Der Landkreis Lüneburg bereitet die Ausschreibung seiner Verkehrsverträge für die Zeit ab 2019vor.
oderAlternative 2:
Der Landkreis Lüneburg bereitet eine allgemeine Vorschrift zur Regelung des straßengebundenen Öffentlichen Personenverkehrs ab 2019 vor.
Die Geltungsdauer des neu zu erstellenden Nahverkehrsplans wird ausgeweitet bis zum Jahr 2022. Der Planungszeitraum im derzeitigen Aufstellungsverfahren wird entsprechend erweitert.
Der Landkreis Lüneburg bereitet die Beauftragung eines Verkehrsgutachters zur Begleitung der verkehrsvertraglichen Neuregelungen ab 2019 vor.
Der Landkreis Lüneburg bereitet die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten ab
dem Jahr 2019 durch den Erlass einer allgemeinen Vorschrift zur Festlegung von
Höchsttarifen vor.
15.09.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
– keine Beschlussfassung -
Alternative 1:
Der Landkreis Lüneburg bereitet die Ausschreibung seiner Verkehrsverträge für die Zeit ab 2019 vor.
oderAlternative 2:
Der Landkreis Lüneburg bereitet eine allgemeine Vorschrift zur Regelung des straßengebundenen Öffentlichen Personenverkehrs ab 2019 vor.
– keine Beschlussfassung –
Die Geltungsdauer des neu zu erstellenden Nahverkehrsplans wird ausgeweitet bis zum Jahr 2022. Der Planungszeitraum im derzeitigen Aufstellungsverfahren wird entsprechend erweitert.
– einstimmig –
Der Landkreis Lüneburg bereitet die Beauftragung eines Verkehrsgutachters zur Begleitung der verkehrsvertraglichen Neuregelungen ab 2019 vor.
02.11.2015 - Kreisausschuss
N 10 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
10.11.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
Ö 5 - geändert beschlossen
Beschluss:
keine Beschlussfassung
07.12.2015 - Kreisausschuss
N 25 - zurückgestellt
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
14.12.2015 - Kreisausschuss
N 15 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
21.12.2015 - Kreistag
Ö 21 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg bereitet die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten ab dem Jahr 2019 durch den Erlass einer allgemeinen Vorschrift zur Festlegung von Höchsttarifen vor.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
Die Geltungsdauer des neu zu erstellenden Nahverkehrsplans wird ausgeweitet bis zum Jahr 2022. Der Planungszeitraum im derzeitigen Aufstellungsverfahren wird entsprechend erweitert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Landkreis Lüneburg bereitet die Beauftragung eines Verkehrsgutachters zur Begleitung der verkehrsvertraglichen Neuregelungen ab 2019 vor.