Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Werks- und Straßenbauausschuss  

Bezeichnung: Werks- und Straßenbauausschuss
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss
Datum: Di, 15.04.2008    
Zeit: 14:30 - 15:20 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 15.01.2008      
Ö 4  
Anwendung der Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) beim Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU); Verschiebung des Umstellungstermins auf den 01.01.2011  
2008/046  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der am 20.02.2006 vom Kreistag (Vorlage 2006/013) beschlossene Termin zur Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) wird für den kreiseigenen Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung um zwei Jahre auf den 01.01.2011 verschoben.

Für den Eigenbetrieb bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO anwendbar (Geltung der Eigenbetriebsverordnung).

   
    15.04.2008 - Betriebs- und Straßenbauausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der am 20.02.2006 vom Kreistag (Vorlage 2006/013) beschlossene Termin zur Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) wird für den kreiseigenen Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung um zwei Jahre auf den 01.01.2011 verschoben.

Für den Eigenbetrieb bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO anwendbar (Geltung der Eigenbetriebsverordnung).

Werks- und Straßenbauausschuss vom 15

Werks- und Straßenbauausschuss vom 15.04.2008

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    05.05.2008 - Kreistag
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der am 20.02.2006 vom Kreistag (Vorlage 2006/013) beschlossene Termin zur Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) wird für den kreiseigenen Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung um zwei Jahre auf den 01.01.2011 verschoben.

Für den Eigenbetrieb bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO anwendbar (Geltung der Eigenbetriebsverordnung).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 5  
Bericht des Landrats/Werksleiters über wichtige Angelegenheiten      
Ö 6  
Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung      
               

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung