Vorlage - 2021/520-2
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Sachlage:
Allgemeines zum Förderprogramm:
Seit Anfang 2022 werden aus dem investiven Strukturentwicklungsfonds Maßnahmen zur energetischen Sanierung im privaten Wohneigentum jährlich mit 60.000€ gefördert.
Der Landkreis fördert Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern sowie Außen- bzw. Wohnungstüren, die Optimierung von Heizungsanlagen und die Erneuerung oder den Einbau von Lüftungsanlagen. Der Fördersatz beträgt 30% mit einem Höchstbetrag von 1.000 € pro Wohneinheit.
Dem Ausschuss wird am Ende des Jahres eine Übersicht über die eingegangenen Anträge präsentiert.
Aktueller Sachstand zu den Anträgen im Stand vom 13.11.2024:
Im Jahr 2024 wurden bisher 69 Anträge gestellt, wovon 64 bewilligt werden konnten. Daraus ergibt sich eine bewilligte Gesamtsumme in Höhe von 55.639,33 Euro. Zwei Anträge mussten abgelehnt werden. Drei Anträge sind noch in der Bearbeitung, da Unterlagen nachgefordert wurden.
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