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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/168  

Betreff: Organisatorische und vertragliche Veränderungen im Bereich der Kindertagespflege
(im Stand der 1. Aktualisierung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.06.2012 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
10.12.2012    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vertrag 6. Fassung Stand 08 11 2012  
Qualitätssicherungsvereinbarung 4 korrigierte FassungStand 05 11 12  

 

 

Anlage/n:

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Ausgestaltung der Kindertagespflege, 6. Fassung vom 08.11.2012

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertrag 6. Fassung Stand 08 11 2012 (21 KB)      
Anlage 2 2 Qualitätssicherungsvereinbarung 4 korrigierte FassungStand 05 11 12 (8 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lüneburg nimmt die Planung der Verwaltung von Hansestadt und Landkreis Lüneburg zur Neuregelung der Tagespflege in der Region Lüneburg zustimmend zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne des bisher erzielten Verhandlungsergebnisses noch ausstehende Detailfragen zu klären.

Der endgültige Vertragsentwurf mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband wird dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 22.11.2012:

Der Kreisausschuss stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf zu und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg den Vertrag mit dem Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband in der vorgelegten Fassung abzuschließen.

 

 

Sachlage:

 

In einem gemeinsamen Vertrag hatten der Landkreis Lüneburg , die Hansestadt Lüneburg und der Tageselternverein Lüneburg, vertreten durch das Kirchenkreisamt Lüneburg, im Jahr 2006 eine Grundlage für die Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen, die Vermittlung von Tagespflegeplätzen und für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen geschlossen. Diese vertragliche Regelung trat an die Stelle der bis dahin geübten Praxis einer Förderung des Tageseltern e.V.

 

In diesem Vertrag verpflichteten sich der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt, je 15.000,00 € pro Jahr dem Verein Tageseltern e. V. zur Verfügung zu stellen.

 

Der Vertrag sah auch eine Anpassungsklausel vor mit einer Dynamisierung der Zuwendungen in Relation zu einem steigenden  bzw. zurückgehenden Umfang der Beratung und Vermittlung. 

 

Von dieser Anpassungsklausel wurde jedoch kein Gebrauch gemacht, da im Jahr 2009 der Bund, gefördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ein Aktionsprogramm auflegte, das eine 75 %-ige Förderung für die Verbesserung der Qualität der Tagespflege vorsah. Landkreis und Hansestadt Lüneburg verpflichteten sich zu der entsprechenden Co-Finanzierung. Der Co-Finanzierungsanteil des Landkreises betrug ca. 9.700,00 € pro Jahr. In der Folge trat noch ein weiteres Aktionsprogramm hinzu, das Aktionsprogramm II, das die Finanzierung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen deutlich verbesserte.

 

Das Aktionsprogramm I lief zum 31. Mai 2012 aus.

 

Mit Schreiben vom 6. Juni 2011 teilte das Ev.-luth. Kirchenkreisamt auch als Bevollmächtigte des Vereins Tageseltern e. V. mit, dass geplant sei, die vertraglichen Verpflichtungen des Tageseltern e. V. der Hansestadt und dem Landkreis gegenüber auf den inzwischen neu gebildeten Ev.-luth. Kindertagesstättenverband zu übertragen.

 

In der Folge dieses Angebots kam es zu mehreren Verhandlungsgesprächen zwischen dem Kirchenkreisamt, Vertretern des Tageselternvereins und Hansestadt und Landkreis Lüneburg.

 

Es wurde dabei deutlich, dass es zu Aufgabenüberlagerungen und –überschneidungen zwischen dem öffentlichen und dem freien Träger kam und von daher eine organisatorisch-inhaltliche Trennung von bestimmten Leistungsbereichen angezeigt war.

 

Insbesondere wurde der Gesamtkomplex Beratung und Vermittlung sowohl von Mitarbeitern der Verwaltungen der Hansestadt und des Landkreises wahrgenommen als auch von Mitarbeitern des Tageseltern e. V.

 

Die rechtliche und nicht delegierbare Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfeträger liegt bei der Prüfung und Genehmigung von Tagespflegepersonen und der Erteilung einer Tagespflegeerlaubnis. Im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens kommt es zum Teil zu redundanten Beratungen der Tagespflegeeltern. Aber auch im Bereich der Vermittlung von Tagespflegeverhältnissen wurden der Landkreis Lüneburg und auch die Hansestadt Lüneburg direkt angesprochen, da die Kenntnis über geeignete Tagespflegepersonen durch das Genehmigungsverfahren gegeben war.

 

Völlig in der Hand der öffentlichen Jugendhilfeträger liegt die Finanzierung der Tagespflegeverhältnisse. Sowohl die Festsetzung von Kostenbeiträgen bei den Eltern als auch die Finanzierung der Tagespflegepersonen läuft allein über die jeweiligen Sachbearbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bei Hansestadt und Landkreis Lüneburg.

