Vorlage - 2016/190
|
|
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | 3. Modellberechnung zur Neufassung der Kita-Vereinbarungm (50 KB) |
Sachlage:
Grundlage für die Förderung des Betriebs von Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg und in der Hansestadt Lüneburg ist die vertragliche Vereinbarung vom 01.12.2014 (vergleiche hierzu Vorlage Nr. 2014/101).
In § 6 Absatz 2 der geltenden Vereinbarung ist die Regelung getroffen worden, die Förderbeträge an die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes anzupassen. Wurden bisher immer prozentuale Tarifsteigerungen einberechnet, ergaben sich durch neue Eingruppierungsrichtlinien im Tarifvertrag auch neue Entgeltgruppen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertagesstätten.
Hierbei waren insbesondere zwei Aspekte relevant:
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erziehungsdienst (Gruppendienst) werden nicht mehr nach der Entgeltgruppe S6, sondern nach der Entgeltgruppe S8 entgolten.
- Gemäß der Protokollerklärung Nr. 4 der Anlage C zum neuen TVöD soll nun in jeder Kindertagesstätte eine ständige Vertretung der Leitung bestellt werden. Die ständigen Vertretungen sind gegenüber der bisherigen so genannten Abwesenheitsvertretung bei größeren Einrichtungen in höhere Entgeltstufen einzugruppieren. Im Landkreis Lüneburg bewegen sich die Eingruppierungen bei den ständigen Vertretungen zwischen den Gruppen S9 und S15.
Als weiterer kostensteigender Punkt wurde von den Gemeinden geltend gemacht, dass nunmehr vom Land Niedersachsen zwingend Vertretungsstunden für den Krankheits,- Urlaubs,- oder sonstigen Ausfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzuhalten sind. Diese Regelung ist grundsätzlich nicht neu, wurde aber in der Vergangenheit recht großzügig gehandhabt. Hiervon ist das Land abgewichen und lässt sich jetzt sowohl im Rahmen seiner Genehmigungsverfahren zur Betriebserlaubnis als auch bei der Berechnung der Landeszuschüsse das Vorhalten dieser Vertretungsressource nachweisen. Auch dieser Punkt hat zu Kostensteigerungen bei den Kindertagesstättenträgern geführt.
Die sich nach erster Diskussion mit den Vertretern der Gemeinden als Kindertagesstättenträger auf Förderbeträge ergebenden prozentualen Steigerungs- und nominalen Eckwerte sind, wie auch die sich daraus ergebende Hochrechnung auf die Gesamtsituation der Förderungen im Jahr 2017, der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Kosten des Landkreises für die Zuschüsse gemäß der Kindertagesstättenvereinbarung steigen damit von der bisherigen Annahme in Höhe von 5.689.888,00 € um 1.657.529,00 €. Die Verwaltung hat vorsorglich die entsprechenden Mehrkosten bereits bei der Mittelanmeldung für den Haushaltsplan 2017 gemeldet.
Im Rahmen der Diskussion ergeben sich noch weiter Anpassungsaspekte:
- mehr Flexibilisierung der Förderung bei unterschiedlichen Betreuungszeiten in der Woche
- Streichung der Höchstgrenze des Betreuungsumfangs pro Tag, bisher max. neun Stunden
- Zahlung des Ausgleichsbetrags für beitragsfreie Nutzer der Kindertagesstätte(Nullfälle) an den Einrichtungsträger und nicht an die Wohnortgemeinde
Allen Beteiligten war noch einmal wichtig, dass mit dieser Anpassung keine neue Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern geschlossen, sondern die laufende Vereinbarung nur dynamisiert und angepasst wird. Es entfällt somit die Notwendigkeit, eine neue Vereinbarung von allen Gremien erneut genehmigen bzw. eine neue Vereinbarung von allen Vertragspartnern erneut unterschreiben zu lassen.
|