Vorlage - 2005/026
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Anlage/n:
Keine
Sachlage:
Am 8.2.1994 wurde mit einer Vereinbarung zur Jugendzahnpflege
im Landkreis Lüneburg zwischen Landkreis Lüneburg, Krankenkassen und
Zahnärzteschaft die „Arbeitsgemeinschaft Gruppenprophylaxe“ ins Leben
gerufen. Grundlage für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft Gruppenprophylaxe
ist ein Erlass des Niedersächsischen Sozialministers vom 15.7.1987 zur
Zahngesundheit der Kindergarten- und Schulkinder
Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist die Verhütung von
Zahnerkrankungen bei Kindergarten- und Schulkindern. Für die Gruppenprophylaxe
wurden zwei Zahnarzthelferinnen mit besonderer Kenntnis in der Zahnprophylaxe
eingestellt, sie umfasst
altersgemäße Vermittlung von
Mundhygiene,
altersgemäße Vermittlung von
Zusammenhängen zwischen Ernährung und Zahnerhaltung,
Aufklärung über gesunde Ernährung,
Informationen zum Zahnarztbesuch mit
dem Ziel, die Schwellenangst zu senken,
Informationen zur Zahnschmelzhärtung.
Darüber hinaus werden von den niedergelassenen Zahnärztinnen
und Zahnärzten regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen in den Schulen und
Kindergärten durchgeführt.
Die Krankenkassen erstatten dem Landkreis die im Rahmen der
Gruppenprophylaxe entstehenden Kosten sowie anteilsmäßig Kosten für die
regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchungen.
Die Entwicklung der Zahngesundheit der Kindergarten- und
Grundschulkinder im Landkreis Lüneburg wird dargestellt.
Bei den Kindergartenkindern zeigt sich eine Verbesserung der
Zahngesundheit:
der Anteil der Kinder mit naturgesundem Gebiss nahm
von 1994/95 bis zum Jahre 2003/2005
von 63 % auf 73 % zu. Im gleichen Zeitraum
konnte eine Verminderung der Kinder mit einem kariösen Gebiss von 25
% auf 20 % festgestellt werden. Auch konnten wir feststellen, dass
der Anteil von Kindern mit saniertem Gebiss von 12 % auf 7 %
abnahm.
Eine ähnliche Entwicklung beobachten wir bei den Grundschulkindern
im Landkreis Lüneburg: seit Schuljahr 1994/95 hat die Zahl der Kinder mit
einem naturgesunden Gebiss von 27 % auf 49 % zugenommen,
der Anteil der Kinder mit behandlungsbedürftigem Gebiss ging von 42 %
im Jahr 1994/95 auf 28 % im Jahre 2002/2003 zurück und der Anteil der
Kinder mit einem durch Behandlung gesunden Gebiss reduzierte sich von 30 %
auf 28 % im selben Zeitraum.
Bei den Sonderschulkindern ist eine ähnliche
Entwicklung festzustellen bei allerdings ungünstiger Ausgangslage:
Der Anteil der Kinder mit
einem naturgesunden Gebiss stieg von 26% auf 36%,
der Anteil der Kinder mit behandlungsbedürftigem Gebiss ging von 43
% im Jahr 1996/97 auf 33% im Jahre 2002/2003 zurück und der Anteil
der Kinder mit einem durch Behandlung gesunden Gebiss stieg von 30 % auf
31 % im selben Zeitraum.
Unsere Besorgnis erregten in letzter Zeit Informationen, dass
Kindergärten, in denen bis dahin regelmäßig Zähne geputzt wurden, mit den
Kindern nicht mehr das Zähneputzen übten. Um genauere Kenntnis darüber zu
bekommen, ob und in welchem Umfang die Information stimmt, veranstalteten wir
im Herbst 2004 eine Umfrage bei den Kindergärten. Das Ergebnis wird
dargestellt. Es ergibt sich, dass annähernd die Hälfte der Kindergärten, in
denen die Zähne nicht geputzt werden, innerhalb der letzten drei Jahre das
Zähneputzen aufgegeben hat.
Der Verzicht auf das Zähneputzen ist für die Kinder in
mehrfacher Hinsicht von Nachteil,
1. weil das Zähneputzen als regelmäßige
Übung zur Gewohnheit werden muss,
2. da mit dem Zähneputzen die
feinmotorischen Fertigkeiten der Kinder unterstützt werden und
3. da über das Angebot im Kindergarten
häusliche Defizite bei der Zahnpflege ausgeglichen werden.
Die personellen Möglichkeiten der Arbeitsgemeinschaft
Jugendzahnpflege sind mit den beiden halbtags eingestellten
Prophylaxehelferinnen und dem bisher jährlich wiederholten Programm der
Gruppenprophylaxe in Kindergärten, Grund- und Sonderschulen und zusätzlichen
Sonderaktionen, z.B. am Tag der Zahngesundheit am 25. September, am Nikolaustag
und zum Beginn des neuen Schuljahres für die Schulanfänger, an Grenzen gestoßen.
Die in Zukunft notwendigen Anstrengungen können nur über
zusätzliches Personal erreicht werden: eine weitere Prophylaxehelferin als
Honorarkraft für besondere Aufgaben wird benötigt. In der letzten Sitzung
der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege im Herbst 2004 haben die Krankenkassen
die Übernahme der Kosten für eine derartige Honorarkraft zugesagt.
Der Ausschuss nimmt den Bericht und die Konsequenzen aus der
aktuellen Situation zustimmend zur Kenntnis.