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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/167  

Betreff: Gemeinsame Koordinierungsstelle Kinderschutz - Kommunales Netzwerk frühe Hilfen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, KarstenAktenzeichen:51
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.06.2012 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Kooperationsvereinbarung 12-04-30  

Anlage/n:

Anlage/n:

Vereinbarung über den Betrieb einer gemeinsamen Koordinierungsstelle Kinderschutz – Kommunales Netzwerk frühe Hilfen zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsvereinbarung 12-04-30 (449 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

Sachlage:

Sachlage:

Gemäß der Beschlussfassungen aus dem Sommer 2011 (Vorlagen Nr. 2011/211 und 2011/216) wurde nunmehr eine Vereinbarung über den Betrieb einer gemeinsamen Koordinierungsstelle Kinderschutz – Kommunales Netzwerk frühe Hilfen zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg geschlossen (siehe Anlage).

 

Mit der geschlossenen Vereinbarung wird bereits ein wesentlicher Schritt auf die Forderungen des Bundeskinderschutzgesetzes in Bezug auf die Bildung eines Netzwerks umgesetzt (§ 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kindesschutz [KKG]) Es ist jedoch darauf aufmerksam zu machen, dass dieses Netzwerk sich bereits während der Modellprojektphase in den Jahren ab 2007 gebildet und entwickelt hat. Mit der jetzt geschlossenen Vereinbarung ist nun die Grundlage für eine dauerhafte Etablierung dieses Netzwerks für die nächsten Jahre gegeben.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses werden Teilziele und Umsetzungsplanung für das Jahr 2012 vorgestellt. Die Vorstellung übernehmen Frau Rieckmann und Herr Hoferichter von der Koordinierungsstelle. Wesentliche Inhalte der Teilziele und Umsetzungsplanung sind

 

1.       Weiterführung der Koordinierungsstelle

2.       Fortführung und Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung mit MaDonna

3.       inhaltliche Abstimmung und Koordination der Angebotspalette früher Hilfen

4.       Beratung von Kommunen auf Anfrage, insbesondere hinsichtlich Netzwerkaufbau und –pflege

 

Letztgenannter Punkt ist eine Fördervoraussetzung des Landes Niedersachsen. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung mit 50 % der Kosten, stellt hierbei jedoch die Forderung, dass die Koordinierungsstelle auch andere Kommunen in Niedersachsen beim Aufbau von Netzwerken berät.

 

Weitergehende Inhalte der Planung und der Arbeitsvorhaben in 2012 werden im Rahmen einer Präsentation in der Sitzung vorgestellt.

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