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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/108  

Betreff: Übersicht über die momentane Situation der pädagogischen Mittagstische in Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.06.2012 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

---

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 13.11.2007 wird mit Wirkung ab 01.01.2013 wie folgt ergänzt bzw. geändert:
 

1.       Eine Gruppe darf höchstens 20 Kinder zeitgleich umfassen.
 

2.       Die Bezuschussung der ersten Mittagstischgruppe erfolgt grundsätzlich mit 5.000,00 € p.a.
 

3.       Jede weitere Gruppe erhält bei bis zu zehn Kindern einen Betrag von 2.500,00 € p.a. und ab dem zehnten Kind 5.000,00 € p.a.
 

4.       Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet. Die Bezuschussung erfolgt als Pauschale.

 

Sachlage:

Sachlage:

Ein pädagogischer Mittagstisch ist eine nachschulische Betreuungsform für Grundschulkinder.

Das Angebot beinhaltet
 

-          Hausaufgabenbetreuung

-          Mittagessen und

-          Freizeitprogramm

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.11.2007, dass der Landkreis Lüneburg den Samtgemeinden/Gemeinden ab dem 01.01.2008 eine finanzielle Förderung in Höhe von 5.000,00 € für den Betrieb von pädagogischen Mittagstischen in der Regel an jedem Grundschulstandort gewährt, wenn ein Mindestmaß der durch den Landkreis Lüneburg vorgegebenen Voraussetzungen garantiert wird.

 

Eine Förderung in Höhe von 5.000,00 € erfolgt, wenn:

 

-          eine Begleitung durch mindestens eine pädagogische Fachkraft pro Mittagstisch (z.B. Erzieherin, Sozialpädagogin, Lehrkraft) stattfindet

-          eine Anbietung für mindestens drei Stunden an fünf Tagen erfolgt

-          die Schließzeit fünf Wochen im Jahr nicht übersteigt

-          und eine Konzeption vorliegt.

 

In den letzten vier Jahren stieg der Bestand an pädagogischen Mittagstischen von 15 (2008) auf 35 (2012) an.

 

In der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg gibt es zurzeit 39 Grundschulen (28 Landkreis, 11 Hansestadt). Für die Förderung der Mittagstische sind im laufenden Haushaltsjahr 195.000,00veranschlagt. Die Träger der pädagogischen Mittagstische legen ihren Antrag auf Förderung bis zum 31. Juli des vorausgehenden Jahres vor. Somit besteht für die Haushaltsplanung des Landkreises ausreichend Vorlaufzeit.

 

Durch die Samtgemeinde Gellersen erhielt der Landkreis die Anfrage, ob ein pauschalierter Förderbetrag pro Gruppe möglich wäre und die auf den Grundschulstandort orientierte Bezuschussung aufgehoben werden kann. Eine solche Ausnahme erfolgte bereits in der Gemeinde Amelinghausen. Diese Ausnahme konnte, da die Beschlussformulierung „in der Regel“ lautet, erfolgen.

In der Gemeinde Amelinghausen werden zwei pädagogische Mittagtische durch den Landkreis Lüneburg bezuschusst. Die Mittagstische werden dort in unterschiedlichen Räumlichkeiten angeboten.

 

Es ist nun zu überlegen, ob der Beschluss bzw. die Richtlinie ergänzt oder überarbeitet werden sollte.

 

Wenn eine Bezuschussung pro Gruppe erfolgt, müssten hierzu einheitliche Kriterien (Gruppengröße, Betreuungsschlüssel) entwickelt werden. Bei der Neueinrichtung von pädagogischen Mittagstischen überprüft die Niedersächsische Landesschulbehörde die Einhaltung bestimmter Kriterien und erteilt dem pädagogischen Mittagstisch eine Betriebserlaubnis. Die Kriterien sind hier:
 

·         maximal 20 Plätze

·         zwei Betreuungspersonen, davon eine pädagogische Fachkraft

·         maximal 20 Stunden Betreuungszeit in der Woche

·         ein Gruppenraum und ein weiterer Raum zur Erledigung der Hausaufgaben
 

Wenn die Betreuungszeit ausgeweitet wird, fordert die Landeschulbehörde die Einhaltung der Standards für einen Hort (§ 2 Abs. 1, 2. DVO-KiTaG)

 

Eine gruppenbezogene Finanzierung würde insbesondere die Qualität verbessern, da eine Höchstgrenze der Plätze erfolgt. Auch die möglicherweise steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen würde hier für die Gemeinden die Möglichkeit bieten, weitere Gruppen am gleichen Schulstandort anzubieten.

