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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/026  

Betreff: Berichterstattung über die Jugendzahnpflege und Gruppenprophylaxe im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Raithel, Friederike, Dr.Aktenzeichen:53.20
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
15.02.2005 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Keine

Sachlage:

Sachlage:

Am 8.2.1994 wurde mit einer Vereinbarung zur Jugendzahnpflege im Landkreis Lüneburg zwischen Landkreis Lüneburg, Krankenkassen und Zahnärzteschaft die „Arbeitsgemeinschaft Gruppenprophylaxe“ ins Leben gerufen. Grundlage für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft Gruppenprophylaxe ist ein Erlass des Niedersächsischen Sozialministers vom 15.7.1987 zur Zahngesundheit der Kindergarten- und Schulkinder

 

Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist die Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindergarten- und Schulkindern. Für die Gruppenprophylaxe wurden zwei Zahnarzthelferinnen mit besonderer Kenntnis in der Zahnprophylaxe eingestellt, sie umfasst     

*      altersgemäße Vermittlung von Mundhygiene,

*      altersgemäße Vermittlung von Zusammenhängen zwischen Ernährung und Zahnerhaltung,

*      Aufklärung über gesunde Ernährung,

*      Informationen zum Zahnarztbesuch mit dem Ziel, die Schwellenangst zu senken,

*      Informationen zur Zahnschmelzhärtung.

Darüber hinaus werden von den niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen in den Schulen und Kindergärten durchgeführt.

 

Die Krankenkassen erstatten dem Landkreis die im Rahmen der Gruppenprophylaxe entstehenden Kosten sowie anteilsmäßig Kosten für die regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchungen.

 

Die Entwicklung der Zahngesundheit der Kindergarten- und Grundschulkinder im Landkreis Lüneburg wird dargestellt.

Bei den Kindergartenkindern zeigt sich eine Verbesserung der Zahngesundheit:

der Anteil der Kinder mit naturgesundem Gebiss nahm von 1994/95 bis zum Jahre 2003/2005

von 63 % auf 73 % zu. Im gleichen Zeitraum konnte eine Verminderung der Kinder mit einem kariösen Gebiss von 25 % auf 20 % festgestellt werden. Auch konnten wir feststellen, dass der Anteil von Kindern mit saniertem Gebiss von 12 % auf 7 % abnahm.

 

Eine ähnliche Entwicklung beobachten wir bei den Grundschulkindern im Landkreis Lüneburg: seit Schuljahr 1994/95 hat die Zahl der Kinder mit einem naturgesunden Gebiss von 27 % auf 49 % zugenommen, der Anteil der Kinder mit behandlungsbedürftigem Gebiss ging von 42 % im Jahr 1994/95 auf 28 % im Jahre 2002/2003 zurück und der Anteil der Kinder mit einem durch Behandlung gesunden Gebiss reduzierte sich von 30 % auf 28 % im selben Zeitraum.

Bei den Sonderschulkindern ist eine ähnliche Entwicklung festzustellen bei allerdings ungünstiger Ausgangslage:

Der Anteil der Kinder mit  einem naturgesunden Gebiss stieg von 26% auf 36%, der Anteil der Kinder mit behandlungsbedürftigem Gebiss ging von 43 % im Jahr 1996/97 auf 33% im Jahre 2002/2003 zurück und der Anteil der Kinder mit einem durch Behandlung gesunden Gebiss stieg von 30 % auf  31 % im selben Zeitraum.

 

Unsere Besorgnis erregten in letzter Zeit Informationen, dass Kindergärten, in denen bis dahin regelmäßig Zähne geputzt wurden, mit den Kindern nicht mehr das Zähneputzen übten. Um genauere Kenntnis darüber zu bekommen, ob und in welchem Umfang die Information stimmt, veranstalteten wir im Herbst 2004 eine Umfrage bei den Kindergärten. Das Ergebnis wird dargestellt. Es ergibt sich, dass annähernd die Hälfte der Kindergärten, in denen die Zähne nicht geputzt werden, innerhalb der letzten drei Jahre das Zähneputzen aufgegeben hat.

 

Der Verzicht auf das Zähneputzen ist für die Kinder in mehrfacher Hinsicht von Nachteil,

1.       weil das Zähneputzen als regelmäßige Übung zur Gewohnheit werden muss,

2.       da mit dem Zähneputzen die feinmotorischen Fertigkeiten der Kinder unterstützt werden und

3.       da über das Angebot im Kindergarten häusliche Defizite bei der Zahnpflege ausgeglichen werden.

 

Die personellen Möglichkeiten der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege sind mit den beiden halbtags eingestellten Prophylaxehelferinnen und dem bisher jährlich wiederholten Programm der Gruppenprophylaxe in Kindergärten, Grund- und Sonderschulen und zusätzlichen Sonderaktionen, z.B. am Tag der Zahngesundheit am 25. September, am Nikolaustag und zum Beginn des neuen Schuljahres für die Schulanfänger, an Grenzen gestoßen.

Die in Zukunft notwendigen Anstrengungen können nur über zusätzliches Personal erreicht werden: eine weitere Prophylaxehelferin als Honorarkraft für besondere Aufgaben wird benötigt. In der letzten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege im Herbst 2004 haben die Krankenkassen die Übernahme der Kosten für eine derartige Honorarkraft zugesagt.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht und die Konsequenzen aus der aktuellen Situation zustimmend zur Kenntnis.

 

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