Tagesordnung - Werks- und Straßenbauausschuss
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 15.04.2008 | ||||||
Ö 4 | Ergebnisse der Unfallkommission 2008 | 2008/129 | |||||
Ö 5 | Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2008 gemäß § 17 Eigenbetriebsverordnung | 2008/127 | |||||
Ö 6 | Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2007, Entlastung der Werksleitung sowie Gewinnverwendung des in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzgewinns. | 2008/128 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der
Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2007 des Betriebs Straßenbau und
–unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt; 2. die
Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2007 wird beschlossen; 3. der
ausgewiesene Jahresgewinn 2007 in Höhe von 339.825,55 € wird an den
Träger Landkreis Lüneburg ausgeschüttet. |
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26.08.2008 - Betriebs- und Straßenbauausschuss | |||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Der
Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2007 des Betriebs Straßenbau und
–unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt; 2. die
Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2007 wird beschlossen; 3. der
ausgewiesene Jahresgewinn 2007 in Höhe von 339.825,55 € wird an den
Träger Landkreis Lüneburg ausgeschüttet; 4. vom
ausgeschütteten Gewinn sollen SBU 140.000€ für weitere dringende
Sanierungsmaßnahmen der Klappbrücken in Wittorf und Bardowick noch in 2008 in der
Vermögenshaushaltsstelle 02.6500.9510 zur Verfügung gestellt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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22.09.2008 - Kreistag | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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N 7 | (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 8 | Bericht des Landrats/Werksleiters über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 9 | Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung | ||||||