Auszug - Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 15:00 Uhr. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Auf Grundlage des § 4 AGKJHG wird Frau Heba Taraboulsi, Rosenthaler Weg 25, 21398 Neetze, als Vertreterin der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher im Jugendhilfeausschuss willkommen geheißen und auf ihre Pflichten hingewiesen und entsprechend belehrt. Die §§ 40 bis 43 Nds. Kommunalverfassungsgesetz wrrden ihr in schriftlicher Form ausgehändigt.