 

Ein Gegenargument könnte im erhöhten Finanzierungsumfang gesehen werden. Die Finanzierung der Mittagstische würde bei einer Platzzahlreduzierung auf 20 und einer Finanzierung der einzelnen Gruppen und nicht des GS-Standorts bei Beibehaltung des Betrags von 5.000,00 über der Finanzierung von Kindergartenplätzen liegen. Zu bedenken ist hierbei aber, dass die Gemeinde keinen Landeszuschuss von 20 % der Personalkosten im Bereich der Kindertagesstätten erhält.

 

Da für das laufende Haushaltsjahr die ggf. zusätzlich erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen, sollte die Änderung der Richtlinie zum 01.01.2013 erfolgen. Nach derzeitigem Stand der Platzzahlmeldungen muss von Mehrkosten von ca. 55.000,00 € ausgegangen werden.

 

Um den Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Förderung zu reduzieren, gibt die Verwaltung hier noch folgende Überlegung zur Kenntnis:

 

Zu den Fördervoraussetzungen der aktuellen Richtlinie zählt die fristgerechte Einreichung eines Sachberichtes und eines Verwendungsnachweises. Wichtige Informationen über die Gruppengröße, Betreuungspersonal und Betreuungsinhalte können dem Sachbericht entnommen werden. In den letzten Jahren ergaben die Überprüfungen der Verwendungsnachweise nur wenig Beanstandungen. Die Prüfung und teilweise auch die Anmahnung der Einreichung der Verwendungsnachweise bindet jedoch nicht unerheblich Personal. Zu überlegen wäre daher, die Richtlinie dahingehend zu ändern, dass in Zukunft von der Einreichung eines Verwendungsnachweises absehen wird.

 

Überblick momentaner Bestand pädagogischer Mittagstische (Stand: 20.03.2012)

 

Standorte

Plätze

Zuschuss aktuell

Zuschuss ggf. zukünftig

Stadt Bleckede

 

 

 

Bleckede

14 Plätze

5.000 €

5.000 €

 

 

 

 

Samtgemeinde Ilmenau

 

 

 

Deutsch Evern

20 Plätze

5.000 €

5.000 €

Melbeck

20 Plätze

5.000 €

5.000 €

 

 

 

 

Samtgemeinde Bardowick

 

 

 

Bardowick

20 Plätze

5.000 €

5.000 €

Barum

12 Plätze

5.000 €

5.000 €

Handorf

10 Plätze

5.000 €

5.000 €

Vögelsen

10 Plätze

5.000 €

5.000 €

Radbruch

10 Plätze

5.000 €

5.000 €

 

 

 

 

Samtgemeinde Dahlenburg

 

 

 

Dahlenburg

20 Plätze

5.000 €

5.000 €

 

 

 

 

Samtgemeinde Scharnebeck

 

 

 

Scharnebeck

36 Plätze

5.000 €

10.000 €

Artlenburg

20 Plätze

5.000 €

5.000 €

Brietlingen

10 Plätze

5.000 €

5.000 €

Hohnstorf

20 Plätze

5.000 €

5.000 €

 

 

 

 

Samtgemeinde Gellersen

 

 

 

Reppenstedt

30 Plätze

5.000 €

7.500

Kirchgellersen

16 Plätze

5.000 €

5.000 €

 

 

 

 

Samtgemeinde Ostheide

 

 

 

Barendorf

34 Plätze

5.000 €

10.000 €

Wendisch Evern

12 Plätze

5.000 €

5.000 €

Neetze

28 Plätze

5.000 €

7.500

 

 

 

 

Gemeinde Adendorf

 

 

 

Adendorf

40 Plätze

5.000 €

10.000 €

 

 

 

 

Samtgemeinde Amelinghausen

 

 

 

Amelinghausen GS

15 Plätze

5.000 €

5.000 €

Amelinghausen Butze

15 Plätze

5.000 €

5.000 €

Betzendorf

10 Plätze

5.000 €

5.000 €

Soderstorf

8 Plätze

5.000 €

5.000 €

 

 

 

 

Stadt Lüneburg

 

 

 

Heiligengeistschule

32 Plätze

5.000 €

10.000 €

Kreideberg

40 Plätze

5.000 €

10.000 €

Im Roten Felde

20 Plätze

5.000 €

5.000 €

Hasenburger Berg

40 Plätze

5.000 €

10.000 €

Häcklingen

40 Plätze

5.000 €

10.000 €

Anne Frank

20 Plätze

5.000 €

5.000 €

Hermann Löns

60 Plätze

5.000 €

15.000 €

Am Sandberg

10 Plätze

5.000 €

5.000 €

Lüne

20 Plätze

5.000 €

5.000 €

Igelschule

40 Plätze

5.000 €

10.000 €

Montessori

15 Plätze

5.000 €

5.000 €

Hollerbusch

10 Plätze

5.000 €

5.000 €

Gesamt

777 Plätze

175.000 €

230.000 €

 

 

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