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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport  

Bezeichnung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
Datum: Di, 15.02.2005    
Zeit: 14:30 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.11.2004      
Ö 4  
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (Verfasser : Ratzeburg, Christian)  
2005/024  
Ö 5  
Berichterstattung über die Jugendzahnpflege und Gruppenprophylaxe im Landkreis Lüneburg (Verfasser : Raithel, Friederike, Dr.)  
2005/026  
Ö 6  
Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II (Verfasser : Wiese, Martin)  
2005/025  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.       Die der Vorlage beigefügte Satzung wird beschlossen.

2.       Die Verwaltung wird ermächtigt, die der Vorlage beigefügte Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II mit der Agentur abzuschließen.

Zusatz zu 2. für den Sozialausschuss:

Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass zu §§ 17, 19, und 20 in den weitergehenden Gremien der endgültige Verhandlungsstand vorgetragen wird.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 06.06.2005:

Die dieser Vorlage beigefügte Gründungssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lüneburg“ wird beschlossen.

   
    15.02.2005 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.    Die der Vorlage beigefügte Satzung wird beschlossen.

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die der Vorlage beigefügte Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II mit der Agentur abzuschließen.

     Die Ermächtigung stet unter dem Vorbehalt, dass zu §§ 17, 19 und 20 in den weitergehenden Gremien der endgültige Verhandlungsstand vorgetragen wird.

   
    07.03.2005 - Kreisausschuss
    N 8 - zurückgestellt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    04.04.2005 - Kreisausschuss
    N 9 - zur Kenntnis genommen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    18.04.2005 - Kreistag
    Ö 10 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.  Die der Vorlage beigefügte Satzung wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Agentur für Arbeit die dieser Vorlage beigefügte Gründungsvereinbarung nach folgenden Maßgaben zu schließen:

     - Umlaufbeschlüsse gemäß § 7 Absatz 1 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eine Dreiviertelmehrheit.

     - Dem Landkreis stehen im Beirat zwei Sitze gemäß § 9 Absatz 2 f zu.

     - Gründungsdatum gemäß Satzung und Vereinbarung soll der 01.07.2005 sein.

Sollten sich in den abschließenden Verhandlungen mit der Agentur noch redaktionelle oder unwesentliche, insbesondere keine wesentlichen Mehrkosten verursachenden Veränderungen ergeben, ist die Verwaltung ermächtigt, diese zu vereinbaren. Insbesondere besteht die Ermächtigung, auch für die Agentur im Beirat gemäß § 9 zwei Sitze vorzusehen. Die Verwaltung wird in den politischen Gremien hierüber berichten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

   
    06.06.2005 - Kreisausschuss
    N 16 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    20.06.2005 - Kreistag
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.  Die der Vorlage beigefügte Satzung wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird ermächtigt, die der Vorlage beigefügte Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II mit der Agentur abzuschließen.

Die der Vorlage beigefügte Gründungssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lüneburg“ wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 7  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 8  
Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung      
               

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