Tagesordnung - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 25.04.2006 | ||||||
Ö 4 | Abstimmung zur Entlassung der Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg (2. Teil) | 2005/206 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Verordnungen zur Sicherung von Naturdenkmälern im Landkreis
Lüneburg mit den laufenden Nummern ND 57 bis
ND 62, ND 65, ND 88, ND 93 und ND 124 werden aufgehoben, die zu
entlassenen Naturdenkmäler mit den laufenden Nummern ND 57, ND 60, ND 61,ND 62,
ND 65 und ND 88 werden gleichzeitig durch Verordnung als geschützte Landschaftsbestandteile
im Sinne des § 28 (1) Nieders. Naturschutzgesetz (NNatG) unter Schutz gestellt. Beschlussvorschlag: Stand 13.06.06 Die Naturdenkmäler LG 058, LG 059 und LG 093 werden wegen eines
bestehenden Doppelschutzes als Naturdenkmäler entlassen. Das Naturdenkmal LG
124 bleibt als Naturdenkmal bestehen. Für die übrigen Naturdenkmäler wird die
Entscheidung vertagt. |
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15.11.2005 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz | |||||||
Ö 4 - zurückgestellt | |||||||
Beschluss: Die Vorlage wird vertagt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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30.06.2006 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz | |||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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03.07.2006 - Kreisausschuss | |||||||
N 30 - geändert beschlossen | |||||||
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17.07.2006 - Kreistag | |||||||
Ö 17 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die Naturdenkmäler LG 058, LG 059 und LG 093 werden wegen eines
bestehenden Doppelschutzes als Naturdenkmäler entlassen. Das Naturdenkmal LG
124 bleibt als Naturdenkmal bestehen. Für die übrigen Naturdenkmäler wird die
Entscheidung vertagt. LG 058 (Lindenallee), LG 059 (Eichen und Eschen), LG 93
(Burgwall) Alle drei Naturdenkmäler werden als Bestandteile eines Ensemble
nach dem Nieders. Denkmalschutzgesetz geschützt (s. Stellungnahmen des Nieders.
Landesamtes für Denkmalpflege). Entsprechend der Vorgehensweise bei den bisher
entlassenen Naturdenkmälern sollen solche Naturdenkmäler entlassen werden, für
die ein anderweitiger Schutz besteht, um einen Doppelschutz mit
unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu vermeiden. Für die genannten
Naturdenkmäler ist entsprechend die Entlassung durchzuführen. LG 124 (Eisernes Tor) Das Eiserne Tor stellt in seiner Ausprägung als Naturdenkmal
eine Besonderheit dar. Nicht das Tor selbst, sondern die für den Zustand des Tores
ursächlichen Bodengegebenheiten in der Stadt Lüneburg haben zu einer
Unterschutzstellung geführt. Nach umfangreichen Gesprächen mit dem
Kreisnaturschutzbeauftragten, Nieders. Heimatbund und anderen Vertretern wurde
seitens der Verwaltung entschieden, von einer Entlassung des Eisernen Tores aus
dem Naturdenkmalschutz abzusehen. Dies ist insbesondere auch deswegen zu
vertreten, da für das Eiserne Tor keine Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich
sind. LG 065 und LG 088 (Schnellenberger Allee) Es laufen zurzeit noch Gespräche mit der Stadt Lüneburg
bezüglich einer Übertragung der Verkehrssicherungspflicht. Bevor diese
Gespräche nicht abgeschlossen sind, sollte über die Vorlage bezüglich der
Entlassung aus dem Naturdenkmalschutz nicht beschlossen werden. Da es sich um
ähnlich geartete Fälle handelt, gilt gleiches für die Naturdenkmäler mit den
lfd. Nrn. LG 057 (Linden- und Eichengruppe), LG 060 (Eichenallee), LG 061
(Wassergraben mit Eichen und Buchen) und 062 (Rehmel mit Eichen, Buchen). Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung |
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Ö 5 | Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Gebietsteil A des Biosphärenreservates "Niedersächsische Elbtalaue" | 2006/115 | |||||
Ö 6 | EU-weite VOL-Ausschreibung der Müll- und Wertstoffabfuhr; Abstimmung des Leistungsverzeichnisses | 2006/116 | |||||
Ö 7 | Einrichtung eines Flächenpools im Landkreis Lüneburg | 2004/201 | |||||
Ö 8 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 9 | Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 10 | Neuregelung der Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Landkreis Lüneburg ab dem 01.01.2008 | ![]() |
2005/221 | ||||