Auszug - Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
KVR Wiese stellt im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts zunächst die Situation dar, die sich im Landkreis Lüneburg nach Inkrafttreten des SGB II ergibt:
Ø
Die Umstellung von Arbeitslosen- bzw.
Sozialhilfe auf Alg II erfolgte weitgehend problemlos, die Leistungsempfänger
erhielten die Zahlungen pünktlich.
Ø Zurzeit werden
o 3.542 Bedarfsgemeinschaften von der Agentur
o 2.052 Bedarfsgemeinschaften von der Stadt Lüneburg
o 1.112 Bedarfsgemeinschaften vom Landkreis Lüneburg
betreut. Diese Gesamtzahl von 6.706 Bedarfsgemeinschaften liegt deutlich höher als im Landkreis Harburg mit ca. 4.800 bis 5.000 Bedarfsgemeinschaften, obwohl der Landkreis Harburg eine deutlich höhere Einwohnerzahl als der Landkreis Lüneburg hat. Aus dieser Zahl wird auch etwas anderes deutlich: Der Anteil der Alg II-Empfänger, die vorher offensichtlich nicht im Sozialhilfebezug waren, liegt mit über 50 % sehr hoch. Dies führt dazu, dass der Landkreis zukünftig in einem erheblichen Umfang Leistungen für Kosten der Unterkunft für einen Personenkreis aufzubringen hat, für den er bisher keine Sozialhilfelasten getragen hat, was zu einer erheblichen Belastung führen wird.
Ø
Nach jetzigen Berechnungen auf Grundlage nur
bedingt belastbarer Zahlen ergibt sich für den Landkreis Lüneburg eine
Mehrbelastung von 90.000,00 € bis 100.000,00 € monatlich durch die Umstellung
auf das SGB II. Diese Zahlen lassen die Aufwendungen für Maßnahmen nach § 16
Absatz 2 SGB II (Kinderbetreuung, Suchtberatung usw.) unberücksichtigt.
Ø
Der Fachdienst 50 mit einer Personalstärke von
31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird im Laufe des Jahres 2005 auf eine
Größe von ca. zehn Mitarbeiter/innen zurückgeführt. Elf bis 12
Mitarbeiter/innen werden im Rahmen der Personalgestellung an die ARGE
überführt, die übrigen Mitarbeiter/innen werden im Rahmen normaler
Personalfluktuation auf frei werdende Dienstposten innerhalb des Hauses
umgesetzt bzw. beenden ihr Arbeitsverhältnis (vom Arbeitnehmer veranlasste
Kündigung bzw. Auslaufen von Zeitverträgen). Dazu wird es durch Übernahme
städtischen Personals in die ARGE (15 – 17 Personen) zu weiteren
Entlastungswirkungen bei den Personalkosten in Stadt und Landkreis Lüneburg
kommen.
Ø
Nach Mitteilung der Agentur sind von den 3.500
Bedarfsgemeinschaften 350 darauf
aufmerksam gemacht worden, dass der Wohnraum unangemessen ist. Endgültige und
konkrete Schlüsse, wie mit diesem Personenkreis umgegangen wird, sind noch
nicht getroffen.
Ø
Im Anschluss daran wird der verwaltungsseitige
Entwurf der Satzung und Vereinbarung umfassend dargestellt und diskutiert.
Beschluss:
1. Die der Vorlage
beigefügte Satzung wird beschlossen.
2. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die der Vorlage beigefügte Vereinbarung über die
Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II mit der
Agentur abzuschließen.
Die Ermächtigung stet
unter dem Vorbehalt, dass zu §§ 17, 19 und 20 in den weitergehenden Gremien der
endgültige Verhandlungsstand vorgetragen wird.