Vorlage - 2008/128
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Anlage:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts zum 31. Dezember 2007
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Testat JA 2007 Auslegungsexemplar (1880 KB) |
Beschlussvorschlag:
1. Der
Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2007 des Betriebs Straßenbau und
–unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt;
2. die
Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2007 wird beschlossen;
3. der
ausgewiesene Jahresgewinn 2007 in Höhe von 339.825,55 € wird an den
Träger Landkreis Lüneburg ausgeschüttet.
Sachlage:
Gemäß § 123 NGO ist der Jahresabschluss,
der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und
–unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Vorschriften
entsprechen.
Auf Vorschlag der Werksleitung hat das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der MIRA Audit
AG als Abschlussprüfer zugestimmt.
Der Auftrag zur Prüfung wurde am
07.02.2008 von der Werksleitung erteilt. Die Prüfung fand in der Zeit vom
03.06. bis 18.06.2008 statt.
Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung
sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 28.06.2007 ersichtlich. Der
Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg wurde
am 07.07.2008 erteilt.
Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Weitere Einzelheiten zum Bericht werden,
soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der
Wirtschaftsprüfer, Herr Lorek, während der Sitzung zur Verfügung.
Gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung
muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen.
Gleichzeitig ist über die Entlastung der Werksleitung sowie über die Verwendung
des Jahresgewinns zu beschließen.
Die Bilanz weist zum 31.12.2007 einen
Bilanzgewinn in Höhe von 339.825,55€ aus.
Da die Eigenkapitalstruktur zum
Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung als durchaus
positiv zu betrachten ist, schlägt die Werksleitung vor, den kompletten
Bilanzgewinn an den Träger Landkreis Lüneburg zur allgemeinen Konsolidierung
der Kreisfinanzen auszuschütten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine