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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II  

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.02.2005    
Zeit: 14:30 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2005/025 Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:5
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KVR Wiese stellt im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts zunächst die Situation dar, die sich im Landkreis Lüneburg nach Inkrafttreten des SGB II ergibt:

 

Ø      Die Umstellung von Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe auf Alg II erfolgte weitgehend problemlos, die Leistungsempfänger erhielten die Zahlungen pünktlich.

Ø      Zurzeit werden

 

o       3.542 Bedarfsgemeinschaften von der Agentur

o       2.052 Bedarfsgemeinschaften von der Stadt Lüneburg

o       1.112 Bedarfsgemeinschaften vom Landkreis Lüneburg

 

betreut. Diese Gesamtzahl von 6.706 Bedarfsgemeinschaften liegt deutlich höher als im Landkreis Harburg mit ca. 4.800 bis 5.000 Bedarfsgemeinschaften, obwohl der Landkreis Harburg eine deutlich höhere Einwohnerzahl als der Landkreis Lüneburg hat. Aus dieser Zahl wird auch etwas anderes deutlich: Der Anteil der Alg II-Empfänger, die vorher offensichtlich nicht im Sozialhilfebezug waren, liegt mit über 50 % sehr hoch. Dies führt dazu, dass der Landkreis zukünftig in einem erheblichen Umfang Leistungen für Kosten der Unterkunft für einen Personenkreis aufzubringen hat, für den er bisher keine Sozialhilfelasten getragen hat, was zu einer erheblichen Belastung führen wird.

 

Ø      Nach jetzigen Berechnungen auf Grundlage nur bedingt belastbarer Zahlen ergibt sich für den Landkreis Lüneburg eine Mehrbelastung von 90.000,00 € bis 100.000,00 € monatlich durch die Umstellung auf das SGB II. Diese Zahlen lassen die Aufwendungen für Maßnahmen nach § 16 Absatz 2 SGB II (Kinderbetreuung, Suchtberatung usw.) unberücksichtigt.

Ø      Der Fachdienst 50 mit einer Personalstärke von 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird im Laufe des Jahres 2005 auf eine Größe von ca. zehn Mitarbeiter/innen zurückgeführt. Elf bis 12 Mitarbeiter/innen werden im Rahmen der Personalgestellung an die ARGE überführt, die übrigen Mitarbeiter/innen werden im Rahmen normaler Personalfluktuation auf frei werdende Dienstposten innerhalb des Hauses umgesetzt bzw. beenden ihr Arbeitsverhältnis (vom Arbeitnehmer veranlasste Kündigung bzw. Auslaufen von Zeitverträgen). Dazu wird es durch Übernahme städtischen Personals in die ARGE (15 – 17 Personen) zu weiteren Entlastungswirkungen bei den Personalkosten in Stadt und Landkreis Lüneburg kommen.

Ø      Nach Mitteilung der Agentur sind von den 3.500 Bedarfsgemeinschaften  350 darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Wohnraum unangemessen ist. Endgültige und konkrete Schlüsse, wie mit diesem Personenkreis umgegangen wird, sind noch nicht getroffen.

Ø      Im Anschluss daran wird der verwaltungsseitige Entwurf der Satzung und Vereinbarung umfassend dargestellt und diskutiert.

Beschluss:

Beschluss:

1.    Die der Vorlage beigefügte Satzung wird beschlossen.

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die der Vorlage beigefügte Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II mit der Agentur abzuschließen.

     Die Ermächtigung stet unter dem Vorbehalt, dass zu §§ 17, 19 und 20 in den weitergehenden Gremien der endgültige Verhandlungsstand vorgetragen wird.

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