Auszug - Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
- Es
wird die Frage nach der Zuständigkeit für die Beseitigung der
Herkulesstaude auf Grundstücken gestellt. Zuständig ist hierfür der
jeweilige Grundstückseigentümer. Der Landkreis steht in Kontakt mit den
diversen Straßenbaulastträgern und Gewässerunterhaltungsverbänden, die in
ihrem Bereich diese Aufgabe wahrnehmen. Eine aktive Werbung für das
Beseitigen der Pflanze soll im Gegensatz zum letzten Jahr nicht vorgenommen
werden, da vielen Bürgern die Fachkunde für die Unterscheidung zu anderen
fehlt.
- Herr
Schulze erkundigt sich, ob der Kreisverwaltung Erkenntnisse über Störfälle
im Kernkraftwerk Krümmel vorliegen und eine Belastung von Gemeinden im
Kreisgebiet eingetreten sei. Ein entsprechender Bericht sei im Fernsehen
gesendet worden. Der Verwaltung liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Herr
Schulze wird eine Kopie der Aufzeichnung des Berichtes an die Verwaltung
geben.
- Herr
Harms bittet um eine intensivere Bewerbung der Biotonne.