Vorlage - 2005/221
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Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt der europaweiten Ausschreibung der
Müll- und Wertstoffabfuhr mit dem Ziel einer Neubeauftragung zum 01.01.2008 zu.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom
11.01.2006:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung
durch den Kreistag am 20.02.2006:
„Der Beschluss des Kreisausschusses vom 12.12.2005 zur
Neuregelung der Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Landkreis Lüneburg
ab dem 01.01.2008 wird vom Kreistag abgelehnt und dahingehend revidiert, dass
die Einsammlung und Beförderung des Abfalls der GfA übertragen wird.“
Sachlage:
Am 31.12.2007 endet der Vertrag des Landkreises mit der Fa.
Remondis über die Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Kreisgebiet. Es
muss daher eine Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Müll- und
Wertstoffabfuhr im Kreisgebiet getroffen werden. Folgende Alternativen sind
grundsätzlich denkbar:
- Verzicht auf eine Kündigung des Vertrages mit der Firma
Remondis bis zum 30.06.2006, so dass sich der Vertrag um zwei weitere
Jahre verlängert.
- Ausschreibung der Müll- und Wertstoffabfuhr und
Neubeauftragung zum 01.01.2008.
- Übertragung der Einsammlung und Beförderung des Abfalls im
Kreisgebiet auf die Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA) zum
01.01.2008.
Zu 1.:
Ob eine weitere stillschweigende Verlängerung des Vertrages mit
der Fa. Remondis vergaberechtlich in Ordnung wäre, ist zumindest fraglich.
Anlässlich der letzten Entscheidung über eine solche stillschweigende
Verlängerung hat der Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft und
Abfallwirtschaft eindeutig beschlossen, dass eine weitere Verlängerung des
Vertrages über den 31.12.2007 hinaus nicht in Frage kommt. Diese Alternative
scheidet somit aus.
Zu 2.:
Eine europaweite Ausschreibung bietet nachweislich das wirtschaftlichste
und damit gebührenrechtlich korrekteste Ergebnis. Aufgrund der erheblichen
Investitionen, die für den Auftragnehmer im Falle einer Vergabe getätigt werden
müssen, kann ein wirtschaftliches Ausschreibungsergebnis nur erzielt werden,
wenn eine vertragliche Bindung von mindestens 10 Jahren erfolgt. Für die Stadt
Lüneburg kommt eine Beteiligung an unserer Ausschreibung der Müll- und
Wertstoffabfuhr nicht in Betracht. Eine Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung
hat deutlich gemacht, dass Gespräche über Art, Umfang und Zeitplan einer
Zusammenführung der Abfuhrgebiete von Stadt und Landkreis langwierig sein
werden.
Diese zeitliche Perspektive bedeutet, dass schon deshalb das
erklärte Ziel, die Abfuhrgebiete von Stadt und Landkreis mittelfristig zusammen
zu führen und hierdurch Synergieeffekte zu erzielen, für mindestens 10 Jahre
nicht erreicht werden kann. Der Gebührenzahler im Landkreis hat aber einen
Anspruch darauf, kurzfristig, d. h. zum 01.01.2008, die durch eine Ausschreibung
zu erwartenden Einspareffekte gebührenmäßig zu spüren.
Zu 3.:
Unabhängig von der Feststellung, dass weder kurz- noch
mittelfristig Gespräche mit der Stadt Lüneburg über eine einheitliche
Bewirtschaftung der Abfuhrgebiete in Stadt und Landkreis zu Ergebnissen führen
werden, müssten folgende Rechtslagen abschließend geklärt werden:
·
Eine Übertragung der Einsammlung und
Beförderung auf die GfA ohne vorherige Ausschreibung kommt nur in Betracht,
wenn es sich um ein Inhouse-Geschäft handelt. Aufgrund der erheblichen Drittaufträge
der GfA gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhebliche Zweifel daran, ob ein
Inhouse-Geschäft angenommen werden kann. Inwieweit eine Konstellation gefunden
werden kann, die eine Übertragung als Inhouse-Geschäft wieder zulässt, wird
zurzeit geprüft. Der Aufsichtsrat der GfA hat dem Vorschlag des
Geschäftsführers, alle Drittgeschäfte von der DIENLOG ausführen zu lassen, im
Grundsatz zugestimmt. Eine abschließende rechtliche Prüfung steht noch aus.
·
Gebührenrechtlich ist der Landkreis
Lüneburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gegenüber dem
Gebührenzahler verpflichtet, die wirtschaftlichste Variante für eine
Einsammlung und Beförderung zu wählen. Dies ist nur durch eine Ausschreibung
zweifelsfrei gegeben. Dem könnte argumentativ lediglich entgegengesetzt werden,
dass die zu erwartenden Synergieeffekte bei der Zusammenlegung beider
Abfuhrgebiete in jedem Fall zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führen. Eine
solche Entscheidung über die Zusammenführung der Abfuhrgebiete steht jedoch
noch aus und ist, wie oben ausgeführt, kurzfristig auch nicht zu erwarten.
Bevor eine Übertragung der Einsammlung und Beförderung an die GfA in Betracht
kommt, müsste gebührenrechtlich daher zumindest im Vorwege eine Kalkulation der
GfA vorgelegt und diese durch einen neutralen Dritten auf Wirtschaftlichkeit
überprüft werden.
Vor dem Hintergrund, dass das im Abfallwirtschaftskonzept
definierte Ziel, die Abfuhrgebiete von Stadt und Landkreis zu vereinheitlichen,
in den nächsten Jahren nicht zu erreichen sein wird und damit zu erwartende
deutliche Synergieeffekte bei der GfA nicht eintreten werden, ist spätestens in
der Jahresmitte 2006 die Einsammlung und Beförderung für das Kreisgebiet
europaweit auszuschreiben.
Ergänzende Sachlage vom 11.01.2006:
Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit Datum vom 16.12.2005
(Eingang: 19.12.2005) einen Antrag gestellt und wie folgt begründet:
„Die Vereinheitlichung der Abfallsysteme in Stadt und
Landkreis Lüneburg war jahrelang parteiübergreifendes Ziel, welches in einem
ersten Teilschritt durch die einvernehmliche Gründung der DIENLOG sichtbar
wurde. Endziel war ein gemeinsamer Einsammlungsraum für den ganzen Landkreis
Lüneburg. Durch die Zusammenlegung von Organisation, Planung und Durchführung
der Abfuhr in Stadt und Landkreis Lüneburg sind Synergie- und Einspareffekte zu
erzielen, welche die Bürgerinnen und Bürger als Gebührenzahler, aber auch die
Interessen der Beschäftigten der GfA berücksichtigen.“