Vorlage - 2021/520-1
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Sachlage:
Auf die Vorlagen 2021/520 sowie 2023/520 wird verwiesen.
Allgemeines zum Förderprogramm:
Seit Anfang 2022 werden aus dem investiven Strukturentwicklungsfonds Maßnahmen zur energetischen Sanierung im privaten Wohneigentum jährlich mit 60.000€ gefördert (Vorlage - 2021/520).
Der Landkreis fördert Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern sowie Außen- bzw. Wohnungstüren, die Optimierung von Heizungsanlagen und die Erneuerung oder den Einbau von Lüftungsanlagen.
Der Fördersatz beträgt 30% mit einem Höchstbetrag von 1.000 € pro Wohneinheit. Bei Kumulation mit anderen Förderprogrammen darf die Gesamtförderung durch Zuschüsse eine Höhe von 49 % der Gesamtkosten (brutto) nicht übersteigen.
Aktueller Sachstand
Im Jahr 2023 wurden bisher insgesamt 29 Anträge gestellt, wovon 25 bewilligt werden konnten. Ein Großteil der Antragstellenden nutzt die Förderung, um Fenster und Türen zu erneuern (21 Anträge). Sieben Personen investierten in die Dämmung von Gebäuden. Bisher wurden insgesamt 27.473€ beantragt und bewilligt.
Das Fördervolumen des analogen Förderprogramms der Hansestadt zu energetischem Sanieren wurde für dieses Jahr bereits Anfang Oktober voll ausgeschöpft, so dass ab diesem Zeitpunkt auch für Häuser und Wohnungen im Stadtgebiet beim Landkreis Förderanträge gestellt werden können.
Von der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass in 2023 mindestens noch elf Anträge eingehen werden.
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