Politik muss zudem auch Gelegenheit zur Diskussion gegeben werden.

 

Vorsitzende Kruse-Runge stellt fest, dass mithin mehr als 1 Stunde Raum für die Bürgerfragestunde, und damit außergewöhnlich lange, gewährt wurde. Sie schließt daraufhin die Fragestunde und nimmt den Sitzungsverlauf wieder auf.

 

KTA Dr. Kämpny plädiert dafür, die Bürgerfragestunde weiterzuführen. Die Bürgerfragen zeigen ein wichtiges Bild, wo die Verwaltung noch einmal nacharbeiten sollte. Er fordert, dass in der Planung nachgebessert werden muss. Er plädiert für höhere Schutzabstände. Seines Dafürhaltens nach hat zudem die Verwaltung anlagenfreundlich abgewogen, obwohl der Schutz der Menschen einschlägig gewesen wäre. Er fordert den Planungsgeber dazu auf, bereits auf der Ebene der Regionalplanung sich den benannten Konflikten zu stellen und diese nicht auf die nächste Ebene zu verlagern. Er hält ein Vorgehen wie beispielsweise in Bayern, wo mit Abständen in der Größe vom 10-fachen der Anlagenhöhe gerechnet wird, für angemessen. Außerdem verlangt er die Erhöhung der Abstände zwischen Vorranggebieten von 3 auf 5 km.

 

KTA Prof. Dr. Bonin stellt fest, dass die Verwaltung ihren Gestaltungsspielraum kompetent genutzt hat. Grundsätzlich besteht in Niedersachsen eine Restriktion von Windkraft im Wald. Zudem musste im Zuge des Gleichbehandlungsgebotes auf Flächen verzichtet werden. Für die Planung ist Fachverstand in die Abwägungen mit eingeflossen, wie z. B. beim Thema Infraschall. Die neuen Anlagen sind her, leiser und zudem besser regulierbar. Insofern sieht er die Notwendigkeit einer Planung für Vorrangflächen für Windenergie als Chance und deutlich positiver, entgegen einer beispielsweise notwendigen Planung eines Braunkohlewerkes. Er plädiert daher für die Zustimmung zu dem sehr gut abgewogenen Beschlussvorschlag.

 

KTA Dubberhrt aus, dass Windenergieplanung vom Gesetz her privilegiert ist. Das bedeutet, solange kein Verbot besteht, darf gebaut werden. Der Planungsgeber hat durch das Fehlen regelnder, bundesrechtlicher Vorschriften viel Gestaltungsspielraum. Leider kann man es aber auch nicht allen recht machen. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die Geduld in diesem Planungsprozess und fraktionsübergreifend bei den anderen Ausschussmitgliedern für die konstruktive Zusammenarbeit. Er weist darauf hin, dass hier eine Planung notwendig ist, um eine Steuerung zu erreichen. Genehmigungsrechtliche Belange können allerdings nicht im Rahmen der Regionalplanung entschieden werden.

Er hält die 2. Änderung des RROP für gut abgewogen und durchdacht und möchte zu einer Entscheidung kommen. Er verwehrt sich dagegen, dass der Wille nach größeren Abständen nicht gegeben sei. Vielmehr liegt der Fokus hier auf der Klagesicherheit.

 

KTA Brockmann-Wittichhrt aus, dass sie sich schon seit langem in die Thematik Infraschall eingearbeitet hat. Bis heute gibt es keine gesicherte Untersuchung. Auch die neueste Untersuchung des UBA ist nicht ausreichend, als dass sie in der Planung hätte Berücksichtigung finden können. Sie weist darauf hin, dass Bürgerinitiativen sich doch bitte informieren mögen, bevor sie Einwände formulieren (Protest aus den Reihen der Bürger).

Abschließend möchte sie festgehalten haben, dass sie bereits am Anfang des Planungsprozesses für einen 2 km-Abstand zur Wohnbebauung gesprochen hat. Leider hat sich im Verlauf herausgestellt, dass dieser so nicht umsetzbar ist.

 

KTA Dziuba-Busch bekundet ihr Bedauern, dass man mit der Planung nicht jeden erreichen konnte. Sie fordert aber dazu auf, im Interesse des Landkreises zu entscheiden.

 

KTA Dr. Kämpny stellt einen Änderungsantrag auf Überprüfung der Planung hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Erholung und Naturschutz. Er fordert einen neuen Entwurf der Verwaltung und mithin eine erneute Auslegung.

Der Änderungsantrag wird abgelehnt mit einer Gegenstimme.

 

Es folgt die Abstimmung gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag: angenommen mit einer Gegenstimme.

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 – Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung, wird in der Fassung des Entwurfs von März 2015 (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
  2. Der Begründung (Anlage 3) und dem Umweltbericht (Anlage 4) wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Gegenstimme

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung