Vorlage - 2005/024
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Anlage/n:
Keine
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 23 (5) der Geschäftsordnung des Kreistages wählen die
Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport die bzw. den
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden aus ihrer Mitte. Für die Wahl gilt § 44
NLO.
Sachlage:
Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung vom 17.12.2004 die
Fachausschüsse neu gebildet hat, wählt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit
und Sport in seiner ersten Sitzung nach
Neubildung die bzw. den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.