Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/520  

Betreff: Förderprogramm des Landkreis Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Vossers, Sigrid
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Winkelmann, Tobias
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaneutralität 2030
25.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030 ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
14.02.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Förderung von energet Sanierung_Richtlinie LK Lg  
Förderung von energet Sanierung_Liste foerderfaehige Maßn  
Förderung energet Sanierung_Antragsformular  

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

  1. Richtlinie
  2. Liste der förderfähigen Maßnahmen
  3. Antragsformular

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderung von energet Sanierung_Richtlinie LK Lg (301 KB)      
Anlage 2 2 Förderung von energet Sanierung_Liste foerderfaehige Maßn (202 KB)      
Anlage 3 3 Förderung energet Sanierung_Antragsformular (281 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung des Rechtsamts zur Förderrichtlinie, privaten Gebäudeeigentümern für die energetische Sanierung einen Zuschuss gemäß der Förderrichtlinie zu gewähren. Die Mittel stehen bereit im Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Am 12.7.2021 hat der Kreistag die Ausweitung der Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds für Klimaschutzmaßnahmen im Kreisgebiet beschlossen. Als Ergänzung zu der Förderrichtlinie für kommunale Nahwärmekonzepte sollten private energetische Einzelsanierungsmaßnahmen durch den Landkreis Lüneburg unterstützt werden. Ziel des Förderprogrammes ist es, den Anstoßr umfassende Sanierungsmaßnahmen an privatem Wohneigentum (Einfamilien- und Reihenhäuser, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern) zur Senkung des Energieverbrauchs im Landkreis Lüneburg zu geben.

Gefördert werden sollen energetische Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Erneuerung/ der Einbau/ die energetische Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen, die Optimierung der Heizungsanlage (Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen) und der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Eine solche Förderung kann die bestehenden Förderungen für energetische Einzelmaßnahmen ergänzen und die Umsetzung in privaten Haushalten unterstützen.

Die Förderung energetischer Sanierung besteht dagegen auf Bundesebene mit einem starken Fokus auf Komplettsanierung (KfW- Kredite mit Tilgungszuschüssen bzw. Zuschüsse), Sanierungsberatung (80%- Förderung für Sanierungsfahrpläne). Einzelne Sanierungsmaßnahmen werden gefördert über die steuerliche Absetzbarkeit oder über Einzelmaßnahmen- Förderung (je 20%).

Das bestehende Förderprogramm der Hansestadt soll hiermit auf das Kreisgebiet ausgeweitet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Unterstützung der privaten Gebäudeeigentümer ermöglicht CO2-Einsparungen.

 

 

Stammbaum:
2021/520   Förderprogramm des Landkreis Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum   Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz   Beschlussvorlage
2021/520-1   Sachstandsbericht über das Förderprogramm für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum   Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz   Berichtsvorlage
2021/520-2   Sachstandsbericht zum Förderprogramm für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum   Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz   Berichtsvorlage

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung