Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz  

Bezeichnung: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
Datum: Fr, 30.06.2006    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 25.04.2006      
Ö 4  
Abstimmung zur Entlassung der Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg (2. Teil)  
Enthält Anlagen
2005/206  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verordnungen zur Sicherung von Naturdenkmälern im Landkreis Lüneburg mit den laufenden Nummern ND 57 bis  ND 62, ND 65, ND 88, ND 93 und ND 124 werden aufgehoben, die zu entlassenen Naturdenkmäler mit den laufenden Nummern ND 57, ND 60, ND 61,ND 62, ND 65 und ND 88 werden gleichzeitig durch Verordnung als geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des § 28 (1) Nieders. Naturschutzgesetz (NNatG) unter Schutz gestellt.

 

Beschlussvorschlag: Stand 13.06.06

Die Naturdenkmäler LG 058, LG 059 und LG 093 werden wegen eines bestehenden Doppelschutzes als Naturdenkmäler entlassen. Das Naturdenkmal LG 124 bleibt als Naturdenkmal bestehen. Für die übrigen Naturdenkmäler wird die Entscheidung vertagt.

   
    15.11.2005 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
    Ö 4 - zurückgestellt
    Beschluss:

Beschluss:

Die Vorlage wird vertagt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    30.06.2006 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    03.07.2006 - Kreisausschuss
    N 30 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    17.07.2006 - Kreistag
    Ö 17 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Naturdenkmäler LG 058, LG 059 und LG 093 werden wegen eines bestehenden Doppelschutzes als Naturdenkmäler entlassen. Das Naturdenkmal LG 124 bleibt als Naturdenkmal bestehen. Für die übrigen Naturdenkmäler wird die Entscheidung vertagt.

LG 058 (Lindenallee), LG 059 (Eichen und Eschen), LG 93 (Burgwall)

Alle drei Naturdenkmäler werden als Bestandteile eines Ensemble nach dem Nieders. Denkmalschutzgesetz geschützt (s. Stellungnahmen des Nieders. Landesamtes für Denkmalpflege). Entsprechend der Vorgehensweise bei den bisher entlassenen Naturdenkmälern sollen solche Naturdenkmäler entlassen werden, für die ein anderweitiger Schutz besteht, um einen Doppelschutz mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu vermeiden. Für die genannten Naturdenkmäler ist entsprechend die Entlassung durchzuführen.

LG 124 (Eisernes Tor)

Das Eiserne Tor stellt in seiner Ausprägung als Naturdenkmal eine Besonderheit dar.

Nicht das Tor selbst, sondern die für den Zustand des Tores ursächlichen Bodengegebenheiten in der Stadt Lüneburg haben zu einer Unterschutzstellung geführt. Nach umfangreichen Gesprächen mit dem Kreisnaturschutzbeauftragten, Nieders. Heimatbund und anderen Vertretern wurde seitens der Verwaltung entschieden, von einer Entlassung des Eisernen Tores aus dem Naturdenkmalschutz abzusehen. Dies ist insbesondere auch deswegen zu vertreten, da für das Eiserne Tor keine Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich sind.

LG 065 und LG 088 (Schnellenberger Allee)

Es laufen zurzeit noch Gespräche mit der Stadt Lüneburg bezüglich einer Übertragung der Verkehrssicherungspflicht. Bevor diese Gespräche nicht abgeschlossen sind, sollte über die Vorlage bezüglich der Entlassung aus dem Naturdenkmalschutz nicht beschlossen werden. Da es sich um ähnlich geartete Fälle handelt, gilt gleiches für die Naturdenkmäler mit den lfd. Nrn. LG 057 (Linden- und Eichengruppe), LG 060 (Eichenallee), LG 061 (Wassergraben mit Eichen und Buchen) und 062 (Rehmel mit Eichen, Buchen).

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

Ö 5  
Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Gebietsteil A des Biosphärenreservates "Niedersächsische Elbtalaue"  
Enthält Anlagen
2006/115  
Ö 6  
EU-weite VOL-Ausschreibung der Müll- und Wertstoffabfuhr; Abstimmung des Leistungsverzeichnisses  
Enthält Anlagen
2006/116  
Ö 7  
Einrichtung eines Flächenpools im Landkreis Lüneburg  
Enthält Anlagen
2004/201  
Ö 8  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 9  
Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung      
Ö 10  
Neuregelung der Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Landkreis Lüneburg ab dem 01.01.2008
2005/221  
               

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung