Auszug - Ausschreibung der Verkehrsverträge des Landkreises Lüneburg 2019 (im Stand der 1. Aktualisierung vom 23.10.2015)
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
EKR Krumböhmer verweist auf die umfangreiche Vorlage. Die Ausschreibung der Verkehrsverträge sei ein rechtlich komplexes Thema und letzten Endes sei es eine Frage der Strategie, wie man damit umgehen möchte. Nach langen Überlegungen habe man sich geeinigt, dass die allgemeine Vorschrift der Weg sei, den die Verwaltung nun vorschlage. Der ausschlaggebende Punkt war die Ausgestaltung der Steuerungsmöglichkeit des Landkreises als Aufgabenträger. Mit der allgemeinen Vorschrift sei das Verfahren einfach und transparent gehalten.
KTA Hoffmann erläutert, dass die Menschen seit vielen Jahren gut mit der HVV/KVG fahren. Die Politik stehe hinter dem HVV/KVG und dies merke man auch an der Qualität. Die Politik habe die Chance, auch auf kurzem Wege Veränderungen herbeizuführen. Die SPD-Fraktion spreche sich für die Vorlage und gegen eine Ausschreibung der Verkehrsverträge ab 2019 aus. Er würde ein geschlossenes Signal in Richtung HVV begrüßen.
KTA Blume stellt heraus, dass die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion nach kontroverser Diskussion zu einer Ausschreibung neige. Das Thema sei komplex und schwer zugänglich. Der Wunsch nach einer Vergabe sei ein alter Wunsch. Mittlerweile möchte auch der Landkreis Harburg ausschreiben und dies sei auch vertretbar. Seine Fraktion wolle sicher gehen, dass man für die finanziell eingesetzten Mittel des Landkreises einen guten ÖPNV erhalte. Die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion werde sich dem Vorschlag daher nicht anschließen.
KTA Gaus bringt zum Ausdruck, dass für den Landkreis Lüneburg eine Ausschreibung nicht die beste Lösung wäre. Es sei sinnvoller, mit KVG/VOG ein System beizubehalten, dass sich bewährt habe. KVG und VOG wissen, dass die allgemeine Vorschrift kein „Freifahrschein/Selbstgänger“ sei. Es sei eine Verpflichtung zu einer kundenfreundlichen und umweltfreundlichen Verkehrsgesellschaft.
KTA Dr. Kämpny stellt dar, dass die Gruppe FDP/Die Unabhängigen die allgemeine Vorschrift für das falsche Instrument halte. Seine Gruppe sei für einen fairen Wettbewerb, der den Interessen des Landkreises am besten diene. Die KVG habe gute Chancen, sich in diesem Wettbewerb auch durchzusetzen und dieser könne allen Anbietern im Landkreis Lüneburg auch zugemutet werden.
Die Frage sei, ob man ein Experiment eingehen wolle oder nicht, so KTA Kamp. Bei dieser Frage zeigen sich deutliche Meinungsunterschiede bei den Fraktionen. Seiner Meinung nach sollte der ÖPNV für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin so gut organisiert werden und Experimente sollten dabei nicht eingegangen werden. Er warne davor zu glauben, dass bei einer Ausschreibung alles besser werde. Er spreche sich für die allgemeine Vorschrift aus und habe volles Vertrauen in die KVG, welche gute Arbeit geleistet habe.
KTA Jaschke erklärt, dass die Fraktion Die Linke den ÖPNV am liebsten in „kommunaler Hand“ sehen würde. Doch dies sei politisch nicht gewünscht. Um verkrustete Strukturen aufbrechen zu können, müssen neue Wege eingeschlagen werden. Er sei für die Ausschreibung, um zu erfahren, was andere anzubieten haben. Es müsse aber die Übernahme des Personals eingefordert werden.
EKR Krumböhmer antwortet, dass es unzulässig sei, von demjenigen, der die Ausschreibung gewinne zu fordern, dass er das Personal übernehme.
KTA Niemann spricht sich für die allgemeine Vorschrift aus. Damit werde den Angestellten der KVG Sicherheit gegeben.
-EKR-
Beschluss:
- Der Landkreis Lüneburg bereitet die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten ab dem Jahr 2019 durch den Erlass einer allgemeinen Vorschrift zur Festlegung von Höchsttarifen vor.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
- Die Geltungsdauer des neu zu erstellenden Nahverkehrsplans wird ausgeweitet bis zum Jahr 2022. Der Planungszeitraum im derzeitigen Aufstellungsverfahren wird entsprechend erweitert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- Der Landkreis Lüneburg bereitet die Beauftragung eines Verkehrsgutachters zur Begleitung der verkehrsvertraglichen Neuregelungen ab 2019 vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig