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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/221  

Betreff: Neuregelung der Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Landkreis Lüneburg ab dem 01.01.2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Koenig, Franz-PeterAktenzeichen:6
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
15.11.2005 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
28.11.2005    Kreisausschuss      
12.12.2005    Kreisausschuss      
Kreisausschuss
06.02.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
20.02.2006 
Kreistag geändert beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
28.02.2006 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zurückgestellt   
30.06.2006 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt der europaweiten Ausschreibung der Müll- und Wertstoffabfuhr mit dem Ziel einer Neubeauftragung zum 01.01.2008 zu.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 11.01.2006:

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 20.02.2006:

„Der Beschluss des Kreisausschusses vom 12.12.2005 zur Neuregelung der Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Landkreis Lüneburg ab dem 01.01.2008 wird vom Kreistag abgelehnt und dahingehend revidiert, dass die Einsammlung und Beförderung des Abfalls der GfA übertragen wird.“

Sachlage:

Sachlage:

 

Am 31.12.2007 endet der Vertrag des Landkreises mit der Fa. Remondis über die Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Kreisgebiet. Es muss daher eine Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Müll- und Wertstoffabfuhr im Kreisgebiet getroffen werden. Folgende Alternativen sind grundsätzlich denkbar:

 

  1. Verzicht auf eine Kündigung des Vertrages mit der Firma Remondis bis zum 30.06.2006, so dass sich der Vertrag um zwei weitere Jahre verlängert.
  2. Ausschreibung der Müll- und Wertstoffabfuhr und Neubeauftragung zum 01.01.2008.
  3. Übertragung der Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Kreisgebiet auf die Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA) zum 01.01.2008.

 

Zu 1.:

Ob eine weitere stillschweigende Verlängerung des Vertrages mit der Fa. Remondis vergaberechtlich in Ordnung wäre, ist zumindest fraglich. Anlässlich der letzten Entscheidung über eine solche stillschweigende Verlängerung hat der Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft eindeutig beschlossen, dass eine weitere Verlängerung des Vertrages über den 31.12.2007 hinaus nicht in Frage kommt. Diese Alternative scheidet somit aus.

 

Zu 2.:

Eine europaweite Ausschreibung bietet nachweislich das wirtschaftlichste und damit gebührenrechtlich korrekteste Ergebnis. Aufgrund der erheblichen Investitionen, die für den Auftragnehmer im Falle einer Vergabe getätigt werden müssen, kann ein wirtschaftliches Ausschreibungsergebnis nur erzielt werden, wenn eine vertragliche Bindung von mindestens 10 Jahren erfolgt. Für die Stadt Lüneburg kommt eine Beteiligung an unserer Ausschreibung der Müll- und Wertstoffabfuhr nicht in Betracht. Eine Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung hat deutlich gemacht, dass Gespräche über Art, Umfang und Zeitplan einer Zusammenführung der Abfuhrgebiete von Stadt und Landkreis langwierig sein werden.

Diese zeitliche Perspektive bedeutet, dass schon deshalb das erklärte Ziel, die Abfuhrgebiete von Stadt und Landkreis mittelfristig zusammen zu führen und hierdurch Synergieeffekte zu erzielen, für mindestens 10 Jahre nicht erreicht werden kann. Der Gebührenzahler im Landkreis hat aber einen Anspruch darauf, kurzfristig, d. h. zum 01.01.2008, die durch eine Ausschreibung zu erwartenden Einspareffekte gebührenmäßig zu spüren.

 

Zu 3.:

Unabhängig von der Feststellung, dass weder kurz- noch mittelfristig Gespräche mit der Stadt Lüneburg über eine einheitliche Bewirtschaftung der Abfuhrgebiete in Stadt und Landkreis zu Ergebnissen führen werden, müssten folgende Rechtslagen abschließend geklärt werden:

 

·      Eine Übertragung der Einsammlung und Beförderung auf die GfA ohne vorherige Ausschreibung kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein Inhouse-Geschäft handelt. Aufgrund der erheblichen Drittaufträge der GfA gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhebliche Zweifel daran, ob ein Inhouse-Geschäft angenommen werden kann. Inwieweit eine Konstellation gefunden werden kann, die eine Übertragung als Inhouse-Geschäft wieder zulässt, wird zurzeit geprüft. Der Aufsichtsrat der GfA hat dem Vorschlag des Geschäftsführers, alle Drittgeschäfte von der DIENLOG ausführen zu lassen, im Grundsatz zugestimmt. Eine abschließende rechtliche Prüfung steht noch aus.

 

·      Gebührenrechtlich ist der Landkreis Lüneburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gegenüber dem Gebührenzahler verpflichtet, die wirtschaftlichste Variante für eine Einsammlung und Beförderung zu wählen. Dies ist nur durch eine Ausschreibung zweifelsfrei gegeben. Dem könnte argumentativ lediglich entgegengesetzt werden, dass die zu erwartenden Synergieeffekte bei der Zusammenlegung beider Abfuhrgebiete in jedem Fall zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führen. Eine solche Entscheidung über die Zusammenführung der Abfuhrgebiete steht jedoch noch aus und ist, wie oben ausgeführt, kurzfristig auch nicht zu erwarten. Bevor eine Übertragung der Einsammlung und Beförderung an die GfA in Betracht kommt, müsste gebührenrechtlich daher zumindest im Vorwege eine Kalkulation der GfA vorgelegt und diese durch einen neutralen Dritten auf Wirtschaftlichkeit überprüft werden.

 

Vor dem Hintergrund, dass das im Abfallwirtschaftskonzept definierte Ziel, die Abfuhrgebiete von Stadt und Landkreis zu vereinheitlichen, in den nächsten Jahren nicht zu erreichen sein wird und damit zu erwartende deutliche Synergieeffekte bei der GfA nicht eintreten werden, ist spätestens in der Jahresmitte 2006 die Einsammlung und Beförderung für das Kreisgebiet europaweit auszuschreiben.

 

Ergänzende Sachlage vom 11.01.2006:

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit Datum vom 16.12.2005 (Eingang: 19.12.2005) einen Antrag gestellt und wie folgt begründet:

„Die Vereinheitlichung der Abfallsysteme in Stadt und Landkreis Lüneburg war jahrelang parteiübergreifendes Ziel, welches in einem ersten Teilschritt durch die einvernehmliche Gründung der DIENLOG sichtbar wurde. Endziel war ein gemeinsamer Einsammlungsraum für den ganzen Landkreis Lüneburg. Durch die Zusammenlegung von Organisation, Planung und Durchführung der Abfuhr in Stadt und Landkreis Lüneburg sind Synergie- und Einspareffekte zu erzielen, welche die Bürgerinnen und Bürger als Gebührenzahler, aber auch die Interessen der Beschäftigten der GfA berücksichtigen.“

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