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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Jugendhilfeausschuss  

Bezeichnung: Jugendhilfeausschuss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 20.06.2012    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 18.04.2012  
S2012-208  
     
   
Ö 4  
Enthält Anlagen
Gemeinsame Koordinierungsstelle Kinderschutz - Kommunales Netzwerk frühe Hilfen  
Enthält Anlagen
2012/167  
Ö 5  
Organisatorische und vertragliche Veränderungen im Bereich der Kindertagespflege  
Enthält Anlagen
2012/168  
Ö 6  
Übersicht über die momentane Situation der pädagogischen Mittagstische in Hansestadt und Landkreis Lüneburg  
2012/108  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 13.11.2007 wird mit Wirkung ab 01.01.2013 wie folgt ergänzt bzw. geändert:
 

1.       Eine Gruppe darf höchstens 20 Kinder zeitgleich umfassen.
 

2.       Die Bezuschussung der ersten Mittagstischgruppe erfolgt grundsätzlich mit 5.000,00 € p.a.
 

3.       Jede weitere Gruppe erhält bei bis zu zehn Kindern einen Betrag von 2.500,00 € p.a. und ab dem zehnten Kind 5.000,00 € p.a.
 

4.       Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet. Die Bezuschussung erfolgt als Pauschale.

 

   
    20.06.2012 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 13.11.2007 wird mit Wirkung ab 01.01.2013 wie folgt ergänzt bzw. geändert:
 

1.       Eine Gruppe darf höchstens 20 Kinder zeitgleich umfassen.
 

2.       Die Bezuschussung der ersten Mittagstischgruppe erfolgt grundsätzlich mit 5.000,00 € p.a.
 

3.       Jede weitere Gruppe erhält bei bis zu zehn Kindern einen Betrag von 2.500,00 € p.a. und ab dem elften Kind 5.000,00 € p.a.
 

4.       Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet. Die Bezuschussung erfolgt als Pauschale.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 7  
Enthält Anlagen
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 8  
Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung      
Ö 9  
Schließung der Sitzung      
               

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