Tagesordnung - Werks- und Straßenbauausschuss
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 15.01.2008 | ||||||
Ö 4 | Anwendung der Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) beim Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU); Verschiebung des Umstellungstermins auf den 01.01.2011 | 2008/046 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Der am 20.02.2006 vom Kreistag (Vorlage 2006/013) beschlossene
Termin zur Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) wird für den
kreiseigenen Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung um zwei Jahre auf
den 01.01.2011 verschoben. Für den Eigenbetrieb bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO
anwendbar (Geltung der Eigenbetriebsverordnung). |
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15.04.2008 - Betriebs- und Straßenbauausschuss | |||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der am 20.02.2006 vom Kreistag (Vorlage 2006/013) beschlossene Termin zur Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) wird für den kreiseigenen Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung um zwei Jahre auf den 01.01.2011 verschoben. Für den Eigenbetrieb bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO anwendbar (Geltung der Eigenbetriebsverordnung). Werks- und Straßenbauausschuss vom 15.04.2008 Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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05.05.2008 - Kreistag | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der am 20.02.2006 vom Kreistag (Vorlage 2006/013) beschlossene
Termin zur Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) wird für den
kreiseigenen Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung um zwei Jahre auf
den 01.01.2011 verschoben. Für den Eigenbetrieb bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO
anwendbar (Geltung der Eigenbetriebsverordnung). Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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Ö 5 | Bericht des Landrats/Werksleiters über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 6 | Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung | ||||||