 

Im Ergebnis wurde eine Planung dahin gehend abgestimmt, dass

 

Ø      die öffentlichen Jugendhilfeträger die alleinige Verantwortung für die Beratung von Betreuungsplätze suchenden Eltern sowie die Vermittlung von Tagespflegeplätzen bei Tagespflegepersonen übernehmen.

 

Ø      die Ausbildung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen sowie deren Fachberatung über das Ev.-luth. Kindertagesstättenverband erfolgt.

 

Hierfür ist selbstverständlich ein organisatorisch-personeller Vorlauf zu gewährleisten. Daher soll die Regelung, vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden Ausschüsse, zum 1. Januar 2013 greifen. Nach einhelliger Übereinstimmung der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg wird für die Aufgabenübernahme der Beratung und Vermittlung von Tagespflegeverhältnissen ein Personalansatz von je 30 Wochenstunden als realistisch, aber auch als vorerst ausreichend angesehen. Des Weiteren ist geplant, die Sachbearbeiter von Hansestadt und Landkreis räumlich in einer Organisationseinheit zusammenzufassen, so dass auch die entsprechenden gebietsübergreifenden synergetischen Effekte eintreten können.

 

Für die Aufgabenübernahme der Ausbildung, Qualifizierung und Beratung der Tagespflegepersonen liegt den Landkreis und der Hansestadt Lüneburg ein Angebot des Ev.-luth. Kindertagesstättenverbands in Höhe von ca. 80.000,00 € per anno vor. Dies ist noch nicht endverhandelt und dies soll – vorausgesetzt, die entsprechende Beschlusslage ist gegeben – in den nächsten Wochen geschehen.

 

Die geplante Aufgabenteilung schafft nicht nur die erforderliche Klarheit in den Zuständigkeitsstrukturen, sondern trägt auch insbesondere der besonderen Verantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Garantie von Betreuungsplätzen ab 2013 Rechnung. Anspruchsgegner für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen ist der öffentliche Jugendhilfeträger, das heißt der Landkreis Lüneburg bzw. die Hansestadt Lüneburg. Es ist daher nur folgerichtig, wenn der öffentliche Jugendhilfeträger auch die Beratungs- und Vermittlungsaufgaben übernimmt, da hiermit die Steuerung von Angeboten möglich ist und auch unmittelbare Rückmeldungen über die Bedarfslagen erfolgen.

 

Ausgehend vom jetzigen Kenntnis- und Planungsstand würden Kosten für das Jahr 2013 für den Bereich Qualifizierung, Beratung und Vermittlung von Tagespflegepersonen für den Landkreis entstehen:

 

Zuschuss an den Ev.-luth. Kindertagesstättenverband:               40.000,00 €

Teilzeitkraft mit 30 Wochenstunden                             ca.:              33.000,00 €

Summe                                                                                                  73.000,00 €

 

Diesen Kosten müssen jedoch laufende Aufwendungen, die dann wegfallen würden, entgegengehalten werden. Dies sind:

 

Bisheriger Zuschuss:                                                                      15.000,00 €

Kompensation der wegfallenden ESF-Förderung ca.:              38.000,00 €

(hierin enthalten ist die Co-Finanzierung von 10.000,00 € für den Landkreis

– siehe oben)               Summe                                                                      53.000,00 €

 

Weiterhin sind über die Förderung des Landes Refinanzierungen für den Bereich Qualifizierung und Beratung möglich. Diese belaufen sich zurzeit auf 71.000,00 €.

 

Bezüglich der genannten Kompensation der wegfallenden ESF-Förderung (Aktionsprogramm I) sei darauf hingewiesen, dass diese aus Sicht der Verwaltung notwendig und geboten ist. Die Fallzahlsteigerung gegenüber dem Basisjahr 2006, in der die Vereinbarung zwischen dem Tageseltern e. V., Hansestadt und Landkreis Lüneburg geschlossen wurde, ist enorm.

 

So stieg die Zahl der Erstberatung im Jahr 2006 von 249 auf 549 im Jahr 2011

Die Vermittlungen (hier allein die Vermittlungen durch den Tageseltern e. V.) beliefen sich auf 198 im Jahr 2006 und stiegen auf 322 im Jahr 2011. Die Gesamtzahl der Geschäftsvorgänge ist somit in den Jahren 2006 bis 2011 um über 50 % gestiegen.

 

Hier sei noch einmal daran erinnert, dass die ohnehin notwendige Anpassung des Basisvertrags durch die Hereinnahme der ESF-Mittel nicht erfolgt. Die Verwaltung geht insoweit davon aus, dass eine Kompensation der wegfallenden ESF-Mittel jetzt über die Form der Neugestaltung der Organisation und der vertraglichen Grundlagen für 2013 ohnehin unabdingbar gewesen wäre.

 

Für die Fortführung der Geschäfte bis zum Ende des laufenden Kalenderjahrs haben Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine Anpassung der bestehenden vertraglichen Grundlage aus dem Jahr 2006 zugestimmt. Insoweit werden alle Vertragsgrundlagen Qualifizierung, Vermittlung und Beratung (ab 1. August 2012 auf der Basis von 56 Wochenstunden)  von dem Tageseltern e. V. fortgeführt. Der Landkreis Lüneburg zahlt hierfür einen zusätzlichen Betrag von 9.000,00 €.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat in ihrer Jugendhilfeausschusssitzung vom 10. Mai 2012 (Vorlage Nr. 4612/12) einer gleich lautenden Planung zugestimmt.

 

 

Ergänzende Sachlage vom 22.11.2012:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 20.06.2012 wird von der Verwaltung nunmehr das Ergebnis der Vertragsverhandlungen mit dem Evangelischen-lutherischen Kindertagesstättenverbands und der Hansestadt Lüneburg vorgelegt. Die Hansestadt Lüneburg wird das Vertragsergebnis voraussichtlich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.11.2012 behandeln.

 

Da das Verhandlungsergebnis zur letzten Jugendhilfeausschusssitzung am 06.11.2012 noch nicht vorlag bzw. eine ausreichende Diskussion in den Fraktionen nicht möglich war, hat der Jugendhilfeausschuss einer unmittelbaren Behandlung des Vertragsergebnisses im Kreisausschuss zugestimmt.

 

Das vorgelegte Vertragsergebnis orientiert sich an dem im Beschluss vom 20.06.2012 angegebenen finanziellen Eckdaten. Es trennt die Aufgabenfelder zwischen den Aufgaben des öffentlichen Jugendhilfeträgers Hansestadt und Landkreis Lüneburg und denen des freien Trägers, des Ev.-luth. Kindertagesstättenverbands. Es wird damit eine größtmögliche Vorsorge getroffen, dass keine redundanten Beratungssysteme entstehen.

 

Die Bemessung des Leistungsumfangs basiert auf den bisherigen tatsächlichen Bedarfslagen. Seitens der Verwaltung wird im Augenblick nicht davon ausgegangen, dass der Bedarf an Kindertagespflegeplätzen in den nächsten Jahren drastisch sinken wird. Sollten sich die Bedarfslagen jedoch ändern, hat der Vertrag bereits eine Dynamisierungsregelung.

 

Die Refinanzierung bestimmter Leistungen ist, da es sich hier überwiegend um ESF-Mittel handelt, nicht verbindlich planbar. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Ausbildung der Tagesmütter.

 

Zurzeit beteiligt sich das Diakonische Werk noch mit Projektmitteln an dem Aufbau und der Etablierung der Leistung beim Ev.-luth. Kindertagesstättenverband. Diese Mittel werden in 2015 wegfallen.

 

In dem Vertragswerk wurde hierfür noch keine Regelung getroffen, da bis dahin die weitere Entwicklung, insbesondere auch die Stabilisierung von Bedarfslagen abgewartet werden soll.

 

Die Verwaltung bittet um eine Zustimmung zum Vertragswerk noch in 2012, da der Vertrag bereits am 01.01.2013 wirksam werden soll. Die Verwaltung weist insoweit darauf hin, dass die bisherige vertragliche Regelung mit dem Tageseltern e. V. Lüneburg endet bzw. durch Aufgabenübergang an den Ev.-luth. Kindertagesstättenverband durch diesen Vertrag neu geregelt wird.

 

Mit gleichem Datum treten Hansestadt und Landkreis Lüneburg in seine Verantwortung für die Beratung der Eltern und die Vermittlung von Tagespflegeeltern ein. In diesem Zusammenhang macht die Verwaltung noch einmal darauf aufmerksam, dass die Besetzung einer 30-Stunden-Stelle für die Übernahme der Vermittlungstätigkeit beim Landkreis Lüneburg möglichst noch vor Rechtskraft des Stellenplans 2013 erfolgen sollte.

 

Die weitere Planung sieht vor, dass die Aufgabenerfüllung der Beratung und Vermittlung im Rahmen eines gemeinsamen Familienbüros mit der Hansestadt Lüneburg erfolgt. Im Rahmen dieser Einrichtung wird die Aufgabe von zwei Mitarbeitern der Hansestadt und (beabsichtigt) zwei Mitarbeitern des Landkreises Lüneburg wahrgenommen. Zurzeit steht seitens des Landkreises jedoch nur eine Mitarbeiterin zur Verfügung.

 

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